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Das Bulletin der Europäischen Union beschreibt in knapper Form die Maßnahmen der Europäischen Kommission und der übrigen Gemeinschaftsinstitutionen. Es wird vom Generalsekretariat der Kommission herausgegeben und erscheint zehnmal pro Jahr. Das Bulletin wird ergänzt durch den Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union, der einen Überblick über die Aktivitäten des Vorjahres gibt.


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