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Ablauf der Verfahren
Neues Auswahlverfahren - Beginn 2010
2010 führt EPSO ein neues Verfahren für die Auswahl ständiger Mitarbeiter für EU-Institutionen ein. Für laufende Auswahlverfahren, die 2008-2009 eingeleitet wurden, gelten die Änderungen noch nicht.
Was hat sich geändert?
- schnellere Auswahlverfahren mit weniger Verfahrensschritten
- jährliche Auswahlverfahren für die häufigsten Jobprofile (siehe Tabelle unten)
Zusätzlich zu den jobspezifischen Fertigkeiten und Kenntnissen werden folgende Kernkompetenzen geprüft:
- Analyse und Problemlösung,
- Kommunikation,
- Qualitäts- und Ergebnisorientierung,
- Lernen und persönliche Entwicklung,
- Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit,
- Belastbarkeit,
- Zusammenarbeit mit anderen.
Stufen des Auswahlverfahrens
Wollen Sie an einem Auswahlverfahren teilnehmen, so müssen Sie online ein Bewerbungsformular ausfüllen und es innerhalb einer bestimmten Einreichungsfrist an EPSO abschicken. Sie dürfen eine solche Bewerbung nicht auf die leichte Schulter nehmen – schon das Ausfüllen des Bewerbungsformulars erfordert einen erheblichen Zeitaufwand.
Das neue Auswahlverfahren ist zweistufig – computergestützte Zulassungstests in den einzelnen EU-Ländern (und einigen Nicht-EU-Ländern) und ein Assessment-Center in Brüssel. Genaue Informationen über jedes einzelne Auswahlverfahren werden auf dieser Website und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Bewerber, die den Assessment-Center erfolgreich abgeschlossen haben, werden in eine „Reserveliste“ aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, aus der die EU-Institutionen Personen auswählen können, die die EU-Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben.
Alle Teilnehmer erhalten Feedback zu ihren Leistungen.
Für die gängigeren Jobprofile bleiben die Reservelisten gültig, bis die Auswahlverfahren des Folgejahres abgeschlossen sind, also nur ein Jahr lang. Für stärker spezialisierte Profile bleiben die Reservelisten länger gültig.

Zulassungstests
Im neuen System wird in den Zulassungstests mehr Wert auf die Überprüfung von Kompetenzen gelegt, und weniger Nachdruck auf die Abfrage von Wissen. Die Prüfung zum EU-Wissen wurde aus dieser Stufe des Auswahlverfahrens herausgenommen.
Eine Prüfung zum EU-Wissen wird als Teil der jobspezifischen Prüfungen während der Assessment-Stufe vorgenommen. Bei den Zulassungstests werden computergestützte, kognitive Tests zur Beurteilung des sprachlogischen Denkens, des Zahlenverständnisses und des abstrakten Denkens sowie Tests zum situationsbezogenen Urteilsvermögen und zur fachlichen Kompetenz durchgeführt, je nach den Anforderungen des Jobprofils.
Einen Termin für den Zulassungstest buchen
Sobald Ihre Bewerbung validiert wurde, werden wir uns innerhalb von 48 Stunden ausschließlich über Ihr EPSO-Konto an Sie wenden und Sie auffordern, online einen Termin für Ihren computergestützten Zulassungstest an einem angegebenen Datum zu buchen. Sie können über unser Buchungssystem einen freien Termin in einem unserer Testzentren buchen.
Wir können jedoch nicht garantieren, dass in Ihrem bevorzugten Testzentrum ein freier Termin verfügbar ist. Buchen Sie deshalb rechtzeitig. Sie können eventuell umbuchen, falls später ein günstigerer Termin verfügbar sein sollte.
Umbuchen
Falls sich Ihre Pläne ändern oder falls neue, günstigere Termine verfügbar werden, können Sie Ort und Zeit für Ihren Test umbuchen – vorausgesetzt, sie nehmen diese Umbuchung mindestens 48 Stunden vor dem ursprünglichen Termin vor. Außerdem muss Ihr neuer Termin mindestens 48 Stunden später liegen als die Umbuchung.
Dringender Hinweis
- Schließen Sie Ihre Buchung des Termins für den Zulassungstest spätestens zu dem Ihnen mitgeteilten Zeitpunkt ab. Sollten Sie diesen Zeitpunkt verstreichen lassen, können Sie keine Buchung vornehmen – selbst wenn andere Bewerber für dasselbe Auswahlverfahren noch buchen können. Alle Bewerber erhalten die gleiche Anzahl von Tagen, innerhalb derer sie einen Zulassungstest buchen können. Der Zeitpunkt ihrer Bewerbung ist dabei unerheblich.
- Überprüfen Sie Ihr EPSO-Konto mindestens zwei Mal pro Woche, um zu gewährleisten, dass Sie keine wichtigen Mitteilungen oder Änderungen verpassen.
- Gehen Sie nicht davon aus, dass das neue System genauso ist wie das alte. Im neuen System:
- können Sie Ihre Bewerbung nach der Validierung nicht ändern.
