Was ist EUROPA?
EUROPA ist die offizielle Website der Europäischen Union (EU). Sie wurde im Jahr 1995 eingerichtet und ermöglicht den Nutzern im Wesentlichen drei Dinge:
- sich über die EU und ihre Arbeit zu informieren,
- Rückmeldungen zu den Strategien, Aktivitäten und Dienstleistungen der EU zu geben,
- bestimmte Transaktionen durchzuführen – Angebote für Ausschreibungen einzureichen, sich um einen Arbeitsplatz zu bewerben, sich für eine Veranstaltung anzumelden, Dokumente zu bestellen und vieles mehr.
Wie aktuell sind die auf EUROPA veröffentlichten Informationen?
Die veröffentlichten Informationen werden bei Bedarf überarbeitet – wenn beispielsweise durch neue Verträge, Sitzungen oder andere Veranstaltungen Änderungen erforderlich werden. Viele Seiten werden täglich aktualisiert.
Im Kapitel Was gibt's Neues?
erscheint eine täglich aktualisierte Liste der auf EUROPA neu hinzugefügten Seiten.
Wer steht hinter EUROPA?
EUROPA ist eigentlich keine eigenständige Website. Vielmehr handelt es sich bei EUROPA um die Verschmelzung von rund 150 unabhängigen Websites, die von den verschiedenen EU-Institutionen, Agenturen und Einrichtungen sowie den einzelnen Generaldirektionen der Kommission verwaltet werden.
Alle Zugangsseiten und Seiten der obersten Ebene werden von der Europäischen Kommission gemeinsam mit den anderen europäischen Institutionen verwaltet.
In welchen Sprachen stehen die EUROPA-Seiten zur Verfügung?
Je nach Art der von Ihnen gesuchten Informationen sind wir bemüht, Ihnen diese in Ihrer Muttersprache oder einer Sprache, die Sie verstehen, zur Verfügung stellen.
Amtssprachen der EU
Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch und Ungarisch.
Andere Amtssprachen der EU-Länder
In Zukunft wird es Sonderregelungen für Sprachen wie Valencianisch/Katalanisch, Baskisch, Galicisch usw. geben. Zurzeit laufen Verhandlungen mit den betreffenden Ländern, die für die entstehenden Kosten selbst aufkommen müssen.
Welche Dokumente werden auf EUROPA in welchen Sprachen veröffentlicht?
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Rechtsvorschriften und Dokumente von politischer Bedeutung
werden in allen Amtssprachen veröffentlicht. -
Amtliche Dokumente
sind zumindest in den Sprachen verfügbar, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Amtssprachen waren. Nicht rechtsverbindliche Dokumente werden in der Regel in Englisch, Französisch und Deutsch veröffentlicht. -
Allgemeine Informationen
werden – sobald die Übersetzungen vorliegen – in den zwölf neuen Amtssprachen veröffentlicht (seit 2004/2007: Bulgarisch, Estnisch, Irisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch). -
dringende, kurzlebige Informationen
werden nicht in allen Sprachen veröffentlicht -
Spezialisierte Informationen (fachspezifische Informationen, Kampagnen, Ausschreibungen) und Nachrichten/Veranstaltungen
werden nicht zwangsläufig in allen Sprachen veröffentlicht – die Wahl der Sprachen hängt vom Zielpublikum ab.
Sind Sie überrascht, dass die gewünschten Informationen nicht in Ihrer Sprache zur Verfügung stehen?
EUROPA-Nutzer sind häufig überrascht, dass eine EUROPA-Seite nicht in ihrer Sprache zur Verfügung steht.
Insbesondere für die Sprachen der Länder, die der EU erst vor kurzem beigetreten sind (in den Jahren 2004 und 2007) ist das darauf zurückzuführen, dass wir noch keine Zeit hatten, alle Dokumente zu übersetzen.
Einige Websites stehen jedoch auch nur in drei, zwei oder sogar nur einer Sprache (in der Regel Englisch) zur Verfügung.
Welche Sprachen auf EUROPA verfügbar sind, hängt im Allgemeinen von den folgenden Faktoren ab:
- Übersetzung – Uns steht nur eine begrenzte Anzahl von Übersetzern und ein begrenztes Budget (das Geld der Steuerzahler) zur Verfügung
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(Rechtliche) Bedeutung – Die Öffentlichkeit muss Zugang zu allen Rechtsvorschriften und Dokumenten von größerer Bedeutung oder von größerem Interesse für die Öffentlichkeit haben. Daher werden diese in allen Amtssprachen veröffentlicht.
