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Bedienstete der EU-Institutionen und Journalisten, die in den Medien über die Tätigkeiten der EU berichten, verwenden häufig „Eurojargon“, d. h. Ausdrücke, die nur im Kreise der „Eingeweihten“ verstanden werden. Dieser Eurojargon kann für die Öffentlichkeit sehr verwirrend sein. Deshalb haben wir diesen Sprachführer erstellt, um auch Sie in die „Geheimnisse des Eurojargon“ einzuweihen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieser Sprachführer weder rein fachliche oder rechtliche Begriffe noch Jargon enthält, der ausschließlich in einer Sprache verwandt wird. Die Erklärungen fachlicher oder rechtlicher Begriffe finden Sie in einem speziellen
Glossar.
Finden Sie diesen Sprachführer „Eurojargon“ nützlich? Haben Sie Vorschläge, welche Begriffe wir in den Sprachführer aufnehmen sollten? Füllen Sie dann einfach ein von uns vorbereitetes
Formular aus und schicken Sie es uns!
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- Absorptionskapazität:
- Dies bezeichnet üblicherweise die Fähigkeit eines Landes oder einer Organisation, Hilfe zu empfangen und wirksam einzusetzen. In Entwicklungsländern mangelt es häufig an dieser Fähigkeit. Beispiel: Ein Land könnte ausreichend Gelder erhalten, um allen Kindern eine Grundschulbildung zu ermöglichen. Da es jedoch zu wenig Lehrer gibt, nicht ausreichend Schulen vorhanden sind oder die Verwaltung schlecht funktioniert, kann das Land diese Gelder nicht kurzfristig einsetzen. Zuerst muss die „Absorptionsfähigkeit“ des Landes erhöht werden. D. h. es müssen Lehrer ausgebildet, Schulen gebaut und die Effizienz der Verwaltung verbessert werden.
- Acquis communautaire (Gemeinsamer Besitzstand):
- Dieser französische Begriff wird im Deutschen häufig mit „gemeinschaftlicher Besitzstand“ wiedergegeben. Dies bedeutet im Wesentlichen: „die EU in ihrem derzeitigen Zustand“ – oder anders gesagt, die Rechte und Pflichten, die alle EU-Mitgliedstaaten teilen. Der „Acquis“ umfasst alle Verträge, Gesetze, Erklärungen und Entschließungen der EU, alle internationalen Abkommen über Angelegenheiten der EU und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Außerdem gehören zum „Acquis“ die Maßnahmen, die die Regierungen der Mitgliedstaaten im Bereich „Justiz und Inneres“ und in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ergreifen. Die „Annahme des Acquis“ bedeutet somit, die EU in ihrem derzeitigen Zustand zu akzeptieren. Bevor die Kandidatenländer der EU beitreten können, müssen sie den „Acquis“ annehmen und die Rechtsvorschriften der EU in ihre eigenen nationalen Rechtsvorschriften integrieren.
Weiterführende Erklärungen finden Sie im Glossar unter dem Begriff „gemeinschaftlicher Besitzstand“.
- Agenda:
- Dieser Begriff bedeutet wörtlich übersetzt „das zu Erledigende“. Normalerweise versteht man darunter eine Liste mit Tagesordnungspunkten für eine Sitzung. Politiker verwenden den Begriff jedoch auch für „Ziele, die sie erreichen wollen“. So ist beispielsweise in der „Sozialagenda“ der EU festgelegt, was sie in den nächsten Jahren in Sachen Beschäftigung und Soziales erreichen will (siehe unten).
- Amtssprachen:
- Seit dem 1 Januar 2007 gibt es 23 Amtssprachen in der Europäischen Union: Bulgarisch,
Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch,
Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Die EU-Rechtsvorschriften werden in allen Amtssprachen veröffentlicht. Jeder Bürger kann diese Sprachen bei seinem Schriftwechsel mit den EU-Institutionen verwenden. Ferner gibt es natürlich viele andere Sprachen in Europa. Die Europäer schätzen die Vielfalt nationaler und regionaler Sprachen. Sie gehören zum reichen kulturellen Erbe Europas. Die Europäische Kommission fördert durch ihre Programme das Erlernen von Sprachen und die Sprachenvielfalt.
- Benchmarking:
- Unter Benchmarking versteht man einen Leistungsvergleich. Dabei wird die Leistung eines Landes, eines Unternehmens oder einer Industrie gemessen und mit der eines anderen Landes, Unternehmens oder einer anderen Industrie verglichen. Dabei wird der Standard, anhand dessen die Leistung bewertet wird, als „Benchmark“ bezeichnet.
- Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit:
- Die meisten Fragen werden vom Rat der Europäischen Union per Abstimmung beschlossen. Jedes Land hat eine bestimmte Zahl von Stimmen, sehr grob entsprechend seiner Bevölkerungszahl. Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
| Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes (brit.) Königreich |
29 |
| Polen und Spanien |
27 |
| Rumänien |
14 |
| Niederlande |
13 |
| Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechien und Ungarn |
12 |
| Österreich, Bulgarien und Schweden |
10 |
| Dänemark, Finnland, Irland, Litauen und Slowakei |
7 |
| Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien und Zypern |
4 |
| Malta |
3 |
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345 |
Eine qualifizierte Mehrheit gilt als erreicht,
- wenn die Mehrheit der Mitgliedstaaten (in einigen Fällen eine Zweidrittelmehrheit) zustimmt UND
- wenn mindestens 255 befürwortende Stimmen abgegeben werden, d. h. 73,9 % der Gesamtzahl.
