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Die EU im Überblick

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Wie funktioniert die EU?
  • Der Rat der Europäischen Union („Ministerrat“), der die Mitgliedstaaten vertritt, ist das bedeutendste Entscheidungsorgan der EU. Die Staats- bzw. Regierungschefs kommen als „Europäischer Rat“ zusammen. Dessen Aufgabe ist es, der EU politische Anstöße zu besonders wichtigen Fragen zu geben.
  • Das Europäische Parlament, das die Bürger vertritt, teilt Legislativ- und Haushaltsbefugnisse mit dem Ministerrat der EU.
  • Die Europäische Kommission, die das gemeinsame Interesse der EU wahrnimmt, ist das wichtigste Exekutivorgan. Sie ist befugt, neue gesetzgeberische Maßnahmen vorzuschlagen, und sorgt dafür, dass die Politik der EU ordnungsgemäß umgesetzt wird.

 

 

I. Beschlussfassung im Dreieck

Die Europäische Union ist mehr als eine Länderkonföderation, jedoch kein Bundesstaat. Sie bildet eine neuartige Struktur, die sich keiner traditionellen rechtlichen Kategorie zuordnen lässt. Ihr politisches System ist in der Geschichte einmalig und entwickelt sich seit über 50 Jahren kontinuierlich weiter.

Erhobene Hand im Europäischen Parlament © EC
Das Europäische Parlament ist die Stimme der
Bürger.

Die Verträge (das sogenannte Primärrecht) sind die Grundlage eines umfangreichen sekundären (oder abgeleiteten) Rechts, das sich unmittelbar auf das Leben der EU-Bürger auswirkt. Das Sekundärrecht besteht überwiegend aus Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen, die die EU-Organe angenommen haben.

Diese Vorschriften werden, wie generell alle EU-Maßnahmen, von drei Organen getroffen, die ein institutionelles Dreieck bilden: dem Rat als Vertreter der nationalen Regierungen, dem Europäischen Parlament als Vertreter der Bürger und der Europäischen Kommission, die von den Regierungen unabhängig ist und die gemeinsamen Interessen Europas wahrt.

(a) Der Rat der Europäischen Union und der Europäische Rat

Der Ministerrat der Europäischen Union ist ihr wichtigstes Entscheidungsorgan. Die Mitgliedstaaten der EU führen turnusmäßig sechs Monate lang den Vorsitz im Rat . An jeder Ratstagung nimmt ein Minister pro Mitgliedstaat teil. Welche Minister dies jeweils sind, hängt davon ab, welches Thema auf der Tagesordnung steht: Außenbeziehungen, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr, Umweltschutz usw.

Im Rahmen des MitentscheidungsverfahrensEnglishFrançais übt der Ministerrat seine Legislativbefugnisse gemeinsam mit dem Europäischen Parlament aus. Auch über den EU-Haushalt entscheiden diese beiden Organe gemeinsam. Ferner schließt der Rat internationale Abkommen ab, die von der Kommission ausgehandelt werden.

Der Rat entscheidet mit einfacher Mehrheit, qualifizierter Mehrheit oder einstimmig.

Über eine Vertragsänderung, eine neue gemeinsame Politik oder den Beitritt eines neuen Mitgliedstaats muss der Rat einstimmig beschließen.

In den anderen Fällen ist zumeist die qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das bedeutet, dass ein Ratsbeschluss angenommen wird, wenn für diesen Beschluss eine bestimmte Mindestzahl von Stimmen abgegeben wird. Die Zahl der Stimmen für jedes EU-Land entspricht in etwa der Größe seiner Bevölkerung.

Anzahl der Stimmen im Rat

Deutschland, Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich29
Spanien und Polen27
Rumänien14
Niederlande13
Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechien und Ungarn12
Österreich, Bulgarien und Schweden10
Dänemark, Finnland, Irland, Litauen und Slowakei7
Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien und Zypern4
Malta3
Insgesamt:345

Mindestens 255 von 345 Stimmen (73,9 %) sind notwendig, um eine qualifizierte Mehrheit zu erreichen. Ferner:

  • muss eine Mehrheit der Mitgliedstaaten (in einigen Fällen zwei Drittel) der Entscheidung zustimmen, und
  • jeder Mitgliedstaat kann nachprüfen lassen, ob die abgegebenen Ja-Stimmen mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der EU entsprechen


Der Europäische Rat tagt grundsätzlich viermal im Jahr. Geleitet wird er von dem Staats- oder Regierungschef des Landes, das den Ratsvorsitz innehat. Der Präsident der Europäischen Kommission nimmt an den Tagungen als Vollmitglied teil.

