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i2010: Digitale Bibliotheken

In dieser Mitteilung werden die Grundvorstellungen der Initiative „Digitale Bibliotheken“ wie auch ihre Begründung und Zielsetzung dargelegt. Behandelt werden ferner Digitalisierung, Online-Verfügbarkeit und die digitale Bewahrung des Kulturerbes. Schließlich wird analysiert, welche Herausforderungen bewältigt werden müssen, damit das kulturelle und wirtschaftliche Potenzial dieses Kulturerbes voll ausgeschöpft werden kann. Es wird ein erster Maßnahmenkatalog vorgeschlagen, um die Koordinierung dieser Bemühungen in Europa zu stärken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 30. September 2005 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – i2010: Digitale Bibliotheken [KOM(2005) 465 endg. – Amtsblatt C 49 vom 28.2.2008].

ZUSAMMENFASSUNG

Durch die Initiative „Digitale Bibliotheken“ soll das kulturelle, audiovisuelle und wissenschaftliche Erbe Europas der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Konkret zielt dieses Vorhaben darauf ab, europäische Informationsbestände in einem elektronischen Umfeld leichter zugänglich, einfacher, und interessanter zu machen. Das Projekt baut auf dem reichen kulturellen Erbe Europas auf und verbindet kulturelle Vielfalt mit Vielsprachigkeit und technologischem Fortschritt.

Begriffsbestimmung

Digitale Bibliotheken sind organisierte Sammlungen digitaler Inhalte, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es handelt sich um Inhalte, die entweder eigens zu diesem Zweck digitalisiert wurden (digitale Kopien von Büchern oder anderen Dokumenten) oder bereits im Original in digitaler Form erstellt wurden.

Drei Möglichkeiten werden vorzugsweise genutzt, um das Potenzial digitaler Technologien auszuschöpfen und den Zugang zu Informationen zu erleichtern:

  • Online-Verfügbarkeit;
  • Digitalisierung analoger Sammlungen;
  • Bewahrung und Speicherung digitaler Inhalte.

Neben dem Kulturerbe Europas stellen die wissenschaftlichen Informationen einen weiteren Schwerpunkt der digitalen Bibliotheken dar.

Kulturelle, soziale und wirtschaftliche Aspekte

Die digitalen Bibliotheken bieten beachtliche Vorteile für die Sichtbarkeit der kulturellen Produktion, aber auch für Investitionen und Beschäftigung.

Angesichts der Fülle an Material in den europäischen Bibliotheken, Archiven und Museen (Bücher, Zeitungen, Filme, Fotografien, Landkarten usw.) werden die Bürger durch die Online-Verfügbarkeit dieses Materials, ihr Kulturerbe besser schätzen und für die Arbeit oder zu Studien- oder Freizeitzwecken nutzen können. Das wird dazu beitragen, die Aktivitäten der Europäischen Union (EU) im Bereich Kultur zu ergänzen und zu unterstützen.

Bibliotheken und Archive sind auch im Hinblick auf Investitionen und Arbeitsplätze wichtige Tätigkeitsbereiche. Die Digitalisierung könnte durch eine verstärkte Nutzung und Sichtbarkeit ihrer Ressourcen deren – bereits erhebliche – Bedeutung für die Wirtschaft noch weiter stärken.

Digitalisierung

Mit der Digitalisierung der verschiedenen Materialien:

  • sollen diese der allgemeinen Öffentlichkeit möglichst weitgehend zugänglich gemacht werden;
  • soll ihr Fortbestand gewährleistet werden.

Bis jetzt ist nur ein kleiner Teil der europäischen Sammlungen digitalisiert worden. Neben der beeindruckenden Menge und Vielfalt des Materials in den Bibliotheken und Archiven Europas gibt es ferner eine Reihe von Aspekten, die eine Herausforderung für das Tempo und die Effizienz der Digitalisierung darstellen. Es gibt vier Arten von Herausforderungen:

  • finanzielle Herausforderungen (beträchtlicher Investitions- und Personalbedarf);
  • organisatorische Herausforderungen (Vermeidung mehrfacher Digitalisierung derselben Objekte und Weiterbildung des betroffenen Personals);
  • technische Herausforderungen (Verbesserung der Digitalisierungstechniken);
  • rechtliche Herausforderungen (Vereinbarkeit der Digitalisierung mit den Urheberrechten).

