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Die EU im Überblick
Graphik-Handbuch
Abbildungen der Europäischen Flagge zum Herunterladen
Fotos und Abbildungen einschließlich der Europäischen Flagge

Graphische Hinweise zum Europa-Emblem




Einfarbige Reproduktion


Einfarbige ReproduktionSteht nur die Farbe Schwarz zur Verfügung, so ist der Umriß des Rechtecks durch eine schwarze Linie wiederzugeben; die Sterne sind schwarz auf weißem Untergrund einzusetzen.
Einfarbige ReproduktionWenn Blau die einzige Farbe ist (hierbei ist in jedem Fall Reflex Blue zu verwenden), sollte sie zu 100% als Hintergrundfarbe verwendet werden, die Sterne erscheinen im Negativverfahren weiß.

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Reproduktion auf farbigem Hintergrund


Reproduktion auf farbigem HintergrundDas Emblem sollte nach Möglichkeit auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Von einem mehrfarbigem Hintergrund ist abzuraten, insbesondere wenn er nicht mit Blau harmoniert. Ist ein mehrfarbiger Hintergrund nicht zu vermeiden, wird das Rechteck durch einen weißen Rand umgeben, dessen Breite 1/25 der Rechteckhöhe entsprechen sollte.

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Beispiele für unkorrekte Reproduktion


  • Das Emblem steht auf dem Kopf.
Beispiele für unkorrekte Reproduktion
  • Falsche Ausrichtung der Sterne.
Beispiele für unkorrekte Reproduktion
  • Falsche Anordnung der Sterne im Kreis. Die Sterne müssen wie die Stunden auf einem Zifferblatt einer Uhr angeordnet sein.
Beispiele für unkorrekte Reproduktion

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Verwendung durch Dritte

Die Verwendung des Europa-Emblems ist nur zulässig,

  • wenn eine Verwechslung zwischen dem Verwender und der Europäischen Union oder dem Europarat ausgeschlossen ist,

  • das Emblem nicht für Maßnahmen oder Ziele verwendet wird, die in Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Europäischen Union oder des Europarats stehen.

Die Genehmigung zur Verwendung des Europa-Emblems berechtigt nicht dazu, dieses oder ein ähnliches Zeichen exklusiv zu nutzen, zum Eigentum zu erklären oder als Warenzeichen eintragen zu lassen. Jeder Fall wird einzeln geprüft, um sicherzustellen, daß diese Bedingungen eingehalten werden. Eine Genehmigung wird nicht erteilt, wenn das Europa-Emblem zu kommerziellen Zwecken mit einem Firmen- bzw. Warenzeichen oder einem Firmennamen kombiniert wird.

Kontakt:

Europäische Kommission
Generalsekretariat
Direktion Institutionelle Fragen
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Bruxelles/Brussel
Tel. (32-2) 296 26 26
Fax (32-2) 296 61 40
e-mail: embl@ec.europa.eu

Anfragen aus Staaten außerhalb der EU:

Europarat
Direktion E-1 — „Legal Advice and Public International Law (Dlapil)“
F-67075 Strasbourg Cedex
Tel. (33) 388 41 20 00
Fax (33) 388 41 20 52
e-mail: legal.advice@coe.int

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