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht kann auch der Europäische Rat Anstöße für eine neue Politik geben. Außerdem kann er in wichtigen Fragen entscheiden, in denen der Ministerrat zu keiner Einigung gelangt ist.

Im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die der EU ermöglichen soll, mit einer Stimme zu sprechen, befasst sich der Europäische Rat auch mit drängenden internationalen Themen.

(b) Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist das Organ, das die Bürger vertritt. Es übt die politische Kontrolle über die Tätigkeit der EU aus und beteiligt sich am Gesetzgebungsprozess. Seit 1979 werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) alle fünf Jahre in allgemeiner Wahl direkt gewählt.

Anzahl der Sitze im Europäischen Parlament 2007-09

Belgien24
Bulgarien18
Dänemark14
Deutschland99
Estland6
Finnland14
Frankreich78
Griechenland24
Irland13
Italien78
Lettland9
Litauen13
Luxemburg6
Malta5
Niederlande27
Österreich18
Polen54
Portugal24
Rumänien35
Schweden19
Slowakei14
Slowenien7
Spanien54
Tschechische Republik24
Ungarn24
Vereinigtes Königreich78
Zypern6
Insgesamt785

 

Sitzverteilung im Europäischen Parlament

Das Parlament hält seine Plenarsitzungen in der Regel in Straßburg und weitere Sitzungen in Brüssel ab. Es verfügt über 20 Ausschüsse, die die Beratungen der Plenarsitzung vorbereiten. Etliche politische Fraktionen tagen gewöhnlich in Brüssel. Das Generalsekretariat ist in Luxemburg und in Brüssel ansässig.

Das Parlament beteiligt sich auf drei Ebenen an der Gesetzgebungstätigkeit der EU:

  • Im Rahmen des „Verfahrens der Zusammenarbeit“, das 1987 durch die Einheitliche Europäische Akte eingeführt wurde, kann das Parlament der Kommission zu ihren Richtlinien- und Verordnungsentwürfen Änderungen vorschlagen.
  • Seit 1987 besteht auch das „Zustimmungsverfahren“ , dem zufolge das Parlament von der Kommission ausgehandelten internationalen Abkommen und Vorschlägen für eine EU-Erweiterung zustimmen muss.
  • Durch den Vertrag von Maastricht wurde 1992 das MitentscheidungsverfahrenEnglishFrançais eingeführt, das dem Parlament in einer ganzen Reihe wichtiger Themen, einschließlich Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Binnenmarkt, Bildung, Forschung, Umwelt, transeuropäische Netze, Gesundheit, Kultur, Verbraucherschutz usw., eine gleichwertige Stellung neben dem Rat zuweist. Das Parlament ist befugt, Rechtsvorschläge in diesen Bereichen zurückzuweisen, wenn eine absolute Mehrheit seiner Mitglieder den „gemeinsamen Standpunkt“ des Rates ablehnt. Für diesen Fall sieht der Vertrag ein Konzertierungsverfahren vor.

Das Europäische Parlament entscheidet gemeinsam mit dem Rat über den EU-Haushalt. Es kann den Haushaltsentwurf ablehnen und hat dies bereits mehrfach getan. Dann muss das gesamte Haushaltsverfahren neu aufgerollt werden, und die Europäische Kommission muss einen neuen Haushaltsentwurf vorlegen, den Rat und Parlament erörtern. Das Parlament nutzt seine Haushaltsbefugnisse umfassend, um die EU-Politik zu beeinflussen.

Nicht zuletzt übt das Europäische Parlament die demokratische Kontrolle über die EU aus. Es kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Hierzu ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Durch mündliche und schriftliche Anfragen an die Kommission und den Rat überwacht das Parlament außerdem die laufende Verwaltung der EU-Politik. Der Präsident des Europäischen Rates erstattet dem Europäischen Parlament über seine Beschlüsse Bericht.

