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Befristete Beschäftigungsverhältnisse (CAST)
Befristete Beschäftigungsverhältnisse (CAST)
(Siehe auch „Zeitverträge“).
Die EU-Institutionen und -Einrichtungen beschäftigen Mitarbeiter mit zeitlich befristeten Verträgen, um zusätzliche Kapazitäten in bestimmten Fachbereichen zu schaffen, in denen es nicht genügend Beamte und Beamtinnen mit den erforderlichen Qualifikationen gibt.
Die Verträge werden für bestimmte manuelle oder Verwaltungsaufgaben angeboten und sind normalerweise zeitlich befristet – oft zunächst für einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten.
Vertragsbedienstete werden aus einer Einstellungsreserve von Bewerbern ausgewählt, die nach einem normalerweise vom Europäischen Amt für Personalauswahl durchgeführten Ausleseverfahren in einer Datenbank gespeichert wird.
Unterschiede zwischen einem offenen Auswahlverfahren und einem Ausleseverfahren für Vertragsbedienstete (CAST) sind Folgende:
– Es gibt kein Assessment-Center.
– Die Anzahl der erfolgreichen Bewerber ist nicht vorab festgelegt.
In Kürze werden regelmäßige jährliche Ausleseverfahren für Vertragsbedienstete für eine begrenzte Zahl allgemeiner Berufsprofile eingeführt. Diese betreffen Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben, Personalwesen, Finanzverwaltung, Rechnungsprüfung sowie Informations- und Kommunikationstechnologien.
Die meisten Stellen befinden sich in Brüssel und Luxemburg.
Beschäftigungsbedingungen für Vertragsbedienstete der Europäischen Kommission
Beschäftigungsbedingungen für Vertragsbedienstete der Europäischen Kommission
Das zweistufige Auswahlverfahren beginnt je nach Anforderungsprofil mit computergestützten Tests oder einer Sichtung der Lebensläufe, gefolgt von einem kompetenzbasierten Test:
- Bei allgemeinen Berufsprofilen besteht der erste Schritt aus computergestützten Tests auf sprachlogisches Denken, Zahlenverständnis und abstraktes Denken.
- Bei spezifischen Berufsprofilen beginnt das Verfahren mit einer Auswahl nach Qualifikationen (Sichtung der Lebensläufe).
- Der kompetenzbasierte Text kann aus einem schriftlichen, mündlichen oder praktischen Test im entsprechenden Fachgebiet bestehen, z. B. in der Übersetzung eines Texts.
Bei erfolgreichem Abschluss eines Verfahrens verbleibt Ihr Name drei Jahre lang in der Datenbank.