Online-Verfügbarkeit

Das traditionelle Modell der Bibliotheksdienste kann nicht ohne weiteres auf ein digitales Umfeld übertragen werden. Außerdem kann digitalisiertes Material nur dann online verfügbar gemacht werden, wenn es gemeinfrei ist oder die Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt wurde. Daher wird sich eine europäische Bibliothek weitgehend auf gemeinfreies Material beschränken müssen. In einigen Fällen könnten die Kosten zur Bestimmung des Urheberrechtsstatus eines Werks die Kosten seiner Digitalisierung und Bereitstellung im Netz übersteigen. Dies trifft insbesondere auf sog. „Waisenwerke“ zu – Filme oder Bücher, für die der Rechteinhaber nur schwer oder gar nicht ermittelt werden kann.

Eine bessere Online-Verfügbarkeit erfordert auch angemessene und mehrsprachige Dienste, die dem Nutzer das Auffinden digitaler Inhalte und die Arbeit damit ermöglichen.

Bewahrung digitaler Inhalte: Fakten und Herausforderungen

Die Erstellung digitaler Kopien von Büchern oder Filmen gewährleistet nicht unbedingt ihren langfristigen Fortbestand. Daher kann sich Digitalisierung ohne eine nachhaltige Strategie zur Pflege und Bewahrung als eine erhebliche Vergeudung von (personellen und finanziellen) Investitionen erweisen.

Darüber hinaus ist die digitale Bewahrung eine grundlegende Aufgabe für die Informationsgesellschaft, in der das Informationsangebot exponentiell zunimmt und in der sich Inhalte immer dynamischer präsentieren. Gegenwärtig wird Folgendes festgestellt: die Erfahrungen mit der Bewahrung digitaler Inhalte ist noch gering, der rechtliche Rahmen ist in der Entwicklung, die Ressourcen sind begrenzt und die Ergebnisse der Bewahrung sind ungewiss.

Die hauptsächlichen Ursachen für den Verlust digitaler Inhalte sind die:

  • schnelle Abfolge von Hardwaregenerationen, durch die manche Dateien unlesbar werden;
  • schnelle Entwicklung und Veralterung von Computerprogrammen;
  • beschränkte Lebensdauer digitaler Datenträger, wie z. B. CD-ROMs.

Die einzelnen Bibliotheken und Archive haben erste kleine Schritte unternommen, um das Problem der Bewahrung im Digitalzeitalter anzugehen. In den Mitgliedstaaten gibt es allerdings im Allgemeinen keine klare Strategie in dieser Frage.

Zwar wurden vor allem auf dem Gebiet des Depotzwangs Fortschritte erzielt, es gibt allerdings weiterhin von Land zu Land große Unterschiede im Hinblick auf dessen Geltungsbereich.

Wie für die Digitalisierung stellen sich auch für die digitale Bewahrung eine Reihe von Herausforderungen:

  • finanzielle Herausforderungen: die tatsächlichen Kosten für eine langfristige digitale Bewahrung sind weiterhin ungewiss;
  • organisatorische Herausforderungen: auch die Bewahrung digitaler Inhalte unterliegt verschiedenen Risiken – Anwendung unterschiedlicher Konzepte, Doppelarbeit, Einsatz ungeeigneter Methoden, mangelnde Kompetenzen und Fehlen einer Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren;
  • technische Herausforderungen: hier geht es insbesondere darum, die Rentabilität und die Wirtschaftlichkeit der digitalen Bewahrung zu verbessern;
  • rechtliche Herausforderungen: da digitale Bewahrung auf dem Kopieren und der Migration beruht, ist dabei das Urheberrecht zu berücksichtigen. Auch aus dem Depotzwang ergeben sich eine Reihe von Problemen, unter anderem aus der übermäßigen Vielfalt der diesbezüglichen Regeln.

