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Tschechische Republik

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2009 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(98) 708 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(1999) 503 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2000) 703 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1746 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1401 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Bericht der Kommission [KOM(2003) 675 endg. - SEK(2003) 1200 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Europäische Kommission die Auffassung, dass im Bereich der Landwirtschaft noch weitere Maßnahmen zur Anpassung der Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand erforderlich seien, auch wenn die Tschechische Republik bei der Durchführung der im Weißbuch über die Länder Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) aufgeführten Maßnahmen schon erhebliche Fortschritte erzielt habe. Im Bereich Fischerei dürfte die Tschechische Republik keine größeren Probleme haben.

Im Bericht vom November 1998 wurde festgestellt, dass bei der Erfüllung der kurzfristigen Priorität der Stärkung der Verwaltungskapazität in der Landwirtschaft so gut wie keine Fortschritte erzielt worden waren. Die Anstrengungen zur Vorschriftenanpassung im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich müssten verstärkt werden. In der Fischerei waren keine Fortschritte festgestellt worden.

Im Bericht vom Oktober 1999 wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften und der Einrichtung und Stärkung der Durchführungsstrukturen gewisse Fortschritte aufgezeigt. Die Anstrengungen müssten jedoch verstärkt werden, insbesondere was die Marktorganisationen und den Veterinär- und Pflanzenschutzbereich betraf. Im Fischereisektor waren dagegen keine Fortschritte zu verzeichnen.

Dem Bericht vom November 2000 war zu entnehmen, dass bei der Angleichung der tschechischen Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand Fortschritte erzielt worden waren. Weiterer Fortschritte bedurfte es bei der Einführung von gemeinsamen Marktorganisationen für bestimmte Sektoren, bei der Stärkung der Verwaltungsstrukturen zur effektiven Durchsetzung des Besitzstands im Bereich der Pflanzengesundheit, bei der Entwicklung des ländlichen Raums und in der Forstwirtschaft. In der Fischerei waren seit der Annahme des Vorjahresberichts nur geringe Fortschritte zu verzeichnen.

Dem Bericht vom November 2001 zufolge wurden bei der Angleichung der Rechtsvorschriften gute Fortschritte erzielt und wurde der Aufbau der Umsetzungsstrukturen für die Gemeinsame Agrarpolitik bereits eingeleitet.

Im Fischereisektor waren einige Fortschritte zu verzeichnen. So wurde im Zusammenhang mit den Strukturmaßnahmen eine Reihe von Programmierungsdokumenten erstellt und es wurde eine Erzeugerorganisation gegründet. Was die staatlichen Beihilfen für den Fischereisektor anbelangt, so wurden im Jahr 2001 weitere Subventionen für die Überwachung der Produktivität in diesem Bereich gewährt.

Im Bericht von 2002 wurde festgestellt, dass die Tschechische Republik bei der Stärkung der Verwaltungskapazität und bei der Umsetzung der pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften Fortschritte erzielt hatte. Die bei der Rechtsangleichung im Agrarbereich aufgetretenen Verzögerungen müssten jedoch dringend aufgeholt werden. In der Fischerei waren vor allem bei Strukturmaßnahmen und Marktpolitik Fortschritte zu verzeichnen.

Der Bericht vom November 2003 zeigt, dass die Tschechische Republik ihre Verpflichtungen und die aus den Beitrittsverhandlungen resultierenden Anforderungen in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei im Wesentlichen erfüllt. Lediglich die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung werden den Anforderungen nicht gerecht. Die Tschechische Republik wird möglicherweise nicht in der Lage sein, den Besitzstand in diesem Bereich vom Tag des Beitritts an anzuwenden.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, für eine Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Das Europa-Abkommen bildet den Rechtsrahmen für den Handel mit Agrarerzeugnissen zwischen der Tschechischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft und zielt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Modernisierung, Umstrukturierung und Privatisierung der tschechischen Landwirtschaft und Agro-Nahrungsmittelindustrie sowie bei den Pflanzenschutznormen ab. Das Weißbuch über die Staaten Mittel- und Osteuropas und den Binnenmarkt (1995) deckt die Rechtsvorschriften in den Bereichen Veterinär-, Pflanzenschutz- und Futtermittelkontrollen sowie Bestimmungen für die Vermarktung der Erzeugnisse ab. Mit diesen Rechtsvorschriften sollen der Schutz der Verbraucher, der öffentlichen Gesundheit sowie der Tier- und Pflanzengesundheit gewährleistet werden.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Organisation der Märkte, die Strukturpolitik, mit Drittstaaten geschlossene Abkommen, die Verwaltung und den Erhalt von Fischereiressourcen sowie die diese Aktivitäten betreffenden Forschungstätigkeiten.

Das Europa-Abkommen enthält Vorschriften betreffend den Handel mit der Gemeinschaft im Fischereisektor. Das Weißbuch sieht keine Maßnahmen in diesem Bereich vor.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Die Tschechische Republik hat ihre Verpflichtungen im Bereich der Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO), der horizontalen Fragen und der Entwicklung des ländlichen Raums im Wesentlichen erfüllt. Bei der Tierseuchenbekämpfung wurde sie den Anforderungen weitgehend gerecht. Bei den übrigen veterinärmedizinischen und pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen bedarf es dagegen erheblicher Anstrengungen, damit am Tag des Beitritts funktionstüchtige Systeme vorhanden sind. Gleiches gilt auch für die Zahlstelle, das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem, die Handelsmechanismen sowie die Gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) für Zucker, Wein und Rindfleisch. In Bezug auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat die Kommission ernsthafte Bedenken. Wenn nicht unverzüglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden, wird die Tschechische Republik nicht in der Lage sein, den Besitzstand in diesem Bereich vom Tag des Beitritts an anzuwenden.

Fischerei

Die Tschechische Republik hat Anstrengungen unternommen, um ihren Verpflichtungen gerecht zu werden. Die Verwaltungskapazität im Bereich der Fischerei muss weiter gestärkt werden.

Letzte Änderung: 27.02.2004

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