Verordnungen
Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Als die EU beispielsweise die Ursprungsbezeichnung von Agrarerzeugnissen aus bestimmten Regionen schützen lassen wollte (Beispiel: der Parmaschinken), erließ der Rat der Europäischen Union eine entsprechende Verordnung.
Richtlinien
Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein Ziel festgelegt wird, das alle EU-Länder verwirklichen müssen. Wie sie dies bewerkstelligen, können die einzelnen Länder selbst entscheiden. Die Arbeitszeitrichtlinie ist ein Beispiel für einen solchen Rechtsakt. In ihr ist festgehalten, dass zu viel Mehrarbeit durch Überstunden nicht rechtens ist. Außerdem enthält sie Vorgaben zu Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten. Die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben regelt allerdings jedes EU-Land durch seine eigenen Gesetze.
Entscheidungen
Eine Entscheidung ist für den Adressatenkreis, den sie betrifft (z. B. ein EU-Land oder ein einzelnes Unternehmen), verbindlich und unmittelbar anwendbar. Als die Europäische Kommission beispielsweise eine Entscheidung über die Verhängung einer Geldstrafe für den Softwaregiganten Microsoft wegen Missbrauchs seiner beherrschenden Marktposition ![]()
erließ, galt diese ausschließlich für Microsoft.
Empfehlungen
Eine Empfehlung ist nicht verbindlich. Als die Kommission eine Empfehlung darüber verabschiedete, dass die Struktur der Vergütung von Beschäftigten des Finanzdienstleistungssektors nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken ermutigen sollte
, hatte dies keine rechtlichen Konsequenzen. In einer Empfehlung können die Institutionen ihre Ansichten äußern und Maßnahmen vorschlagen, ohne denjenigen, an die sich die Empfehlung richtet, eine rechtliche Verpflichtung aufzuerlegen.
Stellungnahmen
Eine Stellungnahme ist ein Instrument, das es den Institutionen erlaubt, sich in unverbindlicher Form zu äußern. Mit einer Stellungnahme wird also denjenigen, an die sich die Stellungnahme richtet, keine rechtliche Verpflichtung auferlegt – sie ist nicht verbindlich. Die wichtigsten EU-Organe (Kommission, Rat und Parlament), der Ausschuss der Regionen und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss dürfen Stellungnahmen abgeben. Bei der Erarbeitung von Rechtsvorschriften legen diese Ausschüsse vor dem Hintergrund ihres jeweiligen regionalen, wirtschaftlichen oder sozialen Standpunkts Stellungnahmen vor. Der Ausschuss der Regionen gab beispielsweise eine Stellungnahme über den Beitrag der Regionen zu den Energiezielen der EU ![]()
ab.