Darüber hinaus kann ein Mitgliedstaat überprüfen lassen, ob durch die befürwortenden Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU vertreten werden. Kann dies nicht bestätigt werden, gilt der Beschluss als abgelehnt.
Weitere Informationen zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit siehe
Glossar.

- Bewerberland:
- Dieser Begriff bezeichnet ein Land, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union beworben hat. Sobald der Antrag offiziell akzeptiert wurde, wird es als Kandidatenland (siehe unten) bezeichnet.

- „Brüssel hat entschieden…“:
- Mit dem Begriff „Brüssel“ verweisen die Medien häufig auf die EU-Institutionen, von denen die meisten in der Stadt Brüssel angesiedelt sind. EU-Rechtsvorschriften werden von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, aber es sind der Rat der Europäischen Union (Minister der nationalen Regierungen) und das (von den europäischen Bürgern gewählte) Europäische Parlament, die über diese Vorschriften diskutieren, sie ändern und letztlich darüber entscheiden, ob sie verabschiedet werden.
- Bürgerinitiative:
- Die Europäische Bürgerinitiative gibt normalen EU-Bürgern die Möglichkeit, sich an der Politikgestaltung auf europäischer Ebene zu beteiligen. Bei der Bürgerinitiative handelt es sich um ein besonderes Verfahren, bei dem 1 Million Staatsbürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag für eine neue EU-Rechtsvorschrift unterzeichnen müssen. Dieser Vorschlag muss anschließend von den EU-Organen geprüft werden. Weitere Informationen.
- Demokratiedefizit:
- Häufig wird die fehlende Bürgernähe der Entscheidungen der EU kritisiert. Sie sind zu komplex für die Bürger, die nicht in der Lage sind, die schwierigen Rechtstexte zu verstehen. Durch einfachere Rechtsvorschriften, die bessere Information der Öffentlichkeit und stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft (siehe unten) in die Gestaltung der europäischen Politik möchte die EU dieses „Demokratiedefizit“ überwinden. Über ihre Vertreter im Europäischen Parlament sind die Bürger bereits an den Entscheidungsprozessen der EU beteiligt. Weitere Einzelheiten finden Sie im
Glossar.
- Drittstaat / Drittland:
- Dies ist einfach nur ein Nicht-EU-Mitgliedstaat. Was damit gemeint ist, wird am deutlichsten, wenn wir über die Beziehungen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten sowie einem anderen Land, d. h. einem Drittland, das nicht zur Europäischen Union gehört, sprechen.
- EFTA:
- Die Abkürzung EFTA steht für European Free Trade Association (Europäische Freihandelsassoziation) – eine 1960 gegründete Organisation zur Förderung des Freihandels zwischen ihren Mitgliedstaaten. Die sieben Gründungsmitglieder waren: Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich (Großbritannien). Es folgten Finnland (1961), Island (1970) und Liechtenstein (1991). Im Jahr 1973 traten dann Dänemark und das Vereinigte Königreich aus der EFTA aus und der EWG bei (siehe unten). Ihnen folgten Portugal im Jahr 1986 sowie Österreich, Finnland und Schweden im Jahr 1995. Heute besteht die EFTA aus
Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
- Einstimmigkeit:
- Bei einigen Beschlüssen des Rates der Europäischen Union ist Einstimmigkeit erforderlich, d. h. alle Länder müssen einverstanden sein. Ist auch nur ein Land dagegen, wird der Beschluss blockiert. Weil dies Fortschritte in einer Union mit 27 Mitgliedstaaten äußerst schwierig machen würde, gilt das Einstimmigkeitsgebot heute nur in besonders sensiblen Bereichen wie Asyl und Steuerrecht sowie in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. In den meisten Bereichen werden Beschlüsse mittlerweile mit qualifizierter Mehrheit (siehe
unten) gefasst.
Weitere Informationen zum Thema Einstimmigkeit finden sich im
Glossar.

- Empfehlenswerte Verfahren:
- Um die Strategien der EU zu verbessern, können die Regierungen sich in anderen Mitgliedstaaten umschauen und beobachten, welche Verfahren gut funktionieren. Diese „empfehlenswerten Verfahren“ können sie dann übernehmen und an ihre eigenen nationalen und lokalen Gegebenheiten anpassen.
- ERASMUS:
- Hierbei handelt es sich nicht wirklich um EU-Jargon, sondern um ein nach dem großen Scholastiker der Renaissance benanntes, von der EU gefördertes Bildungsprogramm, das 1987 eingerichtet wurde. Weit über 1,5 Millionen Studenten durften sich bisher über Erasmus-Stipendien freuen. Dank dieser Stipendien erhalten zahlreiche Studenten an europäischen Universitäten zum ersten Mal die Möglichkeit, im Ausland zu leben und zu studieren.
