Entwurf des Haushaltsplans
Der Haushaltsplan wird von der Kommission, dem Rat und dem Parlament gemeinsam verabschiedet. Die Kommission legt dem Rat und dem Parlament einen Entwurf des Ausgabenplans zur Genehmigung vor. Der Rat und das Parlament können am Plan Änderungen vornehmen und einen Kompromiss ausarbeiten, wenn sie mit dem Plan nicht einverstanden sind.
Der Haushaltsplan eines einzelnen Jahres ist Teil eines langfristigen Ausgabenplans, der als „Finanzrahmen“ bezeichnet wird. Ein Finanzrahmen deckt einen Zeitraum von sieben Jahren ab; der aktuelle Finanzrahmen läuft von 2007 bis 2013. Er erlaubt der EU eine wirksame Planung von Investitionsprogrammen über mehrere Jahre im Voraus.
Mehr zum Haushaltsverfahren der EU
Verwaltung der EU-Mittel:
Zwar verwalten die EU-Länder 76 % der EU-Mittel, doch für die Mittelzuweisung ist letztlich die Kommission zuständig. In Betrugsfällen oder bei zu Unrecht gezahlten Beträgen arbeitet die Kommission mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung und mit den EU-Ländern zusammen, um das Geld einzutreiben. Zur Wahrung der Transparenz wird öffentlich bekanntgegeben, wen die EU mit ihren Mitteln unterstützt.
Ausgabenbereiche
Es gibt grob sechs Bereiche, für die die Haushaltsmittel der EU ausgegeben werden.

Derzeit fließt der größte Anteil der Mittel in die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie in den Abbau von wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Regionen. Ein weiterer großer Betrag wird in die Bereiche Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums, Fischerei und Umweltschutz investiert. Für die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und illegaler Einwanderung werden ebenfalls Finanzmittel bereitgestellt.

