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Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im Weinsektor

Mit der detaillierten Analyse der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Wein wird der Weg für eine grundlegende Reform in diesem Sektor geebnet. In der Mitteilung werden die derzeitige Lage dargelegt und die Ziele der künftigen Reform aufgezeigt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 22. Juni 2006: Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor [KOM (2006) 319 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit der Vorlage dieser Mitteilung eröffnet die Kommission eine Diskussion über die künftige Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Wein. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden der Kommission bei der Erarbeitung von Legislativvorschlägen bis zum Ende diesen Jahres als Grundlage dienen.1. Mit der Vorlage dieser Mitteilung eröffnete die Kommission eine Diskussion über die künftige GMO für Wein. Diese Diskussion führte zu dem von der Kommission im Juli 2007 vorgelegten Legislativvorschlag für die GMO für Wein (siehe Rubrik „Verbundene Rechtsakte").

AUSGANGSLAGE

Zurzeit zielt die GMO für Wein auf eine Begrenzung des Produktionspotenzials anhand folgender Instrumente ab:

  • Beschränkung der Pflanzungsrechte; die Vorteile dieser Maßnahme werden durch die Gewährung zusätzlicher Pflanzungsrechte und die Steigerung des Ertrags in bestimmten Mitgliedstaaten eingeschränkt;
  • endgültige Rodung, die seit 1996 kaum mehr angewendet wird;
  • Umstrukturierungs-/Umstellungsprogramme zur Anpassung von Qualität und Quantität an die Verbrauchernachfrage. Diese Programme begünstigen die Erzeugung von Qualitätswein, könnten allerdings auch zu einer allgemeinen Produktionssteigerung führen.

Die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors wird zusätzlich durch folgende Entwicklungen beeinträchtigt:

  • Die Dringlichkeitsdestillation von Überschüssen wird nunmehr als Strukturmaßnahme benutzt und auch für Qualitätsweine in Anspruch genommen. Dieses Vorgehen garantiert den Winzern kein ausreichendes Einkommen und schränkt auch nicht die Erzeugung unverkäuflicher Überschüsse ein.
  • Die Beihilfe für die private Lagerhaltung ist zu einer Strukturmaßnahme geworden, deren Kosten vom Sektor getragen werden sollten.
  • Es gelten starre Verfahren für die Annahme und Anpassung der önologischen Verfahren.
  • Die Verbraucher sind durch die Weinetiketten verunsichert, für die ein komplexes System von Rechtsvorschriften gilt, bei dem nach internationalen Klassifikationen unterschieden wird.
  • Die Tatsache, dass sich nationale und regionale Rechtsvorschriften überlagern, erhöht die Komplexität des Systems.

DIE NEUE EU-POLITIK FÜR DEN WEINSEKTOR

Ziel der neuen europäischen Leitlinien für den Weinsektor ist es, das in der EU vorhandene enorme Potenzial nutzbar zu machen und dabei die Entwicklung auf europäischer und internationaler Ebene zu berücksichtigen.

Potenzial und Schwächen des EU-Sektors

Die Europäische Union ist weltweit führend bei Erzeugung, Ausfuhr, Verbrauch und Einfuhr von Wein. Auch hat der europäische Wein wegen seiner Qualität international einen guten Ruf. Daher ist der Weinsektor in Bezug auf Beschäftigung und Ausfuhrerlöse ein wichtiger Wirtschaftszweig.

Dennoch nehmen die Einfuhren in die EU zurzeit stärker zu als die Ausfuhren, und zwar in einem Maße, dass sie demnächst die Ausfuhren übersteigen könnten. Die Zunahme bei Erzeugung und Absatz von Weinen aus der neuen Welt bringt für die Weinerzeuger in der EU die Notwendigkeit mit sich, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Die Ziele

Die EU hat die Absicht, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Winzer und den Ruf ihrer Weine zu verbessern, um die alten Märkte zurückzuerobern und neue Märkte zu erschließen. Die Weinregelung sollte deshalb klare und wirksame Regeln enthalten, mit deren Hilfe ein Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage hergestellt werden kann. Außerdem ist es notwendig, die besten Traditionen der Weinerzeugung in der EU zu bewahren, dabei das soziale Gefüge in zahlreichen ländlichen Gebieten zu stärken und sicherzustellen, dass der Umweltschutz während des gesamten Prozesses der Weinerzeugung gewährleistet ist.

Die Optionen für eine Reform der GMO für Wein

Die Kommission hat die verschiedenen Optionen für eine Reform der GMO für Wein geprüft. Diese sind:

  • Beibehaltung des Status quo, eventuell mit einigen geringfügigen Anpassungen,
  • Reform der GMO für Wein in Anlehnung an die allgemeine Reform der GAP,
  • vollständige Deregulierung des Sektors.

Sie ist zu dem Schluss gekommen, dass diese Optionen keine zufrieden stellende Lösung der Probleme bringen und den Erfordernissen und Besonderheiten des Weinsektors nicht gerecht würden.

ALS EINZIGE MÖGLICHE OPTION KOMMT DIE GRUNDLEGENDE REFORM DER GMO FÜR WEIN IN BETRACHT.

In Anbetracht der Besonderheiten des Sektors hält die Kommission diese Option für die beste Lösung. Der Regelungsrahmen und die Produktionsstrukturen werden so geändert, dass ein nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Weinsektor entstehen kann.

ZWEI VARIANTEN

Für die Durchführung dieser Reform waren zwei Varianten möglich:

  • Variante A (einstufig). Hierbei würden sowohl die Pflanzungsrechte als auch die Rodungsregelung entweder sofort abgeschafft oder spätestens am 1. August 2010 auslaufen. Diese Variante würde einerseits eine rasche Lösung der derzeitigen Probleme bringen, andererseits dem Sektor eine schnelle und schwierige Anpassungsleistung abverlangen.
  • Variante B (zweistufig). Kennzeichnend für diese Variante hingegen ist eine Phase der strukturellen Anpassung, in der die befristete Wiederaufnahme der Rodungsregelung vorgesehen ist. In der ersten Stufe würde das Marktgleichgewicht wiederhergestellt und in der zweiten insbesondere die Pflanzungsrechte abgeschafft und damit die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Das System der Beschränkungen der Pflanzungsrechte würde bis 2013 verlängert. Den am wenigsten wettbewerbsfähigen Winzern würde ein Anreiz für einen raschen Verkauf ihrer Pflanzungsrechte geboten, weil die Rodungsprämie für das erste Jahr auf einer attraktiven Höhe festgesetzt und in den Folgejahren degressiv gestaffelt würde. Die Winzer, die im Wettbewerb bestehen können, hätten dann die Möglichkeit, ihre Erzeugung auszuweiten.

Die zuvor für den Weinanbau genutzte landwirtschaftliche Fläche würde nach der Rodung für die Betriebsprämienregelung in Betracht kommen und bei der Variante B auch für die Gewährung der dem regionalen Durchschnitt entsprechenden entkoppelten Direktzahlung.

GEMEINSAME MERKMALE BEIDER VARIANTEN

Abschaffung der Marktsteuerungsinstrumente

Die Instrumente zur Marktsteuerung wie Dringlichkeitsdestillation, Beihilfe für die private Lagerhaltung und Mostbeihilfe würden abgeschafft. Die Dringlichkeitsdestillation würde entweder abgeschafft oder durch ein alternatives Sicherheitsnetz unter Verwendung des nationalen Finanzrahmens und zur Einführung zukunftsweisender Maßnahmen ersetzt.

Nationaler Finanzrahmen für die Wein erzeugenden Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten könnten die zur Verfügung gestellten Finanzmittel für die Finanzierung von Maßnahmen verwenden, die sie aus einem vorgegebenen Maßnahmenpaket auswählen, zum Beispiel Durchführung bestimmter Krisenmaßnahmen wie Versicherungen gegen Naturkatastrophen oder Bereitstellung einer Grundsicherung für den Fall von Einkommenskrisen.

Entwicklung des ländlichen Raums

Wünschenswert wäre im Weinsektor die Förderung struktureller Maßnahmen. Deshalb sind eine Mittelübertragung und die Verwendung dieser Mittel für die Förderung des ländlichen Raums zugunsten der Weinbauregionen vorgesehen. Zu den zahlreichen Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten in ihre Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums aufnehmen können und die dem Weinsektor zugute kommen könnten, gehören Vorruhestandsregelungen und Agrarumweltmaßnahmen.

