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Schutz der Verbraucher bei der Nutzung von Videospielen

Das starke Wachstum des Marktes für Videospiele in Europa und die Entwicklung der neuen Medien erhöhen das Risiko des Zugangs zu illegalen oder für den Verbraucher schädlichen Inhalten. Die Videospiele-Industrie hat insbesondere im Rahmen des Jugendschutzes ein Selbstregulierungssystem zur Einstufung von Videospielen eingeführt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 22. April 2008 über den Schutz der Verbraucher, insbesondere Minderjähriger, bei der Nutzung von Videospielen [KOM(2008) 207 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die vorliegende Mitteilung untersucht die Methoden zur inhaltlichen Bewertung, zur Einstufung und Kennzeichnung von Video- und Computerspielen in den Mitgliedstaaten. Sie folgt damit der Entschließung des Rates vom 1. März 2002 über den Schutz der Verbraucher durch die Kennzeichnung von bestimmten Video- und Computerspielen [ABl. C 65 vom 14.3.2002].

Einstufungssysteme für Videospiele

Das europaweite Alterseinstufungssystem für Unterhaltungssoftware (PEGI) ist ein System der freiwilligen Selbstregulierung. Es wurde nach Konsultationen mit der Industrie und der Zivilgesellschaft ausgearbeitet und soll die nationalen Einstufungssysteme durch ein einheitliches europäisches System ersetzen.

Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nutzen das PEGI-System und in einigen Ländern gelten ebenso besondere Rechtsvorschriften. Im Jahr 2008 haben jedoch Zypern, Luxemburg, Rumänien und Slowenien keine Einstufungs- oder Inhaltsbewertungssysteme angewandt.

Zugang zu Videospielen

In der Hälfte der Mitgliedstaaten gelten zivil- und strafrechtliche Bestimmungen zur Kontrolle des Verkaufs von Videospielen mit möglicherweise jugendgefährdenden Inhalten im Einzelhandel. Im Jahr 2008 hatten Bulgarien, Zypern, Dänemark, Ungarn, Luxemburg, Polen, die Tschechische Republik und Rumänien keine Rechtsvorschriften in diesem Bereich verabschiedet.

Ein Verhaltenskodex für Videospiel-Einzelhändler kann den Jugendschutz in Europa verbessern. Daneben können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, wie Maßnahmen zur Medienkompetenz und Sensibilisierung der Eltern.

Einige Länder haben aufgrund der illegalen oder jugendgefährdenden Inhalte der entsprechenden Videospiele förmliche Verbreitungsverbote ausgesprochen. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Maßnahmen auf schwere Verletzungen der Menschenwürde beschränkt werden müssen.

Zugang zu Computerspielen

In den meisten Mitgliedstaaten gelten für Online-Spiele die allgemeinen nationalen Rechtsvorschriften oder analog die Bestimmungen für Offline-Videospiele. Einige Staaten nutzen das europaweite PEGI Online-System, das eingerichtet wurde, um Kinder und Jugendliche gegen ungeeignete Inhalte von Spielen zu schützen und Eltern für die Risiken des Internets zu sensibilisieren.

Da Online-Spiele im Internet leicht zugänglich sind, sahen sich einige Mitgliedstaaten veranlasst, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für Deutschland, wo eine besondere gemeinsame Stelle für den Jugendschutz im Internet gegründet wurde, für Irland, wo eine Rufnummer für Verbraucher eingerichtet wurde, und für Lettland, wo die Verbreitung von Spielen strengen Bedingungen unterliegt.

Die Kommission schlägt einen europaweiten Dialog zur Verstärkung der Kontrolle über diese Kategorie von Spielen vor. Zudem unterstreicht sie, dass die Bekämpfung der Computer- und Netzkriminalität durch die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor gestärkt werden kann.

Harmonisierung der Politik

Die Offline- und Online-Videospiele unterliegen verschiedenen Vorschriften und Einstufungssystemen. Eine plattformübergreifende europaweite Einstufung würde die Transparenz und den freien Warenverkehr der Produkte auf dem europäischen Markt begünstigen.

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und Beteiligten auf:

  • über den Jugendschutz unter gleichzeitiger Wahrung eines hohen Niveaus der Meinungsfreiheit zu wachen;
  • die PEGI-Initiative und die PEGI Online-Initiative in ihr nationales Informations- und Einstufungssystem einzubinden;
  • das PEGI-System und PEGI Online-System besser bekannt zu machen und die Medienkompetenz zu verbessern;
  • neue Systeme zur Alters- und Inhaltsüberprüfung zu entwickeln;
  • die positiven und negativen Auswirkungen der Videospiele besser zu bewerten;
  • einen europaweiten Verhaltenskodex für den Verkauf von Videospielen an Minderjährige einzuführen.

Kontext

Angesichts der starken Entwicklung des Marktes für Videospiele und des Zugangs zu Medien, insbesondere im Internet, bemüht sich die Europäische Union, einen erhöhten Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde sicherzustellen. Das von der Europäischen Kommission moderierte INSAFE-Netz zielt auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Fragen der Nutzung neuer Medien durch Kinder.

See also

Zusätzliche Informationen auf der Website der Generaldirektion Informationsgesellschaft [EN] und auf der Website Audiovisueller Bereich und Medien [EN].

Letzte Änderung: 20.01.2009

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