- Erweiterung:
- In den 50er Jahren nahm die EU mit nur sechs Mitgliedstaaten ihren Anfang. Heute sind es 27. Die Vergrößerung der EU wird auch als „Erweiterung“ bezeichnet, zu der es mehrmals kam:
- 1950 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
- 1973 Dänemark, Irland, Vereinigtes (britisches) Königreich
- 1981 Griechenland
- 1986 Portugal, Spanien
- 1995 Finnland, Österreich, Schweden
- 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
- 2007 Bulgarien und Rumänien
- Eurobarometer:
- Dies ist ein 1973 eingerichteter Kommissionsdienst, der die öffentliche Meinung in allen Mitgliedstaaten und in den Kandidatenländern misst und analysiert. Die genaue Kenntnis der öffentlichen Meinung ist für die Europäische Kommission bei der Erarbeitung ihrer Vorschläge für Rechtsvorschriften, der Entscheidungsfindung und der Auswertung ihrer Arbeit wichtig. Eurobarometer führt Meinungsumfragen durch und spricht auch bestimmte Gruppen gezielt an. Weitere Informationen finden sich auf derEurobarometer-Webseite.

- Eurokrat:
- Der Begriff „Eurokrat“ (eine Verballhornung des Wortes „Bürokrat“) bezeichnet die vielen Tausend Mitarbeiter der EU-Institutionen (Parlament, Rat, Kommission usw.).
- Euroland:
- Dies ist ein nicht offizieller Spitzname für das
offiziell als „Euroraum“ oder auch „Eurozone“ bezeichnete Gebiet. Dieses Gebiet
besteht aus den EU-Mitgliedstaaten, die den Euro als ihre Währung eingeführt
haben. Bisher sind dies Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal,
Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.
- EUROPA:
- Hierbei handelt es sich nicht wirklich um EU-Jargon. Europa ist die lateinische Bezeichnung für unseren Kontinent, und EUROPA ist auch der Name des offiziellen Webportals der Europäischen Union. Dort findet sich eine Vielzahl nützlicher, regelmäßig aktualisierter Informationen über die EU in allen EU-Amtssprachen.
- Europa 2020:
- „Europa 2020“ ist die Strategie, mit der die EU bis 2020 mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa schaffen will. 2010 beschlossen die EU-Staats- und Regierungschefs diese Strategie als Gesamtrahmen für eine Reihe unterschiedlicher Initiativen. Europa 2020 sieht unter anderem wirtschaftspolitische Reformen und mehr Investitionen in Bildung und Forschung vor. Die Schlüsselelemente von Europa 2020 lassen sich wie folgt zusammenfassen: „intelligentes Wachstum” (Förderung von Wissen und neuen Ideen), „nachhaltiges Wachstum” (Schwerpunkt auf grünen Themen) und „integratives Wachstum” (besondere Berücksichtigung benachteiligter Bürger und Regionen).
- Europäische Integration:
- Hierbei handelt es sich um den Zusammenschluss der europäischen Staaten und Völker. Innerhalb der Europäischen Union bedeutet dies, dass die Mitgliedstaaten ihre Ressourcen gemeinsam nutzen und viele Entscheidungen gemeinsam treffen. Die gemeinsame Beschlussfassung erfolgt im Zusammenspiel der EU Institutionen (Parlament, Rat, Kommission usw.).
- Europäisches Jahr des …:
- Alle ein bis zwei Jahre lenkt die EU oder
der Europarat die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes europäisches
Thema, zu dem eine Reihe besonderer Veranstaltungen stattfinden. 2011 ist zum „Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit“ proklamiert worden.
- Europatag, 9. Mai:
- Am 9. Mai 1950 hielt der (damalige französische Außenminister) Robert Schuman seine berühmte Rede, in der er die europäische Integration (siehe
oben) als Maßnahme zur Sicherung von Frieden und Wohlstand im Nachkriegseuropa vorschlug. Weil seine Ideen die Grundlage der Europäischen Union bilden, wird der 9. Mai in jedem Jahr als der Geburtstag der EU gefeiert.
- Euroskeptiker:
- Dieser Begriff wird häufig für Gegner der europäischen Einigung oder für diejenigen verwendet, die der EU und ihren Zielen skeptisch gegenüber stehen.
- Eurotarif:
- Als Eurotarif wird der neue Höchstpreis bezeichnet, den Mobilfunkbetreiber für eingehende oder ausgehende Handyanrufe im EU-Ausland in Rechnung stellen können.

- EWR:
- EWR ist die Abkürzung für den Europäischen Wirtschaftsraum. Dieser besteht aus der Europäischen Union und allen EFTA-Ländern (siehe oben) mit Ausnahme der Schweiz. Das EWR-Abkommen trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Darin ist festgelegt, dass Island, Liechtenstein und Norwegen die Vorzüge des EU-Binnenmarktes genießen können, jedoch ohne die vollständigen Privilegien und Verantwortlichkeiten eines EU-Mitgliedslandes.
- Festung Europa:
- Dieser Ausdruck wird häufig für eine Haltung verwendet, die Europa vor äußeren Einflüssen, vor allem kulturellen Einflüssen, schützen will. Der Begriff „Festung Europa“ fällt häufig in Diskussionen über das Asyl- und Einwanderungsrecht.
- Finanzielle Vorausschau:
- Das Wort „Vorausschau“ bedeutet in diesem Zusammenhang eigentlich „Plan“. Die EU muss ihre Arbeit weit im Voraus planen und gewährleisten, dass sie genügend Geld zur Verfügung hat, um die geplanten Tätigkeiten zu finanzieren. Daher müssen ihre wichtigsten Institutionen (Parlament, Rat und Kommission) vorab die Prioritäten für die kommenden Jahre vereinbaren und einen Ausgabenplan erstellen, der als „finanzielle Vorausschau“ bezeichnet wird. Hierin wird nicht nur der Höchstbetrag angegeben, den die EU ausgeben kann, sondern auch, wofür sie ihn ausgeben kann.
