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Praktika
Praktika
Praktikantinnen und Praktikanten (in EU-Kreisen oft „stagiaires“ genannt), können Studierende, Hochschulabsolventen oderLinguisten sein. Sie übernehmen Aufgaben ähnlich denjenigen von Beamten der unteren Besoldungsgruppen.
Die folgenden EU-Institutionen und Einrichtungen bieten Praktika von 3 bis 5 Monaten Dauer an:
- Europäische Kommission
- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Union
- Gerichtshof der Europäischen Union
- Europäischer Rechnungshof
- Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Ausschuss der Regionen
- Europäischer Bürgerbeauftragter
- Europäischer Datenschutzbeauftragter
- Europäische Zentralbank
- Gemeinsame Forschungsstelle – Institut für Umwelt und Nachhaltigkeit
- Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)
- Gemeinsame Forschungsstelle – Institut für Schutz und Sicherheit des Bürgers
- Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA)
- Satellitenzentrum der Europäischen Union (EUSC)
- Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen
- Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
Praktika für Übersetzer/-innen werden von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament angeboten. Auch der Gerichtshof bietet Praktika in seinen Dienststellen für Übersetzen und Dolmetschen an.
Auswahlverfahren für Praktika werden von den einzelnen EU-Institutionen und -Agenturen selbst durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Websites.







