Welche Aufgaben erfüllt der Europäische Bürgerbeauftragte?
Der Bürgerbeauftragte bearbeitet Beschwerden von EU-Bürgern, Unternehmen und Organisationen und trägt damit zum Aufdecken von Missständen bei. Er hilft bei Fällen, in denen Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU nicht vorschriftsmäßig handeln, die Grundsätze einer ordentlichen Verwaltungspraxis missachten oder gegen die Menschenrechte verstoßen. Beispiele hierfür sind:
- ungerechte Behandlung
- Diskriminierung
- Machtmissbrauch
- Fehlen oder Verweigern von Informationen
- unnötige Verzögerungen
- falsche Verfahren
Das Büro des Bürgerbeauftragten führt aufgrund von Beschwerden oder von sich aus Untersuchungen durch. Es übt sein Amt in völliger Unabhängigkeit aus und darf von keiner Regierung und keiner Stelle Anweisungen entgegennehmen. Einmal jährlich legt es dem Europäischen Parlament einen Tätigkeitsbericht vor.
Wie wird der Europäische Bürgerbeauftragte gewählt?
Das Parlament wählt den Bürgerbeauftragten für eine verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren. P. Nikiforos Diamandouros, der frühere Bürgerbeauftragte Griechenlands, wurde im Januar 2010 für weitere fünf Jahre wiedergewählt.
Wie reiche ich eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten ein?
Wenn Sie mit einem Organ, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der EU nicht zufrieden sind, sollten Sie zuerst der betreffenden Stelle die Möglichkeit einräumen, den Missstand zu beseitigen. Gelingt dies nicht, können Sie eine Beschwerde an den Europäischen Bürgerbeauftragten richten.
Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem Sie vom betreffenden Sachverhalt Kenntnis erhalten haben. Sie müssen in der Beschwerde angeben, wer Sie sind, und klar darlegen, über welches Organ oder welche Einrichtung Sie sich beschweren und worin Ihr Problem besteht. Sie können verlangen, dass die Beschwerde vertraulich behandelt werden soll.
Was gehört nicht zu den Aufgaben des Europäischen Bürgerbeauftragten?
Der Bürgerbeauftragte untersucht keine
- Beschwerden über nationale, regionale oder lokale Behörden in den EU-Mitgliedstaaten (Regierungsdienststellen, staatliche Ämter und Stadträte), selbst wenn die Beschwerden EU-spezifische Angelegenheiten betreffen;
- Tätigkeiten nationaler Gerichte oder nationaler Bürgerbeauftragter – der Europäische Bürgerbeauftragte ist keine Berufungsinstanz gegen Entscheidungen, die von diesen Einrichtungen getroffen wurden;
- Beschwerden über Unternehmen oder Privatpersonen.
Was geschieht nach der Einreichung einer Beschwerde?
Der Bürgerbeauftragte kann Ihr Problem möglicherweise schon dadurch lösen, dass er die betreffende Stelle (das Organ, die Einrichtung oder die sonstige Stelle) über die Angelegenheit informiert. Genügt dies nicht, versucht der Bürgerbeauftragte, eine gütliche Einigung zu erzielen, die die Sache zu Ihrer Zufriedenheit regelt.
Gelingt dies nicht, kann der Bürgerbeauftragte Empfehlungen zur Lösung des Problems aussprechen. Lehnt die betreffende Stelle seine Empfehlungen ab, kann er dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorlegen, damit dieses die erforderlichen politischen Maßnahmen ergreift.
Falls der Europäische Bürgerbeauftragte Ihre Beschwerde nicht bearbeiten kann – beispielsweise, weil sie bereits Gegenstand eines Gerichtsverfahrens war –, wird er Sie beraten, welche andere Einrichtung Ihnen helfen könnte.