Zweck dieser Finanziellen Vorausschau ist es, die EU-Ausgaben in einer Welt steigender Kosten unter Kontrolle zu halten.
- Flexicurity:
- Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein Modell des Wohlfahrtsstaats mit proaktiver Arbeitsmarktpolitik. Dabei wird Flexibilität für Arbeitgeber (Einstellen und Entlassen) mit der Sicherheit für die Arbeitnehmer verbunden (umfassender Arbeitslosenschutz und Weiterbildung). Dänemark gilt im Allgemeinen als Musterbeispiel für das Prinzip „Flexicurity“.

- Föderalismus:
- Dies bedeutet allgemein ein Regierungssystem, in dem mehrere Staaten eine Einheit bilden, allerdings in ihrer Innenpolitik unabhängig bleiben. Befürworter dieses Systems werden häufig „Föderalisten“ genannt.
Mehrere Länder – z.B. Australien, Kanada, Deutschland, die Schweiz und die Vereinigten Staaten – haben ein föderales Regierungssystem, in dem einige Angelegenheiten (wie die Außenpolitik) auf Bundesebene entschieden werden, und andere Angelegenheiten auf Länderebene. Allerdings unterscheidet sich dieses Modell von Land zu Land.
Die Europäische Union entspricht diesem Modell nicht: sie ist keine Föderation, sondern ein einzigartige Union, in der die Mitgliedstaaten unabhängige und souveräne Nationen bleiben, die ihre Hoheitsrechte in vielen Bereichen von gemeinsamem Interesse gemeinsam ausüben. Hierdurch werden sie auf internationaler Ebene stärker und einflussreicher, als sie es jemals allein wären.
Bei der Debatte über die Zukunft Europas geht es u. a. darum, ob die EU „föderaler“ werden sollte.
- Freihandelszone:
- Hiermit bezeichnet man eine Gruppe von Ländern, die die Handelshemmnisse untereinander, z. B. Einfuhrzölle und -kontingente, abgeschafft haben. Weltweit gibt es mehrere Freihandelszonen: beispielsweise den Mercosur in Südamerika, die NAFTA in Nordamerika und die EFTA in Europa. Die Europäische Union ist auch eine Freihandelszone, geht jedoch weit darüber hinaus, weil sie sich auf einen Prozess wirtschaftlicher und politischer Integration mit gemeinsamer Beschlussfassung in vielen Politikbereichen stützt.
- GAP:
- Um sicherzustellen, dass Europa stets ausreichend mit Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen versorgt ist, wurde 1960 die Gemeinsame Landwirtschaftspolitik (GAP) eingeführt. Die Landwirtschaft ist nach wie vor einer der bedeutendsten Bereiche, mit denen die EU sich befasst.

- GD:
- Die Bediensteten der wichtigsten Institutionen (Kommission, Rat und Parlament) arbeiten in einer Reihe unterschiedlichster Abteilungen, den so genannten „Generaldirektionen“ (GD), von denen jede für besondere Aufgaben oder Politikfelder zuständig ist. An der Spitze einer GD steht eins Generaldirektor (der auch manchmal als „GD“ abgekürzt wird).
- Gemeinsamer Markt:
- Als 1957 die EWG (siehe oben) gegründet wurde, lag die Idee eines „gemeinsamen Marktes“ zugrunde. Anders gesagt, Personen, Waren und Dienstleistungen sollten frei und ohne Grenzkontrollen oder Zollabgaben zwischen den Mitgliedstaaten zirkulieren können, als bildeten sie alle einen einzigen großen Staat. Dieses Ziel zu erreichen, brauchte jedoch seine Zeit: Zölle zwischen den EWG-Ländern wurden erst am 1. Juli 1968 vollständig abgeschafft. Die Beseitigung anderer Handelsbeschränkungen dauerte auch recht lange. Erst Ende 1992 wurde der „Binnenmarkt“ (wie wir ihn heute kennen) errichtet.

- Gemeinschaft(en):
- In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts beschlossen sechs europäische Länder die Zusammenlegung ihrer Wirtschaft und die Einrichtung eines gemeinsamen Verfahrens zur Entscheidungsfindung in Wirtschaftsfragen. Hierzu gründeten sie drei Organisationen:
- die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS),
- die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM),
- die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
Diese drei Gemeinschaften – gemeinsam bekannt als die „Europäischen Gemeinschaften“ – bildeten die Grundlage der heutigen Europäischen Union. Die EWG wurde bald die bei weitem wichtigste Organisation und später nur noch „Europäische Gemeinschaft“ (EG) genannt. Mit dem Vertrag von Lissabon 2009 verschwand der Begriff „Gemeinschaft“. Er wurde vollständig durch die Bezeichnung „Europäische Union“ ersetzt. Es gibt allerdings noch viele Texte, in denen der Begriff „Gemeinschaft“ vorkommt. Er ist mehr oder weniger gleichbedeutend mit „EU“.
