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Beteiligte
Wer ist an der Personalauswahl und -einstellung beteiligt?
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO)

EPSO organisiert die allgemeinen Auswahl- und Ausleseverfahren, zum Beispiel: die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, die Durchführung verschiedener Tests, die verwaltungstechnische, logistische und IT-Unterstützung der Prüfungsausschüsse und die Führung der Reservelisten. Außerdem gewährleistet EPSO, dass sich die Prüfungsausschüsse streng an die vorgeschriebenen Verfahren halten.
Prüfungsausschuss

Zu jedem Auswahlverfahren gehört ein Prüfungsausschuss, der für die Auswahl der Kandidaten in jedem Verfahrensschritt und für die Aufstellung der endgültigen Liste der erfolgreichen Kandidaten verantwortlich ist. Jeder Prüfungsausschuss besteht aus Beamtinnen und Beamten der EU-Institutionen, darunter ständige Mitglieder, die normalerweise für zwei bis vier Jahre ernannt werden, um im Auswahlverfahren Kontinuität zu gewährleisten, und nicht ständige Mitglieder, die aufgrund ihrer Fachkompetenz für ein bestimmtes Auswahlverfahren ernannt werden.
Europäische Institutionen

Die Personaldienste der Institutionen sind für die Einstellung erfolgreicher Bewerber zuständig. Sie besetzen also freie Stellen, indem sie neue Mitarbeiter von den Bewerberlisten einstellen, die vom EPSO geführt werden. Die Institutionen führen ein Gespräch mit den Bewerbern, bevor sie ihnen eine Stelle anbieten.







