Jede Institution und Einrichtung hat ihren eigenen Archivdienst, der während des gesamten Lebenszyklus eines Dokuments für dessen Verwaltung zuständig ist. Der Zugang zu den historischen Archiven der EU unterliegt der 30-Jahre-Regel. Diese besagt, dass Dokumente nach Ablauf einer Frist von 30 Jahren nach ihrer Anfertigung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.