- Gemeinschaftsmethode:
- Im Regelfall trifft die EU nach dieser Methode ihre Entscheidungen. Dabei legt die Kommission dem Rat und dem Parlament einen Vorschlag vor. Der Rat und das Parlament erörtern ihn, schlagen gegebenenfalls Änderungen vor und nehmen ihn schließlich als EU-Rechtsvorschrift an. Im Verlauf dieses Verfahrens konsultieren sie häufig andere Institutionen wie den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Diese Methode steht unter anderem im Gegensatz zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit Mitgliedstaaten (siehe unten)
- Gipfel:
- Tagungen des Europäischen Rates (siehe oben) werden manchmal als Europäische (oder EU-) Gipfel bezeichnet, da an ihnen die Staats- und Regierungschefs der EU Mitgliedstaaten teilnehmen. Entsprechend der Verfassung des jeweiligen Landes ist dies der Premierminister oder der Staatspräsident; manchmal nehmen auch beide teil.
- Gründerväter:
- In den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg träumten Menschen wie Jean Monnet und Robert Schuman von einer Vereinigung der Völker Europas in Frieden und Freundschaft. In den folgenden 50 Jahren wurde mit dem Aufbau der EU ihr Traum Wirklichkeit. Deshalb werden sie die „Gründerväter“ der Europäischen Union genannt.
- Harmonisierung:
- Dies kann die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften bedeuten, häufig zur Beseitigung einzelstaatlicher Hemmnisse, die den freien Verkehr von Arbeitnehmern, Waren, Dienstleistungen und Kapital behindern. Durch die Harmonisierung soll in allen Bereichen, für die die EU zuständig ist, gewährleistet werden, dass die von den einzelnen EU-Ländern festgelegten Vorschriften für alle Unionsbürger und Mitgliedstaaten gelten.
Harmonisierung kann auch die Abstimmung der technischen Normen bedeuten, so dass Waren und Dienstleistungen in der gesamten EU frei gehandelt werden können. Entgegen der öffentlichen Meinung bedeutet Harmonisierung nicht, dass alles von der Krümmung der Gurke bis zur Farbe der Mohrrübe sinnlos vereinheitlicht wird. Häufig bedeutet es nur, dass die EU-Mitgliedstaaten gegenseitig ihre Sicherheitsvorschriften anerkennen.
- Haushaltsdefizit:
- Dieser Fachbegriff bezeichnet die Lücke zwischen den Einnahmen einer Regierung und ihren Ausgaben.
- Kandidatenland:
- Dies ist ein Land, das einen Antrag gestellt hat, der EU beizutreten und das offiziell als Kandidat für den Beitritt zur Europäischen Union akzeptiert wurde Gegenwärtig gibt es fünf Kandidatenländer: Island, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und die Türkei. Bevor ein Kandidatenland der EU beitreten kann, muss es die Kopenhagener Kriterien erfüllen (siehe unten).
- Kartell:
- Die EU möchte einen fairen und freien Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleisten und dafür sorgen, dass Unternehmen miteinander konkurrieren und sich nicht heimlich absprechen. Aus diesem Grund verbieten EU-Vorschriften Übereinkünfte, die den Wettbewerb einschränken (beispielsweise geheime Übereinkünfte zwischen Unternehmen, um Preise künstlich in die Höhe zu treiben), und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Unternehmen. Diese Vorschriften werden als „Kartellrecht“ bezeichnet. Die Kommission verfügt über umfangreiche Kompetenzen, wettbewerbsfeindliche Handlungen zu verbieten und Unternehmen, denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen nachgewiesen werden konnten, Strafen aufzuerlegen.
- Kohäsion:
- Wörtlich übersetzt bedeutet dies „zusammenhängen“. Wenn im Jargon von „Förderung der sozialen Kohäsion“ die ist, so bedeutet dies, die EU möchte gewährleisten, dass jeder seinen Platz in der Gesellschaft findet. Dabei setzt sie an verschiedenen Punkten an: beispielsweise bei der Bekämpfung der Armut, der Arbeitslosigkeit oder der Diskriminierung. Der so genannte „Kohäsionsfonds“ ist Bestandteil des EU-Haushalts. Mit Mitteln aus diesem Fonds werden Projekte finanziert, die zur Verbesserung des Zusammenhalts in der EU beitragen. So werden aus dem Fonds beispielsweise neue Straßen und Bahnverbindungen geschaffen, die dazu beitragen, benachteiligte Region voll in das Wirtschaftsleben der EU einzubinden.
- Komitologie:
- Sie wird auch als „Ausschussverfahren“ bezeichnet – eigentlich der richtigere Begriff. Bei einem Ausschussverfahren muss die Kommission bei der Durchführung von EU-Rechtsakten spezielle beratende Ausschüsse konsultieren, die sich aus Sachverständigen aus den EU-Mitgliedstaaten zusammensetzen.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im
Glossar.
- Kompetenzen:
- Mit „Kompetenzen“ werden im Eurojargon „Befugnisse und Pflichten“ bezeichnet. In politischen Diskussionen ist häufig von „Kompetenzen“ die Rede, wenn darüber diskutiert wird, welche Befugnisse und Zuständigkeiten den EU-Institutionen übertragen und welche bei den nationalen, regionalen und lokalen Behörden belassen werden sollen.
- Konvent:
- Dieser Begriff hat verschiedene Bedeutungen. Im EU-Kontext bezeichnet er beispielsweise eine Gruppe von Personen, die die EU-Institutionen, die nationalen Regierungen und Parlamente vertreten und zusammenkommen, um gemeinsam ein wichtiges Dokument zu erstellen. Solche Konvente traten zusammen, um die EU-Grundrechtecharta und die oder neue Verträge auszuarbeiten.
- Kopenhagener Kriterien:
- Im Juni 1993 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Kopenhagen, um drei Kriterien festzulegen, die jedes Kandidatenland (siehe oben) erfüllen muss, bevor es der Europäischen Union beitreten kann. Zunächst muss es stabile Institutionen besitzen und nachweisen, und dass diese die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Achtung von Minderheiten gewährleisten können. Zweitens muss es eine funktionierende Marktwirtschaft haben. Drittens muss es den gesamten „Acquis“ (siehe oben) übernehmen und die verschiedenen Ziele der Europäischen Union unterstützen. Und schließlich muss es über eine öffentliche Verwaltung verfügen, die die EU-Rechtsvorschriften in der Praxis anwenden und durchsetzen kann. Die EU behält sich das Recht vor zu entscheiden, wann ein Kandidatenland diese Kriterien erfüllt und wann die EU bereit ist, den neuen Mitgliedstaat aufzunehmen.
- Kulturhauptstadt:
- Jedes Jahr wird mindestens einer europäischen Stadt der Titel „Kulturhauptstadt Europas“ verliehen. Damit sollen die kulturellen Errungenschaften und der Charme dieser Städte bekannt gemacht und den europäischen Bürgern der Reichtum ihres gemeinsamen kulturellen Erbes ins Bewusstsein gerückt werden.
Liste der Kulturhauptstädte.
- Maastricht-Kriterien:
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Diese fünf Kriterien sind entscheidend dafür, ob ein EU-Mitgliedstaat den Euro einführen darf:
- Preisstabilität:
- Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei EU-Länder mit der niedrigsten Inflation im Vorjahr liegen.
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- Haushaltsdefizit:
- (Siehe oben): Dieses muss in der Regel unter 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen.
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- Schulden:
- Die gesamten Staatsschulden dürfen 60 % des BIP nicht überschreiten. Ein Land mit einem höheren Schuldenstand kann jedoch den Euro einführen, sofern sein Schuldenstand stetig sinkt.
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- Zinssätze:
- Die langfristigen Zinsen dürfen nicht mehr als zwei Prozentpunkte über den Zinsen in den drei EU-Ländern mit der niedrigsten Inflation im Vorjahr liegen.
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- Wechselkursstabilität:
- Der Wechselkurs der nationalen Währung muss sich zwei Jahre lang innerhalb bestimmter, vorher festgesetzter Schwankungsbreiten bewegt haben.
-
Diese Kriterien wurden im Vertrag von Maastricht festgelegt – daher ihr Name.
- Mainstreaming:
- Einfach gesagt bedeutet „Mainstreaming“, dass ein Thema bei allen politischen Maßnahmen der EU vollständig berücksichtigt wird. Da beispielsweise bei jeder politischen Entscheidung der Europäischen Union die jeweiligen Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt werden müssen, bedeutet dies mit anderen Worten das „Mainstreaming“ der Umweltbelange.
- Mitgliedstaat:
- Die Länder, die einer internationalen Organisation angehören, sind ihre „Mitgliedstaaten“. Der Begriff wird häufig auch für die Regierungen dieser Länder verwendet.
Mit Stand vom 1. Januar 2007 gehören folgende Länder zur Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes (britisches) Königreich, Zypern. Die einzelnen Beitrittstermine finden sich unter „Erweiterung“ (siehe oben).
 - Nachbarschaftspolitik:
- Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde im Rahmen der EU-Erweiterung von 2004 entwickelt. Ziel war es, das Entstehen neuer Gräben zwischen der erweiterten Union und ihren Nachbarländern zu vermeiden und stattdessen die Stabilität, Sicherheit und das Wohlergehen aller zu stärken. Grundlage der ENP sind gemeinsame Werte wie Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Marktwirtschaft und nachhaltige Entwicklung. Die Intensität der Beziehungen richtet sich danach, inwieweit diese Werte geteilt werden. Schlüssel der ENP sind die zwischen der EU und dem jeweiligen Partnerland vereinbarten bilateralen ENP-Aktionspläne. In diesen sind Prioritäten für kurz- und mittelfristige politische und wirtschaftliche Reformen festgelegt.
- Non-Paper:
- Mit diesem sind nicht amtliche oder inoffizielle Dokumente gemeint – Dokumente die kein formelles Annahmeverfahren durchlaufen haben (die Verwendung des Begriffs ist nicht auf die EU beschränkt).
- Offene Koordinierung(smethode):
- In vielen Politikbereichen (beispielsweise Aus- und Weiterbildung, Renten- und Gesundheitswesen, Einwanderung und Asyl) legen die Regierungen der EU Mitgliedstaaten statt EU weiter Vorschriften ihre eigenen Maßnahmen fest. Allerdings ist es sinnvoll, dass die Regierungen Informationen austauschen, empfehlenswerte Verfahren übernehmen (siehe oben) und ihre nationalen Maßnahmen aufeinander abstimmen. Diese Art, voneinander zu lernen, heißt „Offene Koordinierungsmethode“.
- Rat
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Es gibt drei europäische Einrichtungen, die das Wort „Rat“ in ihrem Namen tragen:
- Der Europäische Rat
- Als Europäischer Rat wird das Treffen der Staats- und Regierungschefs (d. h. Präsidenten und/oder Premierminister) aller Mitgliedstaaten der EU und des Präsidenten der Europäischen Kommission bezeichnet. Im Regelfall tritt der Europäische Rat vier Mal pro Jahr zusammen, um sich auf die allgemeinen politischen Strategien der EU zu einigen und zu überprüfen, welche Fortschritte erzielt wurden. Der Europäische Rat ist das höchste politische Entscheidungsgremium in der Europäischen Union; daher werden seine Treffen häufig auch als „Gipfel“ bezeichnet.