- ist das Testverfahren gestaffelt, das heißt, Sie können bereits einen Test absolvieren, während andere Bewerber sich erst einschreiben. Gehen Sie nicht davon aus, dass der zeitliche Ablauf Ihres Tests demjenigen anderer Bewerber genau entspricht.

Assessment
In der Assessment-Stufe werden alle Schlüsselkompetenzen eingehend getestet. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung jobspezifischer Kompetenzen anstatt der Anwendung von Faktenwissen. Die Prüfungen beruhen auf einem erweiterten Kompetenzrahmen und werden so ausgerichtet, dass die gewünschten Fertigkeiten mindestens zwei Mal bewertet werden. Je nach Auswahlverfahren wird diese Prüfungsstufe einen vollen oder einen halben Prüfungstag erfordern. Das Assessment wird in der zweiten Sprache des Bewerbers/der Bewerberin durchgeführt (Deutsch, Englisch oder Französisch), sofern das Jobprofil nicht bestimmte andere Sprachkenntnisse erfordert.
Je nach Auswahlverfahren wird in der Assessment-Stufe eine Kombination aus folgenden Elementen geprüft:
Administratoren (Verwaltungsräte)
- umfassende Fallstudien aus dem Fachbereich, für den die Bewerber sich beworben haben,
- Gruppenarbeit,
- mündliche Präsentation,
- strukturiertes Vorstellungsgespräch.
Linguisten
Linguisten werden aufgabenorientierter geprüft, mit größerem Schwerpunkt auf ihren Kernkompetenzen, und zwar durch
- praktische Sprachtests,
- Gruppenarbeit,
- mündliche Präsentation,
- strukturiertes Vorstellungsgespräch.
Assistenten
- praktische Tests zu jobspezifischen Fertigkeiten,
- Postkorbübung (elektronische Arbeitssimulation für den „Posteingang“),
- strukturiertes Vorstellungsgespräch.
Profile von Spezialisten
Bei der Bewertung der Spezialisten steht die Prüfung ihrer Fachkenntnis im Vordergrund. Aus diesem Grund gibt es für die meisten Profile in dieser Kategorie keine Zulassungstests vor den eigentlichen Prüfungen, sofern nicht die Anzahl gültiger Bewerbungen eine bestimmte Obergrenze überschreitet.
Stattdessen werden die Bewerbungen und Lebensläufe der Bewerber anhand einer vorab bestimmten Liste von Kriterien geprüft. Die Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden, erhalten umgehend eine Einladung zu einem Assessment-Programm, das aus folgenden Elementen zusammengestellt werden kann:
detaillierte Fallstudien im jeweiligen Fachgebiet,
strukturiertes Vorstellungsgespräch,
Tests zum sprachlogischen Denken, Zahlenverständnis und abstrakten Denken,
Gruppenarbeit.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Testarten (inklusive Probetests) werden in Kürze auf dieser Website veröffentlicht.
Neue Ausrichtung der Auswahlverfahren auf Kompetenzen
Das Verfahren zur Auswahl von Mitarbeitern für die EU-Institutionen auf die Prüfung von Kompetenzen statt ausschließlich auf das Abfragen von Wissen ausgerichtet. Zusätzlich zu den Kompetenzen des Auswahlverfahrens wurden die unten aufgezählten sieben allgemeinen Kompetenzen als besonders wichtig für alle Beschäftigten der EU-Institutionen identifiziert.
Die Auswahlverfahren werden entsprechend umgestellt und sollen in Zukunft aus Aufgaben bestehen, in denen diese Kompetenzen bestmöglich getestet werden können. Nach der gängigen Praxis wird es dabei mindestens zwei verschiedene Aufgaben pro Kompetenzfeld geben.
- Analyse und Problemlösung: Ermittelt mögliche Schwachstellen in komplexen Zusammenhängen und entwickelt kreative und praktische Lösungen.
- Kommunikation: Drückt sich sowohl schriftlich als auch mündlich klar und präzise aus.
- Qualitäts- und Ergebnisorientierung: Übernimmt persönliche Verantwortung und ergreift Initiative, um die gestellten Aufgaben nach höchsten Qualitätsansprüchen und unter Einhaltung der vorgegebenen Verfahrensabläufe zu erledigen.
- Lernen und persönliche Entwicklung: Entwickelt und verbessert seine persönlichen Fähigkeiten und seine Kenntnisse über die Organisation und ihr Umfeld.
- Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit: Setzt die richtigen Schwerpunkte, arbeitet flexibel und organisiert das eigene Arbeitspensum effizient.
- Belastbarkeit: Arbeitet auch unter hoher Belastung effizient, geht positiv mit organisatorischen Frustrationen um und passt sich an Veränderungen im Arbeitsumfeld an.
- Zusammenarbeit mit anderen: Arbeitet kooperativ mit anderen in Teams und über Organisationsgrenzen hinaus und respektiert Unterschiede zwischen Menschen.
Eine weitere Kompetenz betrifft AD-Beamte:
Führungsqualitäten: Führt, fördert und motiviert Mitarbeiter, um Ergebnisse zu erzielen.
EU-Karrieren - Die Auswahlverfahren
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