
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007
(ABl. L 53 vom 22.2.2007) gegründet. Sie hat ihren Sitz in Wien.
Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind Werte, die von allen Mitgliedstaaten der EU geteilt werden. Sie haben diese Überzeugung in Artikel 6 des EU-Vertrags verankert: „Die Union achtet die Grundrechte, wie sie in der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ergeben.“
Die Agentur soll Einrichtungen und Behörden der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in Grundrechtsfragen zur Seite stehen und ihnen Informationen und Fachkenntnisse bereitstellen, um sie bei der Festlegung von Maßnahmen oder Aktionen zu unterstützen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Agentur zählen:
Die Agentur ist jedoch NICHT befugt, individuelle Beschwerden zu prüfen oder Vorschriften zu erlassen.
Die thematischen Tätigkeitsbereiche der Agentur wurden durch einen Mehrjahresrahmen bestimmt. Nach Anhörung des Europäischen Parlaments hat der Rat dieses auf fünf Jahre angelegte Programm angenommen (Beschluss 2008/203/EG). Zu den Schwerpunktbereichen der Agentur zählt auch weiterhin die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehender Intoleranz.
Die Agentur kooperiert eng mit anderen nationalen und europäischen Einrichtungen und Behörden, und entwickelt eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Europarat und der Zivilgesellschaft – beispielsweise durch die Einrichtung einer Plattform für Grundrechte.
Die Grundrechteagentur besteht aus:
Die Agentur ist für die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten zuständig. Darüber hinaus können sich weitere Länder (Türkei, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) an den Arbeiten der Agentur beteiligen. Die Art und der Umfang dieser Beteiligung werden vom zuständigen Assoziationsrat bestimmt. Zudem kann der Rat Länder, die ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben, einladen, sich an den Arbeiten der Agentur zu beteiligen.
Die Grundrechteagentur baut auf der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit(EUMC) auf, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 (ABl. L 151 vom 10.6.1997) eingerichtet worden war.
Von 1997 bis Februar 2007 lieferte die EUMC der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten objektive, verlässliche und vergleichbare Informationen und Daten über Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in der EU. Die Aufgabe der Stelle bestand darin, die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu unterstützen. Die EUMC untersuchte Ausmaß und Entwicklung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und analysierte ihre Ursachen und Folgen. Dabei machte sie insbesondere von RAXEN ‑ dem europäischen Informationsnetz über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ‑ Gebrauch, das in den Mitgliedstaaten einschlägige Informationen sammelte. Die EUMC entwickelte Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, wies auf Praktiken hin, die sich bei der Lösung dieser Probleme bewährt hatten, und sorgte für ihre Weiterverbreitung.
Eingerichtet: 2007
Direktor: Morten Kjaerum