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Die neue Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nimmt unter ihrem Präsidenten Walter Hallstein die Amtsgeschäfte auf. Pierre Chatenet wird zum Präsidenten der Euratom-Kommission gewählt.
Der Rat erlässt die ersten Verordnungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP). Ziel sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die finanzielle Solidarität mit Hilfe eines Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL).
Der Rat genehmigt die Geschäftsordnung des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Gaetano Martino wird erneut zum Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung gewählt, die ihre Umbenennung in „Europäisches Parlament“ beschließt.
Die Verordnungen und Grundsatzentscheidungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) werden genehmigt.
Norwegen beantragt offiziell die Aufnahme in die Europäischen Gemeinschaften.
Die Mitgliedstaaten senken die zwischen ihnen geltenden Zollsätze für gewerbliche Waren gegenüber den Zollsätzen von 1957 um 50 %.
Die Verordnungen zur Einführung einer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) treten in Kraft.
Der Rat erlässt die erste Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Lebensmittelbereich und bestimmt darin die in Lebensmitteln zulässigen Farbstoffe.
Das Assoziationsabkommen zwischen Griechenland und der Gemeinschaft tritt in Kraft.