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Personalkategorien

Es gibt verschiedene Personalkategorien in den Europäischen Institutionen: Hier finden Sie eine Beschreibung der Personalkategorien in den EU-Institutionen.

Weitere Informationen darüber, wie Sie sich für diese verschiedenen Personalkategorien bewerben können, finden Sie in den einschlägigen Webseiten.


Beamte

Die Beamten im öffentlichen Dienst der EU sind in zwei Kategorien aufgeteilt: Verwaltungsräte (AD-Beamte) und Verwaltungsassistenten (AST-Beamte).

Verwaltungsräte formulieren politische Maßnahmen und setzen die EU-Rechtsvorschriften um; sie führen Analysen durch und üben beratende Tätigkeiten aus. Verwaltungsräte können z. B. Entwürfe für EU-Rechtsvorschriften abfassen oder in der Haushaltsplanung tätig sein, sie können wirtschaftspolitische und andere Maßnahmen in den Mitgliedstaaten koordinieren, an Handelsgesprächen mit Nicht-EU-Ländern teilnehmen oder die Institutionen in internationalen Foren vertreten. Sie können aber auch z. B. die Fischereiflotte in den Mitgliedstaaten inspizieren, ein wissenschaftliches Forschungsprogramm entwickeln oder verwalten oder an Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs oder des Europäischen Bürgerbeauftragten mitarbeiten. Für Hochschulabsolventen gibt es bei uns die verschiedensten Laufbahnmöglichkeiten, etwa in den Bereichen Verwaltung, Recht, Finanzen, Wirtschaft, Kommunikation oder Wissenschaft.

Verwaltungsassistenten (AST-Beamte) üben normalerweise unterstützende Tätigkeiten aus, z. B. im Sekretariatsbereich, in der Verwaltung, der Kommunikation, bei der Entwicklung von politischen Maßnahmen und deren Umsetzung. Sie spielen eine wichtige Rolle beim internen Management der Institutionen, vor allem im Bereich Haushalt und Finanzen, im Personalwesen, bei der Datenverarbeitung und Dokumentenverwaltung.

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Vertragsbedienstete

Vertragsbedienstete (CAST) werden beispielsweise eingestellt, um manuelle Tätigkeiten oder unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten auszuüben oder um in besonderen Fachbereichen, für die zu wenige Beamte mit den erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen, zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen. Vertragsbedienstete erhalten Arbeitsverträge mit einer festgelegten Höchstdauer. Je nach Art der Beschäftigung werden auch oft erste Verträge mit einer Laufzeit von 6 bis 12 Monaten vergeben.

Für Vertragsbedienstete kommen zahlreiche Jobs in Frage, die jeweils unterschiedliche Qualifikationen erfordern. Sie sind in vier Funktionsgruppen unterteilt:

  1. manuelle Tätigkeiten und unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten,
  2. Sekretariats-, Büro- und technische Tätigkeiten und sonstige gleichwertige Aufgaben,
  3. ausführende Tätigkeiten, redaktionelle Tätigkeiten, Buchhaltung und sonstige gleichwertige technische Aufgaben,
  4. Verwaltungs- oder Beratungstätigkeiten, Tätigkeiten im sprachlichen Bereich und gleichwertige technische Aufgaben.

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Bedienstete auf Zeit

Bedienstete auf Zeit können zur Ausübung verschiedener sehr spezialisierter oder zeitlich begrenzter Aufgaben für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren eingestellt werden.

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Zeitarbeitskräfte

Einige Institutionen beschäftigen außerdem für kurze und befristete Jobs (maximal sechs Monate) lokales Personal aus Zeitarbeitsagenturen.

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Praktikanten

Jedes Jahr haben mehr als 1200 junge Menschen im Rahmen eines Praktikumsprogramms Gelegenheit, ihre fachlichen Kompetenzen zu verbessern, ihre persönlichen Stärken weiterzuentwickeln und ihre Kenntnisse über die EU zu vertiefen. Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen und der Europäische Bürgerbeauftragte organisieren Praktika für junge Hochschulabsolventen von drei bis fünf Monaten Laufzeit. Da die Praktikanten alle einen ersten Hochschulabschluss haben, werden ihnen ähnliche Aufgaben gegeben wie AD-Beamten niedriger Besoldungsgruppen.

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Sachverständige

Abgeordnete nationale Sachverständige sind nationale oder internationale Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zeitlich befristet für eine EU-Institution arbeiten. Sie bringen ihre Berufserfahrung in die Arbeit der EU-Institutionen ein und nehmen das während ihrer Abordnung erworbene Wissen über EU-Politik und -Verfahren in ihre Heimatbehörde mit zurück.

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