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Die EU im Überblick

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Das Europa der Bürger
  • Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Aufenthaltsrecht innerhalb der Union sind die elementarsten Rechte, die jeder Bürger in Anspruch nehmen kann.
  • Im täglichen Leben fördert und finanziert die EU Programme, um die Bürger zusammenzuführen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Kultur.
  • Ein Zusammengehörigkeitsgefühl entsteht nur allmählich durch greifbare Errungenschaften und Erfolge.
  • Bestimmte Symbole stehen bereits für eine gemeinsame europäische Identität. Hierzu gehört die gemeinsame Währung, aber auch die EU-Flagge und die Europa-Hymne.

 

I. Reisen, Leben und Arbeiten in Europa

FreizügigkeitNiederlassungsfreiheit und Aufenthaltsrecht innerhalb der Union sind die elementarsten Rechte, die jeder Bürger in Anspruch nehmen kann. Dieses Recht ist im Vertrag von Maastricht in dem Kapitel über die Unionsbürgerschaft verankert.

Die EU hat eine Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen verabschiedet. Sie betrifft alle Studiengänge von mindestens drei Jahren Dauer und beruht auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in die Qualität der Bildungs- und Ausbildungsgänge.

Mit Ausnahme von Tätigkeiten, die direkt mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse (Polizei, Streitkräfte, auswärtige Angelegenheiten usw.) zusammenhängen, können Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten im Gesundheits- und Bildungswesen sowie anderen öffentlichen Diensten arbeiten. Denn warum sollte nicht ein britischer Lehrer Schülern in Rom die englische Sprache nahe bringen oder ein frisch diplomierter belgischer Verwaltungswissenschaftler an einem Auswahlverfahren für Verwaltungsbeamte in Frankreich teilnehmen können?

Seit 2004 erhalten Unionsbürger für Reisen innerhalb der EU von den nationalen Stellen eine europäische Krankenversicherungskarte , die bei Krankheiten im Ausland die Behandlungskosten abdeckt.

II. Die Rechte der Bürger

Europäer sind nicht nur Verbraucher oder Teilnehmer am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen, sondern auch Bürger der Europäischen Union und verfügen über besondere politische Rechte. Aufgrund des Vertrags von Maastricht hat jeder Unionsbürger, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei Wahlen zum Europäischen Parlament  in dem EU-Mitgliedstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat.

Dies bringt die EU ihren Bürgern näher. Die Unionsbürgerschaft ist inzwischen im Vertrag verankert: „Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht“.

III. Grundrechte

Durch den 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam wurden die Grundrechte weiter gestärkt. Er führte ein Verfahren ein, wonach ein EU-Mitgliedstaat verklagt werden kann, wenn er gegen die bürgerlichen Grundrechte verstößt. Ferner wird der Grundsatz der Nichtdiskriminierung über die Staatsangehörigkeit hinaus auch auf Geschlecht, Rasse, Religion, Lebensalter und sexuelle Ausrichtung ausgedehnt.

Schließlich wurden durch den Vertrag von Amsterdam die Maßnahmen der EU für mehr Transparenz verbessert, wodurch die Bürger leichteren Zugang zu den amtlichen Dokumenten der Europäischen Organe erhalten.

Die Verpflichtung der Europäischen Union zu den Bürgerrechten wurde im Dezember 2000 in Nizza durch die feierliche Proklamation der Charta der Grundrechte der Europäischen UnionEnglishFrançais bekräftigt. Diese Charta wurde von einem Konvent, dem Mitglieder der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments, Vertreter der nationalen Regierungen und ein Mitglied der Europäischen Kommission angehörten, erarbeitet. Unter den sechs Oberbegriffen Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und Gerechtigkeit werden in 54 Artikeln die Grundrechte der Europäischen Union sowie die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der EU-Bürger niedergelegt.

Die ersten Artikel befassen sich mit der Menschenwürde, dem Recht auf Leben, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Persönlichkeit sowie der Meinungs- und Gewissensfreiheit. In dem Kapitel über Solidarität werden auf neue Weise die sozialen und wirtschaftlichen Rechte zusammengefasst wie:

  • das Streikrecht;
  • das Recht der Arbeitnehmer auf Information und Anhörung;
  • das Recht, Familien- und Berufsleben in Einklang zu bringen;
  • das Recht auf Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit und soziale Unterstützung in der gesamten Europäischen Union.

Die Charta fördert auch die Gleichbehandlung von Mann und Frau und beinhaltet das Recht auf Datenschutz, ein Verbot eugenischer Praktiken und des Klonens von Menschen zu Fortpflanzungszwecken, das Recht auf Umweltschutz, die Recht von Kindern und älteren Menschen sowie das Recht auf eine gute Verwaltung.

