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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) können Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie sonstige Interessengruppen Europas ihre Ansichten zu EU-Angelegenheiten zum Ausdruck bringen. Der EWSA ist eine beratende Einrichtung, die den größeren Organen, insbesondere dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament, Stellungnahmen vorlegt.

Welche Funktion erfüllt der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss?

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss wurde im Jahr 1957 gegründet. Er dient als Plattform für den Austausch von Meinungen zu Angelegenheiten des europäischen Binnenmarkts. Der EWSA vertritt offiziell den Standpunkt der europäischen Interessengruppen (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeber, Landwirte) zu den Gesetzgebungsvorschlägen der EU.

Der EWSA legt jedes Jahr im Schnitt 170 Beratungsdokumente und Stellungnahmen vor. Alle Stellungnahmen werden an die Entscheidungsgremien der EU weitergeleitet und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Wie setzt sich der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss zusammen?

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat 344 Mitglieder, bei denen es sich um Vertreter europäischer Interessengruppen aus dem sozialen und wirtschaftlichen Bereich handelt. Die Mitglieder werden von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat der Europäischen Union auf fünf Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist möglich. Die Mitglieder des EWSA beziehen für ihre Tätigkeit kein Gehalt, erhalten aber für die Teilnahme an Sitzungen Zulagen zur Deckung ihrer Reise- und Aufenthaltskosten.

Die Mitglieder gehören einer der folgenden Gruppen an:

  1. Arbeitgeber Englishfrançais
  2. Arbeitnehmer Englishfrançais
  3. Verschiedene Interessen Englishfrançais (z. B. Landwirte, Verbraucher).

Wie viele Mitglieder ein EU-Mitgliedstaat stellt, richtet sich nach der Einwohnerzahl des Landes:

  • Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich: 24 Mitglieder
  • Spanien und Polen: 21 Mitglieder
  • Rumänien: 15 Mitglieder
  • Belgien, Griechenland, die Niederlande, Portugal, Österreich, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn und Bulgarien: 12 Mitglieder
  • Dänemark, Irland, Finnland Litauen und die Slowakei: 9 Mitglieder
  • Estland, Lettland und Slowenien: 7 Mitglieder
  • Luxemburg und Zypern: 6 Mitglieder
  • Malta: 5 Mitglieder

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