(c) Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist der dritte Teil des institutionellen Dreiecks, das die Europäische Union verwaltet und leitet. Ihre Mitglieder werden einvernehmlich von den Mitgliedstaaten benannt. Das Parlament muss den Benennungen zustimmen. Die Amtszeit eines Kommissionsmitglieds beträgt fünf Jahre. Die Kommission ist gegenüber dem Parlament verantwortlich, und die gesamte Kommission muss zurücktreten, wenn das Parlament ihr das Misstrauen ausspricht.

Seit 2004 gehört der Kommission jeweils ein Mitglied aus jedem Mitgliedstaat an.

Die Kommission genießt große Unabhängigkeit. Ihre Aufgabe ist es, das gemeinsame Interesse zu wahren. Deshalb darf sie von den nationalen Regierungen keinerlei Weisungen annehmen. Als Hüterin der Verträge hat sie sicherzustellen, dass die von Rat und Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Hält ein Mitgliedstaat EU-Recht nicht ein, kann die Kommission ihn vor dem Gerichtshof verklagen.

Als Exekutive der EU wendet die Kommission die Ratsbeschlüsse, beispielsweise in der Gemeinsamen Agrarpolitik, an. Auch verfügt sie über einen großen Spielraum zur Abwicklung anderer gemeinsamer EU-Politiken, wie Forschung und Technologie, Entwicklungshilfe und Regionalpolitik. Dazu gehört auch die Verwaltung der entsprechenden Haushaltsmittel.

Unterstützt wird die Kommission von Beamten, die in 36 Generaldirektionen (GDs) und Dienststellen vornehmlich in Brüssel und Luxemburg arbeiten.

II. Andere Institutionen und Einrichtungen

(a) Der Gerichtshof

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, mit Sitz in Luxemburg, besteht aus jeweils einem Richter aus jedem EU-Mitgliedstaat. Den Richtern stehen acht Generalanwälte zur Seite. Sie werden einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt (Wiederernennung ist möglich). Ihre Unabhängigkeit ist garantiert. Aufgabe des Gerichtshofs ist es, darüber zu wachen, dass das EU-Recht eingehalten wird und die Verträge korrekt ausgelegt und angewendet werden.

Mutter mit Baby auf ihren Beinen © Getty images
Der Gerichtshof sorgt für die Einhaltung der
EU-Rechtsvorschriften. Beispielsweise gewährleistet
er, dass Mütter bei ihrer Rückkehr in den
Beruf fair behandelt werden.

(b) Rechnungshof

Der Rechnungshof , der ebenfalls in Luxemburg ansässig ist, wurde 1975 eingerichtet. Er setzt sich aus einem Mitglied je EU-Mitgliedstaat zusammen. Die Mitglieder werden einvernehmlich von den Mitgliedstaaten nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Der Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben und vergewissert sich, dass der EU-Haushalt wirtschaftlich geführt wird.

(c) Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss

In einer Reihe von Politikbereichen hören der Rat und die Kommission den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ( EWSA ), bevor sie einen Beschluss fassen. Dessen Mitglieder, die vom Rat für vier Jahre ernannt werden, vertreten die verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen, die die organisierte Zivilgesellschaft bilden.

(d) Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ( AdR ) wurde durch den Vertrag über die Europäische Union eingerichtet und setzt sich zusammen aus Vertretern der Regionen und Kommunen. Diese Vertreter werden von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat für vier Jahre ernannt. Rat und Kommission müssen den AdR bei Angelegenheiten, die für die Regionen wichtig sind, anhören. Der Ausschuss kann auch aus eigener Initiative Stellungnahmen abgeben.

(e) Die Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank ( EIB ), mit Sitz in Luxemburg, vergibt Darlehen und übernimmt Garantien, um den weniger entwickelten Regionen der EU zu helfen und die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen zu stärken.

(f) Die Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank ( EZB ), mit Sitz in Frankfurt, ist für die Verwaltung des Euro und die Währungspolitik der EU verantwortlich (siehe Kapitel 7 „Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und Euro“).

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