Fachagenturen sind Körperschaften des europäischen öffentlichen Rechts; sie sind von den EU-Organen (Rat, Parlament, Kommission usw.) getrennt und verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie werden durch einen Akt des abgeleiteten Rechts zur Ausübung ganz bestimmter technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben errichtet.
Derzeit handelt es sich um die folgenden Agenturen: