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Arten von Rechtsvorschriften

Die in den EU-Verträgen festgelegten Ziele sollen mithilfe unterschiedlicher Rechtsakte erreicht werden. Einige dieser Rechtsakte sind verbindlich, andere nicht. Manche gelten für alle EU-Länder, andere nur für bestimmte Länder.

Verordnungen

Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Als 2022 beispielsweise die EU-Verordnung zur Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU auslief, erließen Parlament und Rat eine neue Verordnung, die zum einen klarer als die vorherige sein – und zum anderen dafür sorgen sollte, dass weitere zehn Jahre lang ein einheitlicher Ansatz in puncto Roaming-Gebühren verfolgt wird.

Richtlinien

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von den EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen. Ein Beispiel ist die EU-Richtlinie über Einwegkunststoffe: Sie verringert die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, indem sie beispielsweise den Gebrauch von Wegwerfplastik wie Tellern, Trinkhalmen und Getränkebechern einschränkt oder sogar verbietet.

Beschlüsse

Beschlüsse sind verbindlich und unmittelbar anwendbar für diejenigen, an die sie gerichtet sind (beispielsweise ein EU-Land oder ein einzelnes Unternehmen). So hat der Rat beispielsweise einen Beschluss über die Einführung des Euro in Kroatien zum 1. Januar 2023 gefasst, der allein dieses Land betrifft.

Empfehlungen

Empfehlungen sind nicht verbindlich. So hatte die Empfehlung der Kommission zu internen Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit und Transparenz von Medieneigentum keine rechtlichen Konsequenzen. In einer Empfehlung können die Institutionen ihre Ansichten äußern und Maßnahmen vorschlagen, ohne dass dies für diejenigen, an die sich die Empfehlung richtet, rechtlich bindend wäre.

Stellungnahmen

In einer Stellungnahme können sich die Institutionen in unverbindlicher Form zu einem Sachverhalt äußern. Sie stellt für die Adressaten also keine rechtliche Verpflichtung dar und ist nicht verbindlich. Stellungnahmen können von den wichtigsten EU-Organen (Kommission, Rat, Parlament) sowie dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss abgegeben werden. Im Zuge der Rechtsetzung legen die Ausschüsse Stellungnahmen aus ihrer jeweiligen regionalen, wirtschaftlichen oder sozialen Sicht vor. So hat beispielsweise der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Stellungnahme zur KMU-Strategie der nächsten Generation vorgelegt.