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Forschung und Entwicklung in den Bereichen Kohle und Stahl
Der EGKS-Vertrag (Artikel 55) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Titel XVIII) bilden die Rechtsgrundlage für die Forschung und technische Entwicklung in den Bereichen Kohle und Stahl. Der Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrages bedeutet gleichzeitig das Ende des EGKS-Forschungsprogramms. Gleichwohl ist vorgesehen, dass die finanziellen Reserven im Rahmen eines neuen europäischen Forschungsfonds für die Forschung in den Bereichen Kohle und Stahl eingesetzt werden.
Weitere Informationen:
- Forschung im Bereich Kohle

- Forschung im Bereich Stahl

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