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Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik
I. Ein Kontinent findet zur Einheit (a) Eine Union der 27 Im Dezember 2002 traf der Europäische Rat in Kopenhagen eine der bedeutendsten Entscheidungen in der Geschichte der europäischen Integration. Er bot zehn weiteren Ländern die EU-Mitgliedschaft zum 1. Mai 2004 an, wodurch sich die EU nicht nur räumlich, sondern auch von der Einwohnerzahl her vergrößerte. Vor allem wurde hierdurch die seit 1945 bestehende Teilung unseres Kontinents in Ost und West beendet. Somit hatte die fünfte EU-Erweiterung eine politische und geistige Dimension. Durch sie konnten mehrere Länder - Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern -, die nicht nur geografisch, sondern auch ihrer Kultur, ihrer Geschichte und ihren Bestrebungen nach genauso europäisch sind wie die anderen, Mitglieder der demokratischen europäischen Familie werden. Heute sind sie als Partner an dem grandiosen Projekt beteiligt, das die Gründerväter der EU einst ersonnen haben. (b) Nächste Erweiterung Bulgarien und Rumänien erlangten 1995 den Status von Kandidatenländern. Der Weg zur Mitgliedschaft dauerte bei diesen beiden Ländern länger als bei den zehn anderen, doch seit dem 1. Januar 2007 gehören sie zur EU, die jetzt also 27 Mitglieder zählt. (c) Beitrittskandidaten Die Türkei, Mitglied der Nato und seit langem durch ein Assoziierungsabkommen mit der EU verbunden, bewarb sich 1987 um die EU-Mitgliedschaft. Wegen der geografischen Lage und politischen Geschichte des Landes reagierte die EU erst nach langem Zögern positiv. Im Oktober 2005 eröffnete der Europäische Rat die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Gleichzeitig nahm er die Verhandlungen mit Kroatien, einem weiteren Kandidatenland , auf. Wann etwaige Beitrittsverträge mit diesen Ländern geschlossen werden, nachdem die Verhandlungen beendet sind, ist noch offen. (d) Westliche Balkanländer Diese Länder, die überwiegend Teil von Jugoslawien waren, blicken zur Europäischen Union, von der sie sich eine Beschleunigung ihres wirtschaftlichen Wiederaufbaus, eine Verbesserung ihrer durch ethnische und religiöse Kriege in Mitleidenschaft gezogenen Beziehungen untereinander und die Festigung ihrer demokratischen Institutionen erhoffen. Die EU hat der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM) im November den Status eines Kandidatenlands zuerkannt. Potenzielle Bewerber sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien. II. Beitrittsvoraussetzungen (a) Rechtliche Auflagen Die europäische Integration war stets ein politischer und wirtschaftlicher Prozess, der allen europäischen Ländern offen steht, die zur Unterzeichnung der Gründungsverträge und zur Übernahme des gesamten EU-Rechts bereit sind. Artikel 237 des Vertrags von Rom bestimmt, dass jeder europäische Staat um eine Mitgliedschaft in der Gemeinschaft ersuchen kann. Ergänzend heißt es in Artikel F des Vertrags von Maastricht, dass die „Regierungssysteme [der Mitgliedstaaten] auf demokratischen Grundsätzen beruhen“ [müssen]. (b) Die „Kriterien von Kopenhagen“ Nachdem die früheren kommunistischen Länder ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bekundet hatten, legte der Europäische Rat 1993 drei Beitrittskriterien fest. Zum Zeitpunkt ihres Beitritts müssen die neuen Mitgliedstaaten Folgendes nachweisen:
(c) Der Beitrittsprozess Die Beitrittsverhandlungen werden von dem jeweiligen Bewerberland und der Europäischen Kommission als Vertreterin der EU geführt. Dann müssen die im Rat vereinigten Mitgliedstaaten einstimmig beschließen, dass ein neues Land der EU beitreten darf. Das Europäische Parlament muss mit absoluter Mehrheit zustimmen. Danach müssen alle Beitrittsverträge von den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern nach den jeweiligen Verfassungsverfahren ratifiziert werden. Während der Verhandlungsphase erhalten die Bewerberländer Unterstützung von der EU, damit sie ihren wirtschaftlichen Rückstand leichter aufholen können. So haben die 2004 beigetretenen Länder insgesamt 41 Mrd. EUR an Hilfen erhalten, um vor allem Strukturprojekte finanzieren und ihren Pflichten als Mitglieder nachkommen zu können. III. Wie groß kann die EU werden? (a) Geografische Grenzen In den meisten Ländern fanden Debatten zur Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags statt. Wie dabei deutlich wurde, machen sich viele Europäer Sorgen darüber, wo die endgültigen Grenzen der Europäischen Union liegen könnten, und sogar darüber, was eigentlich die Identität der EU ausmacht. Mit der Erweiterung der EU auf zunächst 25 und dann 27 Mitgliedstaaten wurde ein neuer vertraglicher Rahmen erforderlich, der das wirksame und demokratische Funktionieren der erweiterten Union garantierte. Während die Mitgliedstaaten diesen Rahmen ausarbeiteten, wurde deutlich, dass sich viele Europäer darüber Sorgen machen, wo die endgültigen Grenzen der Europäischen Union liegen und was eigentlich die Identität der EU ausmacht. Darauf gibt es keine einfachen Antworten, vor allem, weil jedes Land seine geopolitischen oder wirtschaftlichen Interessen anders sieht. Die baltischen Staaten und Polen sprechen sich für die EU-Mitgliedschaft der Ukraine aus. Der mögliche Beitritt der Türkei wird die Frage des Status einiger Kaukasusländer, wie Georgien und Armenien, aufwerfen.
Obwohl Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen, sind sie nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weil die öffentliche Meinung dieser Länder den EU-Beitritt derzeit ablehnt. Die politische Lage in Weißrussland und die strategische Position Moldawiens stellen noch Probleme dar. Eine Mitgliedschaft Russlands in der Europäischen Union würde sowohl politisch als auch geografisch die Balance auf unannehmbare Weise gefährden. (b) Verwaltungstechnische Beschränkungen Wenn die EU sich auf über 30 Mitgliedstaaten vergrößerte, würde es für sie schwerer werden, gemäß den Grundprinzipien in den Verträgen zu funktionieren (siehe Kapitel 4 „Wie funktioniert die EU?“). Die Verfahren zur Beschlussfassung müssten gründlich überarbeitet werden, damit eine Lähmung der EU verhindert wird und sie handlungsfähig bleibt. Außerdem gibt es noch einige heikle Themen, wie der Gebrauch der Amtssprachen. Deren Zahl hat sich mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens auf 23 erhöht. Die EU-Erweiterung darf nicht zur Folge haben, dass einfache Bürger das Gefühl bekommen, ihre nationalen oder regionalen Identitäten innerhalb einer „genormten“ EU verlören an Kraft. IV. Bewerberländer und Nicht-Bewerberländer Die EU verfolgt gegenüber ihren Nachbarstaaten eine unterschiedliche Politik, je nachdem, ob diese Staaten mögliche Bewerberländer sind oder nicht.
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