IV. Europa bedeutet Bildung und Kultur

Das Gefühl, zusammenzugehören und ein gemeinsames Schicksal zu teilen, kann nicht künstlich hergestellt werden. Es kann sich nur entwickeln aus einem gemeinsamen kulturellen Bewusstsein. Deshalb darf sich Europa nicht nur auf den wirtschaftlichen Bereich beschränken, sondern muss seine Aufmerksamkeit auch der Bildung, der Unionsbürgerschaft und der Kultur widmen.

Die Bildungs- und Ausbildungsprogramme der EU dienen diesem Ziel. Sie fördern Austauschprogramme, damit Studenten im Ausland studieren können, an grenzübergreifenden gemeinsamen Schulprojekten teilnehmen oder neue Sprachen erwerben können. Nach wie vor entscheiden die Mitgliedstaaten darüber, wie die Schulen und das Bildungswesen organisiert werden, und was die Lehrpläne im einzelnen beinhalten.

Bereich

Bezeichnung des EU-Programms

Ziele

Schulbildung

Comenius

5 % der Schulkinder in der Europäischen Union nehmen an gemeinsamen pädagogischen Aktivitäten teil.

Hochschulbildung

Erasmus

Drei Millionen Studenten können im Ausland studieren.

Berufliche Bildung

Leonardo da Vinci

Jedes Jahr können 80 000 Auszubildende Praktika in Unternehmen und Schulungseinrichtungen in anderen Mitgliedstaaten absolvieren.

Erwachsenenbildung

Grundtvig

Jedes Jahr können 7 000 Erwachsene an Fortbildungsmaßnahmen im Ausland teilnehmen.

Studiengang „Europa“

Jean Monnet

Förderung wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach „Europäische Integration“.


EU-Programme für das lebenslange Lernen: Schätzungen für den Programmzeitraum 2007–13.

Im Bereich Kultur fördern die EU-Programme Kultur und Media die Zusammenarbeit zwischen Programmgestaltern, Produzenten, Rundfunkanstalten und Künstlern aus verschiedenen Ländern. Hierdurch können mehr europäische Fernsehprogramme und Filme produziert und somit ein Gegengewicht zur amerikanischen Produktion hergestellt werden.

V. Der Europäische Bürgerbeauftragte und das Petitionsrecht

Im Sinne einer größeren Bürgernähe sieht der Vertrag über die Europäische Union das Amt eines Bürgerbeauftragten vor, der vom Europäischen Parlament für die Dauer der Wahlperiode ernannt wird. Er geht Beschwerden gegen EU-Organe und -Gremien nach. Beschwerden können von jedem EU-Bürger oder von in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Personen oder Organisationen vorgebracht werden. Der Ombudsmann versucht, zwischen dem Beschwerdeführer und dem betreffenden Organ bzw. Gremium eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Ein weiteres wichtiges Band zwischen den Bürgern und den EU-Organen ist das Recht von in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Personen, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten.

VI. Die Einbeziehung der Bürger

Das Konzept eines Europas der Bürger ist völlig neu. Bestimmte Symbole stehen bereits für eine gemeinsame europäische Identität. Beispiele hierfür sind der 1985 eingeführte europäische Pass, die Europahymne (Beethovens Ode an die Freude) sowie die Europaflagge (zwölf kreisförmig angeordnete goldene Sterne auf blauem Grund). Seit 1996 stellen die Mitgliedstaaten auch einen europäischen Führerschein aus. Das Motto der EU lautet „Einheit in Vielfalt“, und am 9. Mai wird der Europatag gefeiert.

Seit 1979 wird das Europäische Parlament in allgemeiner Wahl direkt gewählt. Hierdurch erhält das europäische Einigungswerk eine größere demokratische Legitimation, da der Bürger unmittelbar beteiligt wird. Der Ausbau des demokratischen Europa kann nur über die Erweiterung der Befugnisse des Parlaments, die Schaffung echter europäischer Parteien und eine größere Beteiligung der Bürger an der Politik der EU mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen und anderen Freiwilligenverbänden erfolgen.

Die Verwendung von Euro-Banknoten und -Münzen seit 2002 hat bedeutende psychologische Konsequenzen. Über zwei Drittel der EU-Bürger verwenden den Euro im täglichen Leben. Da die Preise der Waren und Dienstleistungen in Euro angegeben sind, können sie nun von den Verbrauchern von Land zu Land direkt verglichen werden. Aufgrund des Schengener Abkommens (das bisher noch nicht alle EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet haben) sind die Grenzkontrollen zwischen den meisten EU-Ländern abgeschafft, wodurch die Bürger bereits das Gefühl haben, zu einem einheitlichen geografischen Raum zu gehören.

Jean Monnet sagte bereits 1952: „Wir einigen keine Staaten, wir bringen Menschen einander näher“. Die Sensibilisierung für die EU und die Beteiligung der Bürger an ihren Tätigkeiten gehören zu den größten Herausforderungen der EU-Organe.

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