Das Europäische Parlament hat drei wichtige Aufgaben:
- Erörterung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat
- Kontrolle anderer EU-Institutionen – insbesondere der Kommission –, um deren demokratische Arbeitsweise sicherzustellen
- Erörterung und Verabschiedung des EU-Haushalts, in Zusammenarbeit mit dem Rat.
Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften
In vielen Bereichen wie Verbraucherschutz und Umwelt arbeitet das Parlament gemeinsam mit dem Rat (Vertreter der nationalen Regierungen) an der inhaltlichen Ausgestaltung der EU-Rechtsvorschriften, bis diese schließlich gemeinsam verabschiedet werden. Dieses Verfahren wird als ordentliches Gesetzgebungsverfahren (vorher: Mitentscheidungsverfahren) bezeichnet.
Seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren für zusätzliche Politikbereiche. Dadurch hat das Europäische Parlament mehr Einfluss auf den Inhalt von Gesetzen z. B. in den Bereichen Landwirtschaft, Energiepolitik, Einwanderung und EU-Fonds erhalten.
Das Parlament muss auch bei anderen wichtigen Entscheidungen seine Zustimmung geben, etwa wenn es um den Beitritt neuer Länder zur EU geht.
Demokratische Kontrolle
Das Parlament übt auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf andere europäische Institutionen aus.
Wenn eine neue Kommission bestellt wird, können ihre 27 Mitglieder – eines aus jedem EU-Land – ihr Amt erst dann ausüben, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Im Zweifelsfall kann das Parlament die Kommission insgesamt ablehnen, auch wenn nur ein Kandidat missbilligt wurde.
Das Parlament kann die Kommission auch während ihrer Amtszeit auffordern zurückzutreten. Dazu bedarf es eines Misstrauensantrags.
Das Parlament behält die Kontrolle über die Kommission, indem es Berichte der Kommission prüft und Anfragen an die Kommissare richtet. In dieser Hinsicht spielen die parlamentarischen Ausschüsse eine große Rolle.
Die Mitglieder des Parlaments bearbeiten Petitionen der EU-Bürgerinnen und Bürger und setzen Untersuchungsausschüsse ein.
Vor einem Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs nimmt das Parlament Stellung zu den Tagesordnungspunkten.
Haushaltskontrolle
Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union den EU-Haushalt.
Der Haushaltsausschuss des Parlaments kontrolliert, wie die Haushaltsmittel ausgegeben werden, und beurteilt jedes Jahr den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt.
Zusammensetzung
Grob gesagt richtet sich die Anzahl der Abgeordneten pro Land nach der jeweiligen Bevölkerungsanzahl. Nach dem Vertrag von Lissabon beträgt die Anzahl der Abgeordneten pro Land mindestens 6 und höchstens 96.
Die derzeitige Verteilung im Parlament wurde jedoch vor dem Inkrafttreten des Vertrags festgelegt. In der nächsten Legislaturperiode werden die Abgeordnetenzahlen angepasst. Beispielsweise wird Deutschland statt 99 Abgeordneten nur noch 96 haben, während Malta die Zahl seiner Abgeordneten von 5 auf 6 erhöhen wird.
Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert.
Ort
Das Europäische Parlament ist an drei Orten vertreten – Brüssel (Belgien), Luxemburg und Straßburg (Frankreich).
In Luxemburg befinden sich die Verwaltungsstellen des Parlaments (Generalsekretariat).
Die Plenartagungen finden in Straßburg und Brüssel statt. Die Ausschüsse halten ihre Sitzungen ebenfalls in Brüssel ab.

