Die EU wird auch weiterhin wachsen: Immer mehr Länder bekunden ihr Interesse an einer EU-Mitgliedschaft
. Hierbei wird unterschieden zwischen Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern
. Kandidatenländer sind bereits dabei, die EU-Rechtsvorschriften in ihr innerstaatliches Recht umzusetzen bzw. aufzunehmen. Potenzielle Kandidatenländer hingegen erfüllen die Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft
noch nicht.
Beitretendes Land
Kroatien
Hauptstadt: Zagreb
Fläche: 56 542 km²
Bevölkerung: 4,4 Millionen
Währung: Kuna (kn)
Schengen-Raum: Kein Schengen-Mitglied
Mehr Info zu KroatienBewerberländer
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Hauptstadt: Skopje
Fläche: 25 433 km²
Bevölkerung: 2,05 Millionen
Währung: Dinar (ден)
Schengen-Raum: Kein Schengen-Mitglied
Mehr Info zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Island
Hauptstadt: Reykjavik
Fläche: 103 000 km²
Bevölkerung: 300 000
Schengen-Raum: Mitglied des Schengen-Raums seit 1996
Mehr Info zu Island
Montenegro
Hauptstadt: Podgorica
Gesamtfläche: 14 026 km²
Bevölkerung: 0,6 Millionen
Währung: euro (€)
Schengen-Raum: Kein Schengen-Mitglied
Mehr Info zu Montenegro
Serbien
Hauptstadt: Belgrad
Fläche: 77 474 km²
Bevölkerung: 7,4 Millionen
Währung: Dinar (РСД)
Schengen-Raum: Kein Schengen-Mitglied
Mehr Info zu Serbien
Türkei
Hauptstadt: Ankara
Fläche: 780 580 km²
Bevölkerung: 71,5 Millionen
Währung: türkische Lira (TRY)
Schengen-Raum: Kein Schengen-Mitglied
Mehr Info zur TürkeiPotenzielle Kandidatenländer
Albanien
Staatsform: Republik
Hauptstadt: Tirana
Fläche: 28 748 km²
Bevölkerung: 3,6 Millionen
Währung: Lek (L)
Schengen-Raum: Kein Schengen-Mitglied
Mehr Info zu Albanien
Bosnien und Herzegowina
Hauptstadt: Sarajewo
Fläche: 51 209 km²
Bevölkerung: 4,6 Millionen
Währung: konvertierbare Mark (KM)
Schengen-Raum: Kein Schengen-Mitglied
Mehr Info zu Bosnien und HerzegowinaKosovo*
Hauptstadt: Pristina
Fläche: 10 887 km²
Bevölkerung: 1,7 Millionen
Währung: euro (€)
Schengen-Raum: Kein Schengen-Mitglied
Mehr Info zum Kosovo** Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos

