Lebensmittel
Die europäische Union pflegt ihr kulinarisches Erbe und sensibilisiert die Verbraucher für die Qualität der Lebensmittel. Deshalb fördert das Gemeinschaftsrecht die biologische Landwirtschaft und die Produktion hochwertiger Lebensmittel und sieht vor, dass die Verwendung genetisch veränderter Organismen (GVO) in Lebensmitteln auszuweisen ist. So gibt es nicht nur spezielle Kriterien zur Klassifizierung von Biolebensmitteln und Qualitätsprodukten, sondern auch Qualitätslogos, die dem Verbraucher die Einhaltung dieser Kriterien bescheinigen. Außerdem ist das Inverkehrbringen von genetisch veränderten Organismen sowohl für den menschlichen Verzehr als auch zur Fütterung auf allen Stufen rechtlich geregelt, und die Verwendung ist auf dem Produktetikett kenntlich zu machen. Darüber hinaus werden Maßnahmen getroffen, um die Freisetzung und die grenzüberschreitende Beförderung von GVO rechtlich zu regeln.
- LEBENSMITTELQUALITÄT
- ÖKOLOGISCHER LANDBAU
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GENTECHNISCH VERÄNDERTE ORGANISMEN (GVO)
- Lebens- und Futtermittel (GVO)
- Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (GVO)
- Spezifische Erkennungsmarker für GVO
- Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO)
- Grenzüberschreitende Verbringung genetisch veränderter Organismen
- Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen (GVM) in geschlossenen Systemen



