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Institutionen der EU

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union gewählt, um ihre Interessen zu vertreten.

Mehr über das Parlament

Der Rat der Europäischen Union

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU. Er vertritt die Mitgliedstaaten, und an seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil.

Mehr über den Rat der EU

Der Vorsitz im Rat

Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate. Das bedeutet, dass alle EU-Staaten abwechselnd jeweils sechs Monate lang für die Tagesordnung des Rates verantwortlich sind und den Vorsitz in allen Tagungen führen, wobei sie gesetzgeberische und politische Entscheidungen vorantreiben und Kompromisse unter den Mitgliedstaaten vermitteln.

Mehr über die Präsidentschaft

Die Europäische Kommission

Die Kommission ist von den nationalen Regierungen unabhängig. Sie vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU. Die Kommission erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt.

Mehr über die Europäische Kommission

Der Gerichtshof

Er gewährleistet, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise ausgelegt und angewendet wird, so dass das Recht für alle gleich ist. So sorgt er dafür, dass die nationalen Gerichte in der gleichen Frage nicht unterschiedlich urteilen.

Mehr über den Gerichtshof

Der Europäische Rechnungshof

Er überprüft, ob die vom Steuerzahler aufgebrachten Mittel der EU ordnungsgemäß vereinnahmt und rechtmäßig, wirtschaftlich sinnvoll und zweckgebunden ausgegeben werden. Er soll gewährleisten, dass das Geld des Steuerzahlers sinnvoll ausgegeben wird, und er hat das Recht, alle Personen oder Organisationen, die EU-Mittel verwalten, zu überprüfen.

Mehr über den Rechnungshof

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