Wettbewerb
Freier Wettbewerb ist ein Schlüsselelement einer offenen Marktwirtschaft. Er fördert die Wirtschaftsleistung und erhöht für Verbraucher die Auswahl an qualitativ hochwertigen Erzeugnissen und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen.
Die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union gewährleistet einen unverfälschten Wettbewerb im Binnenmarkt und sorgt dafür, dass für alle im Binnenmarkt aktiven Unternehmen die gleichen Regeln gelten.
Titel VII, Kapitel 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bildet die Grundlage für die gemeinschaftlichen Regeln im Bereich Wettbewerb.
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Vorschriften für Unternehmen
Kartelle, Missbrauch einer beherrschenden Stellung, Zusammenschlüsse -
Vorschriften bezüglich staatlicher Beihilfen
Aktionsplan, Anzeiger, Gruppenfreistellungen, Dienstleistungen im allgemeinen Interesse, Regionalbeihilfen -
Vorschriften für bestimmte Wirtschaftszweige
Landwirtschaft, Energie, Postdienste, Telekommunikation, Transport -
Wettbewerb: internationale Dimension und Erweiterung
Bilaterale Abkommen, Erweiterung, Bewerberländer
Siehe auch
- Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission (EN)
- Wettbewerb - Fairer Handel für alle