Die europäische Antwort

Die Organisation und Finanzierung der Digitalisierung kultureller Sammlungen und deren digitale Bewahrung obliegt zwar vorrangig den Mitgliedstaaten, es gibt aber einige Gebiete, in denen ein beträchtlicher europäischer Mehrwert erzielt werden kann.

Auf europäischer Ebene wurde bereits eine Reihe von Initiativen ergriffen:

Ferner sollen in naher Zukunft weitere Initiativen ergriffen werden:

  • ein Vorschlag für eine Empfehlung zur Digitalisierung und digitalen Bewahrung;
  • eine Mitteilung zu den digitalen Bibliotheken mit wissenschaftlichen Informationen.

Unter den auf Gemeinschaftsebene kofinanzierten Maßnahmen werden die Forschungsprogramme sowie die Programme und und die für die Durchführung von Aktionen von europäischem Interesse für die Digitalisierung, die Bewahrung digitaler Inhalte und die Zugänglichkeit kultureller Inhalte genutzt:

  • im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung  wird die Kommission die Einrichtung eines Verbundnetzes von Kompetenzzentren für Digitalisierung und Bewahrung kofinanzieren;
  • mit dem Programm eContentplus werden für den Zeitraum 2005–2008 60 Millionen EUR für Projekte zur Verfügung gestellt, die den Zugang zum kulturellen und wissenschaftlichen Besitzstand Europas und dessen Nutzung erleichtern;
  • im Rahmen der Regionalfonds werden bereits in einigen Mitgliedstaaten Digitalisierungsinitiativen kofinanziert;
  • die Digitalisierung zählt ferner zu den wichtigsten Zielen der Kooperationsprojekte, die im Rahmen des Programms „Kultur 2000 “ kofinanziert werden. Auch im Rahmen des Programms „Kultur 2007 “ sollen verschiedene Projekte kofinanziert werden. Dadurch soll die grenzüberschreitende Verbreitung der Werke und der Kulturprodukte verbessert werden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung 2006/585/EG der Kommission vom 24. August 2006 zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung [Amtsblatt L 236 vom 31.8.2006]. In dieser Empfehlung ruft die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die Digitalisierung und Online-Verfügbarkeit kultureller Werke (Bücher, Filme, Fotos, Manuskripte etc.) voranzutreiben. Das Ziel ist, das europäische Kulturerbe durch die europäische digitale Bibliothek im Netz bereitzustellen. Zu diesem Zweck werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert,

  • Informationen zu erfassen und Übersichten über Digitalisierungstätigkeiten aufzustellen;
  • quantitative Ziele für die Digitalisierung zu entwickeln;
  • zu Finanzierungszwecken Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu schaffen;
  • große Digitalisierungsanlagen zu entwickeln;
  • die europäische digitale Bibliothek zu unterstützen;
  • die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und die Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials zu verbessern.

Weiterhin empfiehlt die Europäische Kommission, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Förderung der digitalen Bewahrung kulturellen Materials ergreifen, indem sie

  • nationale Strategien und Aktionspläne aufstellen und Informationen darüber austauschen;
  • angemessene rechtliche Bestimmungen für ein mehrfaches Kopieren und Konvertieren digitalen kulturellen Materials sowie für die Bewahrung von Webinhalten erlassen;
  • unter angemessener Berücksichtigung der von anderen Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen Konzepte und Verfahren für die Hinterlegung digitalen Materials schaffen.

Mitteilung der Kommission vom 1. Juni 2005 an den Rat, das Europäische Parlament, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „i2010 – Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ [KOM(2005) 229 endg. – Amtsblatt C 236 vom 24.9.2005].

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Weitere Informationen finden Sie

Letzte Änderung: 13.10.2008

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