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Der EWG-Ministerrat beschließt eine Harmonisierung der indirekten Steuern in der Gemeinschaft, die grundsätzliche Annahme des MwSt.-Systems und das erste Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik, das die wirtschaftspolitischen Ziele der Gemeinschaft für die kommenden Jahre enthält.
Alain Poher wird erneut zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt.
Das Vereinigte Königreich beantragt erneut die Aufnahme in die Gemeinschaft. Ihm folgen Irland und Dänemark sowie wenig später Norwegen. General de Gaulle steht einem britischen Beitritt nach wie vor ablehnend gegenüber.
Anlässlich des zehnten Jahrestages der Unterzeichnung des EWG- und des Euratom-Vertrags findet eine Gipfelkonferenz in Rom statt. Die Staats- bzw. Regierungschefs erklären ihren Willen, den „Fusionsvertrag“ zum 1. Juli 1967 in Kraft zu setzen.
Die Kommission unterzeichnet die Schlussakte der multilateralen Verhandlungen (Kennedy-Runde) im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT).
Der Fusionsvertrag zur Einsetzung gemeinsamer Exekutivorgane der Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, Euratom) tritt in Kraft. Fortan verfügen die Europäischen Gemeinschaften über eine Kommission und einen Rat. Allerdings sind beide weiterhin nach den Regelungen der jeweiligen Gemeinschaft tätig.
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften kommt unter deutschem Vorsitz zu seiner ersten Tagung zusammen.
Die neue Kommission unter Kommissionspräsident Jean Rey tritt ihr Amt an.
Die Kommission nimmt zu den Beitrittsanträgen des Vereinigten Königreichs, Dänemarks, Irlands und Norwegens Stellung.
Die Organe kommen zu ihrem jährlichen Kolloquium zusammen und erörtern die Entwicklungsaussichten der Gemeinschaften nach der Fusion der Organe.