Andere Dokumente werden nur in die Arbeitssprachen übersetzt, die beispielsweise für die Kommunikation mit nationalen Behörden, Organisationen oder Privatpersonen benötigt werden. - Kosteneffizienz – Um das Geld der Steuerzahler zu sparen, legen wir Wert darauf, dass bei hochspezialisierten, nur von einer relativen geringen Nutzerzahl konsultierten Sites die Kernaussagen verstanden werden, auch wenn dies bedeutet, dass manche Nutzer bestimmte amtliche Dokumente in einer Fremdsprache lesen müssen.
- Dringlichkeit – Bestimmte Informationen müssen, um von Nutzen sein zu können, schnell übersetzt werden. Da Übersetzungen zeitaufwändig sind, ziehen wir es vor, die Informationen in den Sprachen zu veröffentlichen, die von der Mehrzahl der Europäer verstanden werden, und nicht auf eine Übersetzung in alle Sprachen zu warten.
- Technische Zwänge – Die Verwaltung einer Website in über 20 Sprachen ist äußerst komplex und erfordert zahlreiche Human- und Finanzressourcen.
Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren verfolgen wir den folgenden Ansatz:
- Die erste und zweite Ebene der jeweiligen Websites enthält einfache und auf Dauer angelegte Seiten, auf denen die Öffentlichkeit in allen Amtssprachen allgemeine Informationen erhält.
Übersetzungen in die 11 Sprachen der Länder, die bereits vor 2004 der EU angehörten, werden rasch veröffentlicht, die Übersetzungen in die neueren Sprachen dauern etwas länger. - Seiten, deren Inhalte kurzlebig sind oder sehr spezialisierte Informationen enthalten, werden in der Regel – und soweit möglich – in den am stärksten in der EU verbreiteten Sprachen (Englisch, Französisch und Deutsch) veröffentlicht, auch wenn je nach Zielpublikum gegebenenfalls weniger oder andere Sprachen angeboten werden.
Wo finde ich auf EUROPA Informationen zum Urheberrecht?
Für die auf EUROPA veröffentlichten Informationen gilt ein Haftungsausschluss und ein Urheberrechtshinweis.
Sofern nicht anders vermerkt können die auf dieser Website veröffentlichten Informationen reproduziert werden, vorausgesetzt, die Quelle wird angegeben.
Wie stelle ich einen Link zu EUROPA her?
Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, können Sie von jeder externen Website aus Links zu EUROPA anlegen:
- Die Links sollten wenn möglich mit
offiziellen Logos und/oder Markenzeichen gekennzeichnet werden, für die die Europäischen Institutionen die Rechte besitzen und/oder Lizenzen vergeben. Sie müssen den einschlägigen Anweisungen entsprechen.
Falls Sie keine Logos oder Markenzeichen verwenden können, können Sie auch Textlinks verwenden, die den nachstehenden Bedingungen unterliegen (Beispiel: „Weitere Informationen finden Sie auf der EUROPA-Website“. - Links dürfen nur auf Seiten verweisen, die den rechtlichen Hinweis von EUROPA enthalten.
- Wenn Nutzer über einen externen Link auf EUROPA gelangen, müssen sie wissen, dass die dort verfügbaren Informationen weder exklusiv noch gegen Gebühren bereitgestellt werden.
- Die Links dürfen nicht in einem Zusammenhang erscheinen, der bei den Nutzern den Eindruck erwecken könnte, dass die Europäischen Institutionen die Ziele oder Inhalte der Host-Website oder der für sie verantwortlichen Organisation billigen oder unterstützen.
- Wenn Links von einer „frames-based“ Website eingerichtet werden, dürfen die EUROPA-Seiten innerhalb dieser Website nicht in Form von „Frames“ präsentiert werden, damit die Nutzer hinsichtlich ihrer wahren Herkunft nicht in die Irre geführt werden.
- Sobald ein Link eingerichtet wurde, ist dem EUROPA-Webmaster die URL der Seite zu übermitteln, auf der der Link erscheint, damit er überprüfen kann, ob die vorstehend genannten Bedingungen beachtet wurden.
Ist EUROPA für jedermann zugänglich?
2001 hat sich die Kommission verpflichtet, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu EUROPA zu erleichtern.
Wie sie diese Verpflichtung umzusetzen gedenkt, hat sie in einer Mitteilung über die Zugänglichkeit von EU-Websites
[102KB] dargelegt.
Wir haben bereits damit begonnen, die neuen und aktualisierten EUROPA-Seiten mit der Konformitätsstufe A in Einklang zu bringen, was bedeutet, dass sie alle Anforderungen der Priorität 1 der international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines erfüllt, die vom Web Accessibility Initiative (WAI)-Projekt ausgearbeitet worden sind.
Einige besonders wichtige EUROPA-Seiten (wie die EUROPA-Startseite oder die Home Page der Europäischen Kommission) erfüllen bereits die Anforderungen der Konformitätsstufe „A“ und enthalten ein entsprechendes Logo.
Weitere Informationen zur Strategie der Zugänglichkeit der EUROPA-Website.