Qualitätspolitik/geografische Angaben

Um die Qualitätspolitik klarer, einfacher und transparenter zu machen sollten die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

  • Grundlegende Überarbeitung des geltenden Regelwerks im Hinblick auf eine Angleichung an internationale Vorschriften, insbesondere an die Bestimmungen des Übereinkommens über handelsbezogene Rechte am Eigentum (TRIPS-Übereinkommen). Die Kommission schlägt vor, zwei Klassen von Weinen vorzusehen: Wein ohne geografische Angabe (g.A.) und Wein mit g.A. Letztere würde unterteilt in Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) und Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.);
  • weltweite Bestätigung, Anpassung, Förderung und Verwendung des Konzepts der Qualitätsweine auf der Grundlage des geografischen Ursprungs;
  • Stärkung der Rolle der Branchenorganisationen, damit die Qualität der in ihrem Bereich erzeugten Weine kontrolliert werden und eine Qualitätssicherung vorgenommen werden kann.

Önologische Verfahren

In Bezug auf die önologischen Verfahren schlägt die Kommission vor,

  • die bisher beim Rat liegende Zuständigkeit für die Genehmigung neuer beziehungsweise die Änderung bereits bestehender önologischer Verfahren auf sie zu übertragen;
  • die önologischen Verfahren der internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) anzuerkennen und zu prüfen, inwieweit sie in eine Verordnung der Kommission aufgenommen werden können;
  • international bereits zugelassene önologischen Verfahren für die Herstellung von Wein, der in die betreffenden Bestimmungsländer ausgeführt werden soll, in der EU zu genehmigen;
  • nicht mehr an der Anforderung, dass Wein einen natürlichen Mindestalkoholgehalt aufweisen muss, festzuhalten, da sie sich wegen der vorgeschlagenen Einschränkung der Anreicherung erübrigt;
  • bei der Weinbereitung Mindestumweltnormen zu gewährleisten.

Anreicherung

Infolge der jüngsten Zuckerreform, die das Problem der Verwendung von Zucker statt Most bei der Anreicherung des Alkoholgehalts von Wein verschärft, muss eine Entscheidung in Bezug auf die Beihilfe für Most getroffen werden. Die vollständige Abschaffung der Beihilfe in Verbindung mit einem Verbot der Verwendung von Saccharose scheint die beste Lösung zu sein.

Etikettierung

Die Kommission schlägt vor, die Etikettierungsvorschriften zu vereinfachen und einen einzigen Rechtsrahmen einzuführen, der für alle Kategorien von Wein und für die diesbezüglichen Angaben gilt. Insbesondere wäre es dann selbst bei Tafelwein ohne geografische Angabe möglich, Rebsorte und Jahrgang auf dem Etikett anzugeben. Dieser Rechtsrahmen wäre den Wünschen der Verbraucher angepasst und würde besser mit der Qualitätspolitik für Wein übereinstimmen.

Absatzförderung und Information

Die Kommission wird eine Strategie der Absatzförderung und Information zur Vermarktung von europäischem Wein in Drittländern verfolgen. Innerhalb der EU könnten auch Informationskampagnen über verantwortungsvollen/mäßigen Weinkonsum in Betracht gezogen werden.

Umwelt

Die Kommission plant Mindestumweltauflagen für den Weinsektor. Bei der Weinerzeugung können Probleme in den Bereichen Bodenerosion und -verunreinigung, Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Abfallwirtschaft auftreten.

WTO

Die neue GMO für Wein muss in Einklang mit den Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) stehen. Deshalb werden die derzeitigen handelsverzerrenden Interventionsmaßnahmen („Amber Box") abgeschafft und die „Green-Box"-Maßnahmen bevorzugt. Das geltende Verbot der Weinbereitung aus eingeführtem Most und des Verschnitts von Gemeinschaftsweinen mit Drittlandsweinen wird unter den gleichen Gesichtspunkten geprüft.

VERBUNDENER RECHTSAKT

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein und zur Änderung bestimmter Verordnungen [KOM(2007) 372 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 13.09.2007

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