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Das Europäische Parlament

Jerzy Buzek © Europäisches Parlament
Jerzy Buzek ist Präsident des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Seit 1979 werden die Europaabgeordneten von den Bürgern, die sie vertreten, direkt gewählt. Seine Ursprünge gehen zurück bis in die 50er Jahre und zu den Gründungsverträgen.

Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Jeder EU-Bürger, wo immer in der EU er lebt, hat das aktive und passive Wahlrecht. Die letzten Wahlen fanden im Juni 2009 statt. Das Parlament vertritt somit den demokratischen Willen der Bürger der Union (über 490 Mio. Menschen) und macht ihre Interessen gegenüber den anderen EU-Organen geltend. Dem gegenwärtigen Parlament gehören 736 Abgeordnete aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten an.

Die Sitzordnung im Plenum richtet sich nicht nach der Nationalität der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP), sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu sieben Fraktionen. Sie vertreten das gesamte Meinungsspektrum zur europäischen Integration von den starken Befürwortern des Föderalismus bis zu den offenen Euro-Gegnern.

Jerzy Buzek wurde am 14. Juli 2009 zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt und wird dieses Amt zweieinhalb Jahre innehaben (bis Januar 2012).

Anzahl der Sitze nach Fraktionen (Stand: 14.07.2009)

FraktionAbkürzungAnzahl der Sitze
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)EPP265
Fraktion der progressiven allianz der sozialisten und demokraten im Europäischen ParliamentS&D184
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für EuropaALDE84
Fraktion der Grünen / Freie Europäische AllianzGreens/EFA55
Europäische Konservative und ReformistenECR55
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne LinkeGUE/ NGL35
Fraktion „Europa der Freiheit und der Demokratie“EFD32
FraktionslosNA26
Insgesamt 736

Sitzverteilung nach Ländern (Legislaturperiode 2009–2014)

Belgien22Niederlande25
Bulgarien17Österreich17
Dänemark13Polen50
Deutschland99Portugal22
Estland6Rumänien33
Finnland13Schweden18
Frankreich72Slowakei13
Griechenland22Slowenien7
Irland12Spanien50
Italien72Tschechische22
Lettland8Ungarn22
Litauen12Vereinigtes Königreich72
Luxemburg6Zypern6
Malta5INSGESAMT736

 

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Sitz des Parlaments

Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind Brüssel (Belgien), Luxemburg und Straßburg (Frankreich).

Die Verwaltungsstellen (das „Generalsekretariat“) sind in Luxemburg angesiedelt. Die monatlichen Plenartagungen, zu denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg (Frankreich) statt. Die parlamentarischen Ausschüsse tagen in Brüssel.

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Aufgaben

European Parliament, Brussels©EC
Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg.

Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:

  1. Es teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat in vielen Politikbereichen. Durch die direkte Wahl des Parlaments wird die demokratische Legitimierung des europäischen Rechts gewährleistet.
  2. Es übt eine demokratische Kontrolle über alle Organe der EU und insbesondere über die Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu oder lehnt sie ab und kann einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Kommission einbringen.
  3. Haushaltsbehörde Es teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Rat und kann daher Einfluss auf die Ausgaben der EU ausüben. In letzter Instanz nimmt es den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab.

Diese drei Aufgaben werden im Folgenden näher beschrieben.

1.  Gesetzgebende Gewalt

Das Gesetzgebungsverfahren, das am häufigsten zur Anwendung gelangt, ist das „Mitentscheidungsverfahren“. Dabei sind das Europäische Parlament und der Rat einander gleichgestellt. Dieses Verfahren kommt bei Rechtsvorschriften in einer großen Zahl von Bereichen zur Anwendung.

In einigen Bereichen (beispielsweise Landwirtschaft, Wirtschaftspolitik, Visa- und Einwanderungspolitik) verfügt der Rat über die alleinige Rechtsetzungsbefugnis, muss aber das Parlament anhören. Ferner ist die Zustimmung des Parlaments bei bestimmten wichtigen Entscheidungen wie dem Beitritt neuer Länder zur EU erforderlich.

Außerdem setzt das Parlament auch Impulse für neue Rechtsvorschriften, zumal es das jährliche Arbeitsprogramm der Kommission prüft, wobei es erörtert, welche neuen Rechtsvorschriften zweckmäßig wären, und von der Kommission die Vorlage von Vorschlägen verlangen kann.

European Parliament, Strasbourg©EC
Die Plenartagungen selbst, an denen alle Abgeordneten teilnehmen, finden normalerweise in Straßburg (einmal monatlich) und gelegentlich in Brüssel (an zwei Tagen) statt.

2.  Demokratische Kontrolle

Das Parlament übt eine demokratische Kontrolle über die anderen europäischen Organe aus. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

Bei Amtsantritt einer neuen Kommission werden die Mitglieder von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten benannt, können jedoch nicht ohne die Zustimmung des Parlaments ernannt werden. Das Parlament führt Anhörungen aller künftigen neuen Mitglieder und des Präsidenten der Kommission durch und stimmt dann darüber ab, ob die Kommission als Ganzes gebilligt werden soll.

Die Kommission ist während ihrer Amtszeit politisch rechenschaftspflichtig gegenüber dem Parlament, das die gesamte Kommission durch einen Misstrauensantrag zum Rücktritt zwingen kann.

Im Allgemeinen übt das Parlament seine Kontrolle durch regelmäßige Prüfung der Berichte aus, die ihm von der Kommission vorgelegt werden (Gesamtbericht, Berichte über die Ausführung des Haushaltsplans usw.). Darüber hinaus richten die Abgeordneten regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an die Kommission.

Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf den Rat: Die Abgeordneten richten regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an den Rat, dessen Präsident an den Plenartagungen und an wichtigen Debatten teilnimmt.

Die Prüfung der von Bürgern eingereichten Petitionen und die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen bilden weitere Kontrollmöglichkeiten des Parlaments.

Schließlich leistet das Parlament Beiträge zu allen Gipfeltreffen der EU (den Tagungen des Europäischen Rates). Bei der Eröffnung jedes Gipfels wird der Präsident des Parlaments eingeladen, die Standpunkte und Anliegen des Parlaments in Bezug auf aktuelle Probleme und die Themen, die auf der Tagesordnung des Europäischen Rates stehen, zur Sprache zu bringen.

3.  Haushaltsbehörde

Der Haushalt der EU wird jährlich von Parlament und Rat gemeinsam verabschiedet. Der Haushaltsplan wird vom Parlament in zwei aufeinander folgenden Lesungen erörtert und erst nach Unterzeichnung durch seinen Präsidenten wirksam. 

Der Ausschuss des Parlaments für Haushaltskontrolle (COCOBU) überwacht die Verwendung der Haushaltsmittel, und das Parlament stimmt jedes Jahr darüber ab, ob die Ausführung des Haushaltsplans im abgelaufenen Haushaltsjahr gebilligt werden soll. Dieser Prozess wird auch als „Entlastung der Kommission“ bezeichnet.

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Organisation der parlamentarischen Arbeit

Die Arbeit des Parlaments läuft im Wesentlichen in zwei Stufen ab: 

  • Vorbereitung der Plenartagungen. Dies erfolgt durch die Abgeordneten in den verschiedenen Ausschüssen, die für die einzelnen Bereiche der Aktivitäten der EU zuständig sind. Die zu behandelnden Themen werden auch von den einzelnen Fraktionen erörtert. 
  • Die Plenartagungen. Die Plenartagungen finden normalerweise in Straßburg (eine Woche monatlich) und gelegentlich in Brüssel (lediglich an zwei Tagen) statt. Auf diesen Tagungen berät das Parlament über vorgeschlagene Rechtsvorschriften, wobei zuerst über Änderungsvorschläge abgestimmt wird, ehe ein Beschluss über den Gesamttext gefasst wird.

Weitere Tagesordnungspunkte können „Mitteilungen“ des Rates oder der Kommission und aktuelle Fragen der europäischen oder internationalen Politik sein.

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