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Exekutivagenturen sind Organisationen, die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 (ABl. L 11 vom 16.1.2003)
mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden. Diese Agenturen werden für einen festgelegten Zeitraum eingerichtet. Sie müssen am Sitz der Europäischen Kommission (Brüssel oder Luxemburg) angesiedelt sein.
Derzeit handelt es sich um die folgenden Agenturen: