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Strategie zur nachhaltigen Entwicklung

Um den Wohlstand nachhaltig zu steigern und die Lebensbedingungen für die heutigen und künftigen Generationen zu verbessern, stellt die Europäische Union eine langfristige Strategie auf, mit der sich die verschiedenen politischen Strategien in Einklang bringen lassen, deren Ziel eine umwelt-, wirtschafts- und sozialpolitisch nachhaltige Entwicklung ist.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 15. Mai 2001: Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung (Vorschlag der Kommission für den Europäischen Rat in Göteborg) [KOM(2001) 264 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 13. Dezember 2005 über die Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung – Ein Aktionsprogramm [KOM(2005) 658 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Strategie legt politische Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung fest, d. h. eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.

Nachhaltige Entwicklung basiert auf einem ökonomischen, einem sozialen, einem ökologischen und einem globalen Pfeiler, die sich gegenseitig stärken müssen. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen sämtlicher Politiken müssen in koordinierter Art und Weise geprüft und bei der Ausarbeitung und Beschlussfassung berücksichtigt werden. Die EU muss außerdem ihre internationale Verantwortung für die Durchsetzung einer nachhaltigen Entwicklung wahrnehmen, die außerhalb der EU in gleichem Maße wie Demokratie, Frieden, Sicherheit und Freiheit gefördert werden muss.

Die Strategie ergänzt die Lissabon-Strategie und soll für die öffentliche Meinung und politische Entscheidungsträger eine Katalysatorwirkung entfalten, um eine Verhaltensänderung in der Gesellschaft zu bewirken. Sie baut auf Maßnahmen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen, auf bereichsübergreifenden Vorschlägen, auf ausreichenden Finanzmitteln, auf der Einbeziehung aller Interessengruppen und auf der wirksamen Durchführung und Weiterverfolgung politischer Konzepte auf.

Die Leitprinzipien dieser Strategie sind:

  • Förderung und Schutz der Grundrechte,
  • Solidarität innerhalb und zwischen den Generationen,
  • Gewährleistung einer offenen und demokratischen Gesellschaft,
  • Einbeziehung der Bürger, Unternehmen und Sozialpartner,
  • politische Kohärenz und Integration,
  • Nutzung der besten verfügbaren Kenntnisse,
  • Das Vorsorgeprinzip sowie der Grundsatz, den Verursacher haftbar zu machen.

Maßnahmen zur Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen

In der Strategie werden sieben nicht nachhaltige Trends genannt, die angegangen werden müssen. In dieser Strategie werden eine Reihe konkreter Maßnahmen auf EU-Ebene zur Erreichung dieser Ziele genannt. Diese Maßnahmen wurden im Zuge der Überarbeitung der Strategie im Jahr 2005 aktualisiert und weiter entwickelt.

Das erste spezifische langfristige Ziel der Strategie ist die Begrenzung des Klimawandels und seiner Auswirkungen durch Einhaltung der Verpflichtungen, die im Kyoto-Protokoll und in der europäischen Strategie zur Bekämpfung der Klimaänderung niedergelegt sind. Darüber hinaus müssen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Verkehr besondere Anstrengungen unternommen werden.

Die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Verkehrs und der Abbau der regionalen Ungleichgewichte sind ein weiteres langfristiges Ziel, zu dessen Erreichung es erforderlich ist, das Wachstum der Wirtschaft von dem des Verkehrsaufkommens zu entkoppeln und verstärkt umweltfreundliche und nicht die Gesundheit schädigende Verkehrssysteme auszubauen. Die Strategie sieht u. a. die Erhebung entsprechender Gebühren für die Benutzung der Verkehrsinfrastruktur sowie die Förderung von Alternativen zum Straßenverkehr und von umweltfreundlicheren und kraftstoffeffizienteren Kraftfahrzeugen vor.

Um das Prinzip der Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch zu fördern, ist es insbesondere erforderlich, Wirtschaftswachstum und Schädigung der Umwelt zu entkoppeln und die Belastbarkeit der Ökosysteme zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck muss die EU unter anderem umweltfreundliche öffentliche Aufträge fördern, sie muss zusammen mit den betroffenen Interessenvertretern die Ziele der sozio-ökologischen Verträglichkeit von Produkten festlegen, für die intensive Verbreitung ökologischer Innovationen und Technologien sorgen und ein geeignetes Informations- und Etikettierungssystem für Produkte und Dienstleistungen entwerfen.

Die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ist ein weiteres Ziel. Die Übernutzung der Ressourcen muss verhindert und ihre effizientere Nutzung gesteigert werden, der Wert der Ökosystemdienstleistungen muss anerkannt und dem Rückgang der biologischen Vielfalt muss bis zum Jahr 2010 Einhalt geboten werden. Die EU muss besondere Anstrengungen in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Wälderbewirtschaftung durchsetzen, auf die Vervollständigung des Netzes Natura 2000 drängen, vorrangige Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt festlegen und durchführen und dabei den Schutz der Meere und Ozeane berücksichtigen. Maßnahmen zur Rückgewinnung und Wiederverwertung sind ebenfalls zu fördern.

Ein weiteres Ziel der Strategie ist die Eindämmung der gravierenden Gefahren für die öffentliche Gesundheit. Die Sicherheit und die Lebensmittelqualität müssen über die gesamte Lebensmittelkette gewährleistet sein. Von Chemikalien ausgehende Gefahren für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt müssen bis spätestens 2020 vollständig beseitigt sein, und die Beziehungen zwischen Gesundheit und Umweltschadstoffen müssen intensiver erforscht werden. Probleme im Zusammenhang mit Epidemien und Antibiotikaresistenz sind vorrangig anzugehen, insbesondere um auf eine mögliche Pandemie vorbereitet zu sein und HIV/Aids bekämpfen zu können, ebenso wie Probleme im Zusammenhang mit bestimmten Lebensgewohnheiten.

Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen und um die Folgen der Überalterung der Gesellschaft zu bewältigen, muss die EU sich für Aktivität im Alter einsetzen, die Nachhaltigkeit der Renten- und Sozialschutzsysteme fördern, die Integration legaler Zuwanderer unterstützen und sich für die Entwicklung einer Einwanderungspolitik auf EU-Ebene, für die Verbesserung der Situation der Familien und Kinder sowie für eine Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzen.

Die überarbeitete Strategie sieht ebenfalls vor, dass die Bekämpfung der Armut in der Welt intensiviert werden soll, um eine nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene sicherzustellen und für eine Einhaltung der internationalen Verpflichtungen zu sorgen. Zu diesem Zweck muss die EU vor allem ihre Hilfe für benachteiligte Länder aufstocken, die Kohärenz und die Qualität der Entwicklungshilfepolitik verbessern sowie für eine Verbesserung der Governance auf globaler Ebene sorgen.

Bereichsübergreifende Vorschläge

Die Wissensgesellschaft muss Impulse für Maßnahmen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung geben. Besondere Bemühungen müssen im Bereich Bildung und Ausbildung unternommen werden, um eine möglichst große Anzahl von Personen zu erreichen, um zu Verhaltensänderungen anzuregen und die Bürger mit den notwendigen Kompetenzen auszustatten, damit die Ziele der Strategie erreicht werden können. Ferner müssen wissenschaftliche und technische Innovationen stimuliert werden, insbesondere mit Rahmenprogrammen für Forschung und Entwicklung unter Beteiligung von Hochschulen, Forschungsinstituten, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern.

Die finanziellen und wirtschaftlichen Instrumente sind auch ein Mittel, um einen Markt mit schadstoffärmeren Produkten und Diensten zu schaffen und das Verhalten der Verbraucher zu ändern. So müssen die Preise die realen Umwelt- und Sozialkosten widerspiegeln, und die steuerlichen Maßnahmen müssen den Energie- und Ressourcenverbrauch und/oder die Umweltverschmutzung berücksichtigen. Um möglichst effizient sein, muss die finanzielle Unterstützung durch die europäischen Fonds zwischen Kommission und Mitgliedstaaten koordiniert werden.

Eine effiziente Kommunikation gibt Impulse für das Engagement der Bürger und Unternehmen. Über den systematischen Dialog mit den Verbrauchern und die Konsultierung der Drittländer kann der Einsatz aller Beteiligten mobilisiert werden. Es sollten Partnerschaften zwischen den einzelnen Akteuren – den öffentlichen (europäischen und nationalen) Stellen, den Unternehmen und den Bürgern (einschließlich der Nichtregierungsorganisationen) - errichtet werden.

Ausarbeitung politischer Konzepte und Überwachung der erzielten Fortschritte

Die Mitgliedstaaten müssen nationale Strategien ausarbeiten und regelmäßig über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten. Sie müssen Folgeabschätzungen vornehmen, bevor sie ihre politischen Konzepte verabschieden oder öffentliche Mittel binden.

Alle den staatlichen Stellen zur Verfügung stehenden Mittel müssen eingesetzt werden, um zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Dazu gehören rechtsetzende Maßnahmen, aber auch Anreize und marktgestützte Instrumente.

Die Kommission bewertet alle zwei Jahre die Umsetzung der Strategie anhand der vereinbarten Indikatoren für nachhaltige Entwicklung, die bei Bedarf überarbeitet werden. Ausgehend von dieser Bewertung wird alle zwei Jahre anlässlich der Dezembertagung des Europäischen Rates eine Bewertung vorgenommen. Auch andere Organe und Einrichtungen prüfen die erzielten Fortschritte und stellen gegebenenfalls die Verbindungen zu den Mitgliedstaaten und den Bürgern her. Die Strategie sieht vor, dass ihre Ziele auf Beschluss des Rates bis 2011 überarbeitet werden müssen. .

Hintergrund

Die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates von Göteborg vom Juni 2001 geben diese 2001 von der Kommission vorgeschlagene Strategie in ihren Grundzügen wieder. Die Strategie war auch Teil der Vorbereitungsarbeiten der Europäischen Union für den Weltgipfel 2002 für nachhaltige Entwicklung (Rio + 10) in Johannesburg. Die Kommission hat noch vor dem Weltgipfel eine weitere Mitteilung vorgelegt, in der sie darlegte, wie die Europäische Union zur weltweiten Verwirklichung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes beitragen kann. Teile dieser Mitteilung wurden bei ihrer Überarbeitung in die Strategie eingearbeitet.

Nach der Neubesetzung der Kommission 2004 wurde eine öffentliche Konsultation über die Strategie der nachhaltigen Entwicklung durchgeführt. Die Kommission hat ferner eine Übersicht über die dank der Strategie für nachhaltige Entwicklung erzielten Fortschritte erstellt, die sich auf die Hauptergebnisse dieser Konsultation bezieht und die Leitlinien für die Überarbeitung der Strategie vorgibt.

Der Europäische Rat in Brüssel vom Juni 2005 hat die wichtigsten Ziele der Nachhaltigkeit und die Hauptleitlinien für die Überarbeitung der Strategie bekräftigt.

Im Dezember 2005 hat die Kommission eine Mitteilung angenommen, in der

  • die Hauptbereiche festgelegt werden, in denen in den nächsten Jahren Impulse notwendig sind. Sie erinnerte daran, dass zwischen diesen Bereichen wechselseitige Abhängigkeiten bestehen und dass sie Antworten erfordern, die auf Zusammenarbeit und Solidarität, Forschung und Innovation und Bildung der Bürger basieren;
  • vorgeschlagen wurde, die Auswirkungen der internen Politikbereiche der EU auf die weltweite nachhaltige Entwicklung stärker zu berücksichtigen;
  • Methoden zur Messung der erzielten Fortschritte und zur regelmäßigen Überprüfung der Prioritäten auf nationaler Ebene und auf Gemeinschaftsebene angeregt wurden;
  • ein ständiger Dialog mit Personen und Einrichtungen (Unternehmensleiter, regionale und lokale Gebietskörperschaften, Nichtregierungsorganisationen (NRO) usw.), die sich für die nachhaltige Entwicklung einsetzen, empfohlen wurde.

Ausgehend von dieser Mitteilung wurde auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2006 in Brüssel eine neue Strategie der EU für nachhaltige Entwicklung angenommen.

VERBUNDENE RECHTAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 24. Juli 2009 – Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch die EU-Politik: Überprüfung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung 2009 [KOM(2009) 400 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die politischen Fortschritte, die auf EU-Ebene nach der Annahme der europäischen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung erzielt wurden. Die Europäische Union spielt eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Förderung einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß ein.

Allerdings bleibt im Bereich der nachhaltigen Entwicklung noch viel zu tun, und der Bericht regt daher Überlegungen zu einer Verbesserung der Strategie an. So ist vor allem eine bessere Koordinierung mit den anderen europäischen Strategien erforderlich, insbesondere mit der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Ihre Durchführung muss präziser ausgearbeitet werden, um eine bessere Steuerung zu ermöglichen und die tatsächlichen Ergebnisse der Strategie zu verbessern.

Mitteilung der Kommission vom 22. Oktober 2007 - Fortschrittsbericht 2007 zur Strategie für nachhaltige Entwicklung [KOM(2007) 642 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Kommission legt in dem Bericht dar, dass die konkreten Fortschritte bescheiden ausgefallen seien, die politische Entwicklung in der EU und den Mitgliedstaaten in vielen Bereichen jedoch beträchtlich vorangekommen sei, insbesondere was Klimawandel und saubere Energien sowie Gesundheit betrifft.

Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2005 - Überprüfung der EU-Strategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien” [KOM(2005) 37 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission zieht Bilanz der seit 2001 erzielten Fortschritte, auch wenn noch nicht mit sofortigen Ergebnissen zu rechnen ist. Sie legt Leitlinien für die künftige Überarbeitung der Strategie vor, insbesondere:

  • Bekräftigung des neuen Konzepts für die Politikgestaltung und die politische Kohärenz (Folgenabschätzung, Konsultation der Beteiligten und Vereinfachung der Rechtsvorschriften, marktgestützte Instrumente);
  • weitere Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends (Bewertung dieser Trends und nähere Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen);
  • Festlegung neuer vorrangiger Ziele, Vorgaben und Etappen zur Fortschrittsbewertung;
  • Stärkung eines wirksamen Monitoring;
  • Stärkung der Eigenverantwortung (Sensibilisierung und Mobilisierung) und Verbesserung der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen.

Indikatoren für nachhaltige Entwicklung zur Überwachung der Umsetzung der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung [SEK(2005) 161 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission erstellt darin eine Liste von Indikatoren für die Umsetzung der politischen Prioritäten, die der Europäische Rat auf seinen Tagungen in Göteborg und Barcelona beschlossen hat bzw. die den Verpflichtungen entsprechen, die die EU auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg eingegangen ist. Die hierarchisch aufgebaute Liste umfasst 12 Leitindikatoren (entsprechend den zentralen Themen der nachhaltigen Entwicklung auf europäischer und internationaler Ebene), 45 politische Kernindikatoren (entsprechend den mit den einzelnen Themen verbundenen Leitzielen) sowie 98 analytische Indikatoren (entsprechend den Maßnahmen zur Verwirklichung der Leitziele).

Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2002 – Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung [KOM(2002) 82 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 18.12.2009

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