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Diese Agenturen werden geschaffen, um die Ziele des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) besser verwirklichen zu können. Zu diesen Zielen zählen die Koordinierung der Forschungsprogramme der Mitgliedstaaten zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, die Bereitstellung von Wissen und Infrastrukturen, die Finanzierung der Kernenergie sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der technischen Sicherheit der Atomenergie.
Derzeit handelt es sich um die folgenden Agenturen: