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Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und Euro
I. Die währungspolitische Zusammenarbeit im Überblick (a) Das Europäische Währungssystem (EWS) 1971 beschlossen die Vereinigten Staaten, den Dollar vom Gold abzukoppeln, d. h. die feste Bindung aufzugeben, die nach dem Zweiten Weltkrieg für die Stabilität des Weltwährungssystems gesorgt hatte. Dies bedeutete das Ende des Systems der festen Wechselkurse. Die EU-Mitgliedstaaten planten, eine eigene Währungsunion einzurichten, und beschlossen, durch konzertierte Devisenmarktinterventionen die Wechselkursschwankungen zwischen den europäischen Währungen auf maximal ±2,25 % zu beschränken. Dies führte zur Schaffung des Europäischen Währungssystems ( EWS ), das im März 1979 in Kraft trat. Es bestand aus:
(b) Vom EWS zur WWU Die Geschichte des EWS verlief keineswegs geradlinig. Nach der deutschen Wiedervereinigung und nach neuerlichen Währungsturbulenzen in Europa schieden die italienische Lira und das britische Pfund 1992 aus dem EWS aus. Im August 1993 beschlossen die EWS-Länder, die Bandbreiten vorübergehend auf ±15 % zu erweitern. Um starke Schwankungen zwischen den EU-Währungen und einen Abwertungswettlauf zu verhindern, beschlossen die EU-Regierungen, einen neuen Anlauf zu einer echten Währungsunion zu unternehmen und eine einheitliche Währung einzuführen. Im Juni 1989 nahm der Europäische Rat von Madrid einen Dreistufenplan zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion an. Dieser Plan wurde Teil des Maastrichter Vertrags über die Europäische Union, den der Europäische Rat im Dezember 1991 annahm. II. Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) (a) Drei Stufen Die erste Stufe begann am 1. Juli 1990 und umfasste:
Die zweite Stufe begann am 1. Januar 1994, in der Folgendes erreicht wurde:
Die dritte Stufe begann mit dem Euro.Am 1. Januar 1999 führten elf Mitgliedstaaten den Euro ein, der damit zur gemeinsamen Währung von Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien wurde (Griechenland kam am 1. Januar 2001 hinzu). Die Europäische Zentralbank übernahm die Aufgaben des EWI und war von nun an für die in Euro festgelegte und ausgeführte Geldpolitik zuständig. Euro-Banknoten und –Münzen wurden am 1. Januar 2002 in diesen zwölf Ländern des Eurogebiets in Umlauf gebracht. Zwei Monate später wurden die Landeswährungen aus dem Verkehr gezogen. Seitdem ist der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel für alle Barzahlungen und Bankgeschäfte in den Ländern der Eurozone, deren Bevölkerung über zwei Drittel aller EU-Bürger ausmacht. (b) Die Konvergenzkriterien Ein Land kann erst dann zur dritten Stufe übergehen, wenn es die Konvergenzkriterien erfüllt hat. Die fünf Konvergenzkriterien sind:
(c) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt Im Juni 1997 schloss der Europäische Rat einen Stabilitäts- und Wachstumspakt , der die Euro-Länder auf Dauer zur Haushaltsstabilität verpflichtet. Nach dem Pakt kann jedes Land der Eurozone, dessen Haushaltsdefizit 3 % übersteigt, bestraft werden. Im Nachhinein wurde der Pakt als zu streng beurteilt und deshalb im März 2005 reformiert. (d) Die „Eurogruppe“ In der Eurogruppe kommen die Finanzminister der Euro-Länder inoffiziell zusammen. Ziel ihrer Begegnungen ist es, die Wirtschaftspolitik besser abzustimmen, die Haushalts- und Finanzpolitik der Euro-Länder zu überwachen und den Euro in internationalen Währungsgremien zu vertreten. (e) Die neuen Mitgliedstaaten und die WWU Alle neuen Mitgliedstaaten wollen den Euro einführen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Slowenien hat diesen Schritt als erstes Land aus der Beitrittsrunde 2004 getan und wurde 2007 Mitglied im Club der Euro-Länder. 2008 folgten Malta und Zypern diesem Beispiel. 2009 kam die Slowakei als jüngstes Mitglied hinzu. |
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