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Aufgaben
I. Solidaritätspolitik Durch die Solidaritätspolitik soll in erster Linie die Vollendung des Binnenmarkts (siehe Kapitel 6 „Der Binnenmarkt“) unterstützt werden. Außerdem gilt es, eventuell bestehende Ungleichgewichte durch Strukturmaßnahmen zu beheben, um Regionen mit Entwicklungsrückstand oder in Schwierigkeiten befindlichen Industriesektoren zu helfen. Seitdem zwölf neue Mitgliedstaaten beigetreten sind, deren Einkommen weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, müssen sich die Mitgliedstaaten und die Regionen untereinander noch solidarischer zeigen. Die EU muss auch helfen, Wirtschaftssektoren umzustrukturieren, denen der scharfe internationale Wettbewerb sehr zugesetzt hat. (a) Regionalhilfen Grundlage der EU-Regionalpolitik ist der Transfer von Mitteln von den reichen zu den armen Ländern. Das Geld wird für eine Vielzahl von Maßnahmen verwendet: Förderung des Wachstums in wirtschaftlich schwächeren Regionen, Neubelebung von im Niedergang befindlichen Industrieregionen, Förderung der Beschäftigung junger Menschen und Langzeitarbeitsloser, Modernisierung der Landwirtschaft und Unterstützung benachteiligter ländlicher Gebiete. Für den Zeitraum 2007-13 wird Folgendes angestrebt:
Mit den hierfür eingesetzten EU-Mitteln (die sogenannten Strukturfonds und der Kohäsionsfonds) werden Investitionen des Privatsektors oder nationaler und regionaler Regierungen aufgestockt bzw. Anreize für derartige Investitionen geschaffen.
(b) Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Die Ziele der GAP , die 1957 im Vertrag von Rom festgelegt wurden, sind zum großen Teil erreicht: Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für die Landbevölkerung; Stabilisierung der Märkte; vertretbare Preise für die Verbraucher; Modernisierung der agrarischen Infrastruktur. Andere Maßnahmen, die im Laufe der Jahre ergriffen wurden, hatten ebenfalls positive Auswirkungen. Die Versorgung der Verbraucher zu stabilen, von den Schwankungen des Weltmarkts unabhängigen Preisen ist gewährleistet. Jetzt ist die GAP allerdings zum Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden. Die Produktion nahm schneller zu als der Verbrauch, wodurch der EU-Haushalt schwer belastet wurde. Zur Lösung dieses Problems musste die Agrarpolitik neu festgelegt werden. Diese Reform zeigt allmählich Erfolg: Die Produktion wurde gesenkt. Den Landwirten wird zu nachhaltigen, umweltverträglichen Anbaumethoden geraten, die die Landschaft bewahren und die Qualität und Sicherheit der Nahrungsmittel gewährleisten.
Die Landwirte sollen nunmehr dazu beitragen, dass im ländlichen Raum eine gewisse Wirtschaftstätigkeit bestehen bleibt. Auch will die Kommission die Vielfalt der europäischen Landschaften erhalten, denn sie ist, wie auch das Prinzip einer ländlichen, Natur und Mensch zusammenführenden Lebensweise, eine Komponente der europäischen Identität. Die EU sähe es gern, dass die Welthandelsorganisation (WTO) mehr Gewicht auf die Nahrungsmittelqualität, das Vorsorgeprinzip und den Tierschutz legt. Inzwischen hat die Europäische Union auch mit der Reform ihrer Fischereipolitik begonnen. Ihr Ziel ist, die Überkapazitäten bei den Fischereiflotten zu verringern, den Fischbestand zu bewahren und Fischergemeinschaften bei der Entwicklung alternativer Wirtschaftstätigkeiten finanziell zu unterstützen. (c) Die soziale Dimension Die EU-Sozialpolitik zielt darauf ab, die größten sozialen Ungleichheiten in Europa zu korrigieren. Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde 1961 gegründet, um die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie den Arbeitsplatz- und Ortswechsel von Arbeitnehmern zu fördern. Die EU will jedoch nicht nur durch Finanzhilfen zur Verbesserung der sozialen Bedingungen beitragen, denn Geld allein kann niemals die Probleme lösen, die Konjunkturrückgang oder regionaler Entwicklungsrückstand verursachen. Wachstumseffekte müssen vor allem sozialen Fortschritt bewirken. Gleichzeitig brauchen wir Rechtsvorschriften, die feste Mindestrechte garantieren. Einige, wie das Recht von Frauen und Männern auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, sind bereits in den Verträgen verankert. Andere Rechte sind in Richtlinien zum Schutz von Arbeitnehmern (Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz) sowie zur Aufstellung grundlegender Sicherheitsnormen festgeschrieben. 1991 nahm der Europäische Rat in Maastricht die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte an, in der die Rechte aufgeführt sind, die allen Arbeitnehmern in der EU gewährt werden sollten: Freizügigkeit; gerechte Bezahlung; bessere Arbeitsbedingungen; sozialer Schutz; Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen; berufliche Bildung; Gleichbehandlung von Frauen und Männern; Unterrichtung, Anhörung und Mitwirkung der Arbeitnehmer; Gesundheitsschutz und Sicherheit in der Arbeitsumwelt; Kinder- und Jugendschutz; Schutz älterer Menschen und Behinderter. Diese Charta wurde im Juni 1997 Bestandteil des EG-Vertrags und gilt seitdem in allen Mitgliedstaaten. II. Innovationspolitik Da sich die EU mit den großen Herausforderungen von heute befasst - Umweltschutz, Gesundheit, technologische Innovation, Energie -, hat sie Einfluss auf den Alltag ihrer Bürger. (a) Umwelt und nachhaltige Entwicklung Den Eckpfeiler der EU-Maßnahmen im Umweltbereich bildet das Aktionsprogramm „Umwelt 2010:
Dieses Programm hat bereits fünf Vorläuferprogramme, da die EU sich seit über fünf Jahren bemüht, ein umfassendes Umweltschutz-System aufzubauen. Die unterschiedlichsten Probleme werden angegangen: Lärm, Abfall, Schutz der natürlichen Lebensräume, Abgase, chemische Substanzen, Industrieunfälle und unsaubere Badegewässer. Auch ein Europäisches Informations- und Hilfsnetz für Notfälle, das im Falle von Umweltkatastrophen, wie Ölverschmutzungen oder Waldbränden, tätig würde, wird aufgebaut. Unlängst wurden die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung im Rahmen eines Aktionsplans für Umwelt und Gesundheit (2004-10) untersucht, der den Zusammenhang zwischen Gesundheit, Umwelt und Forschungspolitik deutlich macht.
Die europäischen Vorschriften sorgen EU-weit für ein einheitliches Maß an Schutz, sind aber so flexibel, dass örtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden können. Auch wird das Umweltrecht ständig aktualisiert. So wurde beschlossen, die Regelungen für Chemikalien zu überarbeiten und ältere Vorschriften, die jeweils nur ein Problem regelten, durch ein einziges System zur Registrierung, Bewertung und Genehmigung von Chemikalien ( REACH Dazu wurde eine zentrale Datenbank eingerichtet, die von einer neuen in Helsinki angesiedelten Europäischen Agentur für chemische Stoffe betrieben werden soll. Es geht darum, die Verschmutzung der Luft und des Wasser oder von Boden oder Gebäuden zu vermeiden, die Artenvielfalt zu bewahren und die Gesundheit und Sicherheit der EU-Bürger zu verbessern, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu beeinträchtigen. (b) Technische Innovation Die Gründerväter der Europäischen Union sahen zu Recht voraus, dass der künftige Wohlstand Europas davon abhängen würde, dass Europa seine technologische Spitzenstellung in der Welt behaupten kann. Sie erkannten, welche Vorteile eine gemeinsame europäische Forschung haben würde. Deshalb gründeten sie 1958 parallel zur EWG die Europäische Atomgemeinschaft ( Euratom ). Die EU-Länder sollten nämlich die Kernenergie gemeinsam für friedliche Zwecke nutzen. