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Institutionen der EUDas Europäische ParlamentDas Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union gewählt, um ihre Interessen zu vertreten. Der Rat der Europäischen UnionDer Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU. Er vertritt die Mitgliedstaaten, und an seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Der Vorsitz im RatDer Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate. Das bedeutet, dass alle EU-Staaten abwechselnd jeweils sechs Monate lang für die Tagesordnung des Rates verantwortlich sind und den Vorsitz in allen Tagungen führen, wobei sie gesetzgeberische und politische Entscheidungen vorantreiben und Kompromisse unter den Mitgliedstaaten vermitteln. Die Europäische KommissionDie Kommission ist von den nationalen Regierungen unabhängig. Sie vertritt und wahrt die Interessen der gesamten EU. Die Kommission erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Der GerichtshofEr gewährleistet, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise ausgelegt und angewendet wird, so dass das Recht für alle gleich ist. So sorgt er dafür, dass die nationalen Gerichte in der gleichen Frage nicht unterschiedlich urteilen. Der Europäische RechnungshofEr überprüft, ob die vom Steuerzahler aufgebrachten Mittel der EU ordnungsgemäß vereinnahmt und rechtmäßig, wirtschaftlich sinnvoll und zweckgebunden ausgegeben werden. Er soll gewährleisten, dass das Geld des Steuerzahlers sinnvoll ausgegeben wird, und er hat das Recht, alle Personen oder Organisationen, die EU-Mittel verwalten, zu überprüfen. |
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