- Der Rat der Europäischen Union
- Diese Institution wurde früher auch Ministerrat genannt. Sie setzt sich aus Ministern der Regierungen aller EU-Mitgliedstaaten zusammen. Der Rat trifft sich regelmäßig, um konkrete Entscheidungen zu treffen und EU-Rechtsvorschriften anzunehmen.
- Der Europarat
- Hierbei handelt es sich um keine EU-Institution, sondern um eine intergouvernementale Organisation mit Sitz in Straßburg, zu deren Zielen unter anderem der Schutz der Menschenrechte, die Förderung der kulturellen Vielfalt Europas und die Bekämpfung sozialer Probleme wie Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz gehören. Der Europarat wurde 1949 gegründet. Zu seinen ersten Erfolgen gehörte die Erarbeitung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit die Bürger ihre Rechte aufgrund dieser Konvention ausüben können, wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingerichtet.

- Regierungskonferenz (RK):
- Hierbei handelt es sich um eine Konferenz, bei der die Regierungen der Mitgliedstaaten die Verträge über die Europäische Union abändern.
- RK:
- Siehe „Regierungskonferenz“.
- Schengenland (= Schengen-Gebiet, die Schengen-Staaten):
- 1985 vereinbarten fünf EU-Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg und die Niederlande) die Abschaffung aller Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen. Hierdurch entstand ein Gebiet ohne Grenzen, das auch
Schengen-Gebiet genannt wird (das Übereinkommen wurde im luxemburgischen Schengen unterzeichnet).
Die Schengen-Staaten führten eine gemeinsame Visumpolitik ein und einigten sich auf die Durchführung wirksamer Kontrollen an ihren
Außengrenzen. Kontrollen an den Binnengrenzen können für einen begrenzten Zeitraum durchgeführt werden, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die nationale Sicherheit dies erfordert.
Im Prinzip gehören dem Schengen-Gebiet mittlerweile alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz an, und das Übereinkommen wurde Teil der EU-Verträge. Darüber hinaus beteiligen sich Irland und das Vereinigte Königreich nicht an den Maßnahmen im Zusammenhang mit den Grenzkontrollen und der Visumerteilung, und Bulgarien, Rumänien und Zypern gehören nicht zu den Schengenländern.
Mehr zu diesem Thema.
- Semester:
- Bei dem „europäischen Semester“ handelt es sich um den alljährlichen Zeitraum von sechs Monaten (daher die Bezeichnung „Semester“), in dem die Haushaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten überprüft wird. Diese Überprüfung beginnt im ersten Halbjahr und wurde erstmals 2011 durchgeführt. Nach einer ersten Diskussion über die allgemeine wirtschaftliche Lage muss jedes EU-Land seine Haushaltsstrategie und seine Pläne für mehr Wirtschaftswachstum vorlegen. Anschließend werden Leitlinien beschlossen
- Sozialer Dialog:
- Dies bedeutet Diskussionen, Verhandlungen und gemeinsame Maßnahmen der europäischen Sozialpartner (siehe unten) und Diskussionen zwischen diesen Sozialpartnern und den EU-Institutionen.
Weitere Einzelheiten finden Sie im
Glossar.
- Sozialpartner:
- Hierbei handelt es sich um die Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf EU-Ebene werden sie im Wesentlichen durch drei Organisationen vertreten:
- den Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), der die Arbeitnehmer vertritt,
- die Union der europäischen Industrie- und Arbeitgeberverbände (UNICE), die die privaten Arbeitgeber vertritt,
- den Europäischen Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), der die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst vertritt.
Die Europäische Kommission konsultiert sie bei der Abfassung von Rechtsetzungsvorschlägen im Bereich Beschäftigung und Soziales.
Weitere Einzelheiten finden Sie im
Glossar.

- Stakeholder:
- „Stakeholder“ sind Personen oder Organisationen, die ein Interesse an EU Rechtsvorschriften und politischen Beschlüssen haben oder davon betroffen sind. Für die Europäische Kommission ist es wichtig, so viele „Stakeholder“ wie möglich anzuhören, sie neue Rechtsvorschriften oder politische Initiativen vorschlägt. Im Deutschen lässt sich dieser Begriff durch „Beteiligte“, „interessierte Kreise“, „einschlägige Akteure“ o. ä. beschreiben.
- Straßburg:
- Straßburg ist eine französische Stadt an der Grenze zu Deutschland. Hier finden einmal im Monat eine Woche lang die Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments statt. Straßburg ist ebenfalls Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europarates – beides keine EU-Organe. Der manchmal in den Medien verwendete Begriff „Straßburg“ bezieht sich häufig auf eine dieser Einrichtungen.
- Subsidiarität:
- Das „Subsidiaritätsprinzip“ bedeutet, dass EU-Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden müssen. Mit anderen Worten, die Union ergreift keine Maßnahmen (außer in Angelegenheiten, für die sie allein zuständig ist), es sei denn, Maßnahmen auf EU-Ebene sind wirksamer als Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene.
- Supranational:
- Dies bedeutet wörtlich „über der Ebene der nationalen Regierungen“ – im Gegensatz zu „zwischenstaatlich“ (siehe
unten), also „zwischen den Regierungen“. Viele EU-Beschlüsse werden auf „supranationaler“ Ebene gefasst, in dem Sinne, dass sie die EU-Institutionen einbeziehen, auf die die EU-Mitgliedstaaten gewisse Entscheidungsbefugnisse übertragen haben. Nicht zu verwechseln mit „transnational“ (siehe unten).
- Transnational:
- Dieses Wort wird häufig verwendet, um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder Organisationen, die ihren Sitz in mehr als einem EU-Mitgliedstaat haben, zu bezeichnen. Ziel der EU ist es, diese grenzüberschreitende oder „transnationale“ Zusammenarbeit zu fördern.
- Transparenz:
- Der Begriff „Transparenz“ wird häufig für die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen der EU-Institutionen verwendet. Die EU-Institutionen haben sich zu größerer Offenheit verpflichtet. Sie ergreifen Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Zugangs zu Informationen und bemühen sich, ihre Dokumente klarer und lesbarer abzufassen. Hierzu gehört eine bessere Formulierung der Rechtsvorschriften und schließlich ein einheitlicher, vereinfachter und kürzerer Reformvertrag.
- Überprüfungsklausel:
- Häufig können die Staats- und Regierungschefs der EU bei der Erörterung eines wichtigen Rechtsaktes in einer speziellen Frage keine Einigung erzielen. Sie können dann beschließen, auf diese Frage später zurückzukommen. Ihr Beschluss wird aktenkundig gemacht, indem er schriftlich als Klausel in den von ihnen erörterten Rechtsakt aufgenommen wird. Eine derartige Klausel wird manchmal als „Überprüfungsklausel“ bezeichnet.
- Verstärkte Zusammenarbeit:
- In diesem Rahmen kann eine Gruppe von Mitgliedstaaten in einem bestimmten Bereich zusammenarbeiten, auch wenn die anderen EU-Mitgliedstaaten noch nicht mitwirken können oder wollen. Diesen muss es jedoch freistehen, sich auf Wunsch später anzuschließen.
- Vertrag von Lissabon
- Der Vertrag von Lissabon ist der Vertrag über die Europäische Union in seiner derzeit gültigen Fassung. Der Vertrag wurde am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet, da Portugal damals den Ratsvorsitz innehatte. Er ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Technisch gesehen handelt es sich beim Vertrag von Lissabon nicht um einen neuen Vertrag, sondern um einen Änderungsvertrag, da zahlreiche Artikel der beiden Vorläuferverträge geändert wurden. Wenn man den Vertrag über die EU liest, liest man normalerweise die „konsolidierten Verträge“. Das heißt, einen Text, in dem man lesen kann, welche Vertragsbestimmung derzeit in der Europäischen Union in Kraft ist – unabhängig davon, wie die Änderungen zustande kamen. „Verträge“ im Plural deshalb, da der Lissabon-Vertrag aus zwei Teilen besteht: dem „Vertrag über die Europäische Union“ und dem „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union”, der ausführlich erläutert, wie die EU funktioniert.
- Vier Freiheiten:
- Eine der großen Errungenschaften der EU war die Schaffung eines Raums ohne Grenzen, in dem i) Personen, ii) Güter, iii) Dienstleistungen und iv) Kapital sich frei bewegen können. Diese vierfache Freizügigkeit wird manchmal „die vier Freiheiten“ genannt.
- Ziviler Dialog:
- Hierbei wird die Zivilgesellschaft (siehe unten) befragt, wenn die Europäische Kommission ihre Strategien und Vorschläge für Rechtsvorschriften erstellt. Der zivile Dialog ist weiter gefasst als der „soziale Dialog“ (siehe oben).
- Zivilgesellschaft:
- Hinter dieser Sammelbezeichnung verbergen sich sämtliche Organisationen und Verbände, die nicht zur Regierung gehören, sondern Berufsgruppen, Interessengruppen oder Teile der Gesellschaft vertreten. So werden unter anderem Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Umweltlobbys und Gruppen, die beispielsweise Frauen, Landwirte oder Behinderte vertreten, dazugezählt. Da diese Organisationen in bestimmten Bereichen über ein großes Fachwissen verfügen und an der Umsetzung und Kontrolle der Strategien der Europäischen Union beteiligt sind, konsultiert die EU die Zivilgesellschaft in regelmäßigen Abständen in dem Bestreben, sie mehr in die europäischen Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
- Zuständige Behörde:
- Im Regelfall ist dies die staatliche Stelle oder sonstige Einrichtung, die für die Erledigung einer bestimmten Angelegenheit verantwortlich ist. Da sie die rechtlichen Befugnisse hat und die Verantwortung trägt, wird sie als „zuständig“ bezeichnet.
- Zwischenstaatlich:
- Wörtlich übersetzt bedeutet das englische „intergovernmental“ „zwischen den Regierungen“. Dabei handelt es sich um die traditionelle Methode der internationalen Zusammenarbeit. Sie unterscheidet sich von der „Gemeinschaftsmethode“ (siehe oben), die inzwischen für die Beschlussfassung in den meisten Politikbereichen in der Europäischen Union gilt. Es gibt allerdings noch einige Bereiche wie Sicherheits- und Verteidigungsfragen - in denen Beschlüsse ausschließlich durch Vereinbarungen zwischen den Regierungen der EU-Länder gefasst werden.

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