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinsame Forschungsstelle ( GFS ) geschaffen, die neun Institute an vier Standorten unterhält: Ispra (Italien), Karlsruhe (Deutschland), Petten (Niederlande) und Geel (Belgien). Da sich das Innovationstempo beschleunigte, musste sich die europäische Forschung diversifizieren und so viele Wissenschaftler und Forscher wie möglich zusammenbringen. Die EU musste neue Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Arbeiten und neue industrielle Anwendungen für ihre Entdeckungen finden. Die gemeinsame Forschung auf EU-Ebene ist als Ergänzung der nationalen Forschungsprogramme gedacht. In erster Linie werden Vorhaben unterstützt, bei denen Forschungsinstitute aus mehreren Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Außerdem wird die Grundlagenforschung in Bereichen wie der kontrollierten Kernfusion (die für das 21. Jahrhundert eine unerschöpfliche Energiequelle sein könnte) gefördert. Schließlich werden auch die Forschung und technische Entwicklung in Schlüsselindustrien, z. B. Elektronik und Computer, unterstützt, die einem scharfen Wettbewerb aus außereuropäischen Ländern ausgesetzt sind.
Die Finanzierung der europäischen Forschung erfolgt hauptsächlich aufgrund einer Reihe von Rahmenprogrammen. Das siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung wurde für den Zeitraum 2007-13 aufgelegt. Der Großteil der Programmmittel (rund 50 Mrd. EUR) ist u. a. für folgende Bereiche bestimmt: Gesundheit, Nahrungsmittel und Landwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnik, Nanowissenschaften, Energie, Umweltschutz, Verkehr, Sicherheit, Raumfahrt sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Zusätzliche Programme dienen zur Förderung von Ideen, Menschen und Fähigkeiten. Sie sehen die Erforschung der Grenzen des Wissens, die finanzielle und berufliche Unterstützung von Forschern sowie die internationale Zusammenarbeit vor. (c) Energie Fossile Brennstoffe – Erdöl, Erdgas und Kohle – machen 80 % des Energie verbrauchs in der EU aus. Ein immer größerer Teil dieser Brennstoffe wird aus Ländern außerhalb der EU eingeführt. Gegenwärtig importieren wir 50 % unseres Erdgas- und Erdölbedarfs; dieser Anteil könnte sich bis 2030 auf 70 % erhöhen. Der EU droht also Gefahr durch Versorgungsengpässe oder starke Preiserhöhungen infolge internationaler Krisen. Damit wir möglichst wenig zur Erderwärmung beitragen, sollten wir unseren Verbrauch an fossilen Brennstoffen verringern. In Zukunft werden wir insbesondere sparsamer und intelligenter mit Energie umgehen, alternative Energiequellen (vor allem Quellen erneuerbarer Energie in Europa) entwickeln und international kooperieren müssen. Der Energieverbrauch könnte bis 2020 um ein Fünftel gesenkt werden, wenn sich die Verbraucher entsprechend verhalten und energieeffizientere Techniken umfassend genutzt würden. III. Für Europa zahlen: Der EU-Haushalt Die EU finanziert ihre Politik aus einem Jahres haushalt mit einem Volumen von über 120 Mrd. EUR. Er wird aus den sogenannten Eigenmitteln der EU gespeist, die auf 1,24 % des gesamten Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten begrenzt sind. Diese Mittel stammen im Wesentlichen aus folgenden Quellen:
Jeder Jahreshaushalt ist Teil eines siebenjährigen Haushaltszyklus, der „Finanziellen Vorausschau“. Diese Finanzielle Vorausschau wird von der Kommission vorgeschlagen, muss von den Mitgliedstaaten einstimmig genehmigt werden und bedarf ebenfalls der Zustimmung des Europäischen Parlaments, mit dem zuvor Verhandlungen geführt werden. Die Finanzielle Vorausschau 2007-13 sieht für diesen Zeitraum 864,4 Mrd. EUR vor. |
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