Vorschriften für Unternehmen
Einige Unternehmen, die den Wettbewerb vermeiden wollen, verhalten sich wettbewerbswidrig, um dem Markt ihre eigenen Regeln aufzuerlegen. Unternehmen, die ein solches Verhalten an den Tag legen, stimmen sich zum Beispiel ab, um die Preise zu kontrollieren oder sich die Märkte aufzuteilen. Ein Unternehmen, das eine marktbeherrschende Stellung innehat, kann seine Stellung auch ausnutzen, um seine Mitbewerber von dem betreffenden Markt auszuschließen. Deshalb hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschriften angenommen, die es ermöglichen, wettbewerbswidriges Verhalten von Unternehmen zu bestrafen oder auch zu verhindern.
Unternehmenszusammenschlüsse oder die Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen können zur Einschränkung des Wettbewerbs führen, wenn hierdurch eine marktbeherrschende Stellung geschaffen oder gestärkt wird. Daher überwacht die Union Unternehmenszusammenschlüsse von EU-weiter Bedeutung. Falls erforderlich, untersagt sie diese Zusammenschlüsse oder stellt Bedingungen für sie auf.
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ANTITRUST: KARTELLE UND MISSBRAUCH BEI MARKTBEHERRSCHENDER STELLUNG
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Unverbindliche Bestimmungen
- Anwendung der Artikel 101 und 102 EUAV (vormals Artikel 81 und 82 EG-Vertrag)
- Leitlinien für die Berechnung von Geldbußen
- Erlass und Ermäßigung von Geldbußen: Kronzeugenregelung für Kartellsachen
- Informationen zu Verstößen und Beschwerden
- Leitlinien zum Begriff der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels
- Definition des relevanten Marktes
- Leitlinien zur Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 AEUV (ex-Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag)
- Die De-minimis-Bekanntmachung: Freistellung für Vereinbarungen von geringer Bedeutung
- Akteneinsicht
- Informelle Beratung für Unternehmen
- Europäisches Wettbewerbsnetz (ECN)
- Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Gerichten der Mitgliedstaaten
- Freistellungen (nach Kategorie aufgeführt): vertikale Vereinbarungen
- Freistellungen (nach Kategorie aufgeführt): horizontale Vereinbarungen
- Weitere Arten von Freistellungen
- Schadensersatzklagen und Benachteiligung
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Unverbindliche Bestimmungen
- UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE
Siehe auch
- Weitere Informationen sind auf den folgenden Siten "Wettbewerb" (EN), "Kartelle" (EN), "Zusammenschlüsse" (EN) der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Union abrufbar.
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Glossar der im Bereich der Wettbewerbspolitik der Europäischen Union benutzen Begriffe
(1496-1520 KB).



