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Die EU im Überblick

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Welche Zukunft für Europa?
  • Das europäische Einigungswerk wird in den Bereichen fortgesetzt, in denen die Mitgliedstaaten es für sinnvoll halten, innerhalb des traditionellen EU-Rahmens zusammenzuarbeiten (in Bereichen wie Handel, Globalisierung, Binnenmarkt, regionale und soziale Entwicklung, Forschung und Entwicklung, Maßnahmen für mehr Wachstum und Arbeitsplätzen usw.).
  • Der institutionelle Prozess zur Aktualisierung der Bestimmungen, die die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU sowie zwischen der EU und ihren Bürgern regeln, wurde vor kurzem abgeschlossen. Ein neuer Vertrag, der so genannte Vertrag von Lissabon, wurde von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet. Nach seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten dürfte er einen angemessenen Rechtsrahmen und die Instrumente bieten, die die Union benötigt, um die künftigen Herausforderungen zu meistern und den Ansprüchen der Bürger gerecht zu werden.

 

„Ein Tag wird kommen, wo alle Nationen dieses Kontinents ohne ihre besonderen Eigenheiten oder ihre ruhmreiche Individualität einzubüßen, sich eng zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und die große europäische Bruderschaft begründen werden. Eines Tages wird das einzige Schlachtfeld der Markt konkurrierender Ideen sein. Ein Tag wird kommen, wo die Kugeln und Bomben durch Stimmzettel ersetzt werden.“

Victor Hugo sprach diese prophetischen Worte im Jahre 1849, aber es dauerte über ein Jahrhundert, bis diese utopischen Voraussagungen langsam wahr wurden. In der Zwischenzeit führten zwei Weltkriege und unzählige andere Konflikte auf europäischem Boden zu Millionen von Toten, und es gab Zeiten, in denen alles hoffnungslos schien. Heute, im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts, sind die Aussichten vielversprechender. Europa steht jedoch auch vor neuen Schwierigkeiten und Herausforderungen.

Die EU hat eine große Erweiterung vollzogen. Wie ein Politiker aus einem neuen Mitgliedstaat sagte: „Europa ist es endlich gelungen, seine Geschichte mit seiner Geographie zu versöhnen“. Auch in Zukunft wird die Europäische Union neue Mitglieder aufnehmen. Bis dahin müssen die Staats- und Regierungschefs aufmerksam die öffentliche Meinung verfolgen und entscheiden, wo die geografischen, politischen und kulturellen Grenzen der Union liegen.

Die Europäische Union ist ein Bündnis zwischen souveränen Nationen, die beschlossen haben, ein gemeinsames Schicksal zu teilen und ihre Hoheitsrechte nach und nach gemeinsam auszuüben. Dies gilt für die Bereiche, die für die Europäer besonders wichtig sind: Frieden, wirtschaftliches und persönliches Wohlergehen, Sicherheit, partizipatorische Demokratie, Recht und Solidarität. Dieses Bündnis wird in ganz Europa gestärkt und bestätigt: eine halbe Milliarde Menschen hat sich dafür entschieden, in Rechtsstaatlichkeit und entsprechend traditionellen Werten zu leben, bei denen der Mensch und die Menschenwürde im Mittelpunkt stehen.

Die gegenwärtige technologische Revolution führt zu einem grundlegenden Wandel des Lebens in den Industriestaaten, auch in Europa. Wir müssen verstehen, dass hierdurch neue Herausforderungen entstehen, die über die Staatsgrenzen hinausgehen. Einzelne Staaten allein können Probleme wie nachhaltige Entwicklung, Bevölkerungstrends, wirtschaftliche Dynamik, die Notwendigkeit gesellschaftlicher Solidarität und einer ethischen Antwort auf den weltweiten Fortschritt in den Biowissenschaften nicht effizient bewältigen. Wir müssen auch an die künftigen Generationen denken.

Gruppe junger Leute um einen Tisch © Getty images
Europa – ein Markt der Ideen.

Der Prozess des europäischen Einigungswerks betrifft den gesamten Kontinent, der wiederum Teil einer sich rasch und radikal ändernden Welt ist, die neue Stabilität finden muss. Die Ereignisse auf anderen Kontinenten haben auch Auswirkungen auf Europa – dies gilt für die Beziehungen zur islamischen Welt genauso wie für Krankheiten und Hungersnöte in Afrika, einseitige Tendenzen in den Vereinigten Staaten, das dynamische Wirtschaftswachstum in Asien und die globale Verlagerung von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Europa darf sich nicht nur auf seine eigene Entwicklung konzentrieren, sondern muss auch die Herausforderung der Globalisierung annehmen.

Die EU-Organe haben bewiesen, wie wichtig sie sind, aber sie müssen angepasst werden, um die zunehmende Anzahl von Aufgaben, die von einer wachsenden Union zu bewältigen sind, wahrnehmen zu können. Je mehr Mitgliedstaaten die EU hat, umso größer werden die Zentrifugalkräfte, die sie auseinanderzureißen drohen. Die kurzsichtige Verfolgung nationaler Interessen kann allzu leicht die langfristigen Prioritäten der Union als Ganzes gefährden. Deshalb muss jeder, der sich an diesem einmaligen Unternehmen beteiligt, Verantwortung übernehmen und so handeln, dass das institutionelle System der EU weiterhin handlungsfähig bleibt. Bei jeder grundlegenden Änderung des gegenwärtigen Systems muss sichergestellt werden, dass die Pluralität in Europa gewahrt und die Vielfalt, die zu den kostbarsten Gütern der europäischen Völker gehört, respektiert wird. Auch der Entscheidungsfindungsprozess muss reformiert werden. Das Festhalten am Einstimmigkeitsprinzip in allen Fragen würde zu politischem Stillstand führen. Politisch und rechtlich funktioniert nur ein System auf der Grundlage von Mehrheitsentscheidungen mit eingebauten Sicherungen.

Die praktischen Änderungen zur Anpassung der Struktur der ursprünglich für sechs Mitgliedstaaten konzipierten EU, die nun aber 27 Mitgliedstaaten zählt, wurden im Vertrag von Lissabon verankert. Dieser Vertrag wurde zwar bereits 2007 geschlossen, tritt jedoch erst nach seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft. Er wird für mehr Demokratie und Transparenz in der EU sorgen, vereinfachte Arbeits- und Abstimmungsverfahren einführen, unsere Grundrechte in einer Charta verankern und es der EU ermöglichen, in globalen Fragen mit einer Stimme für zu sprechen.

Der Vertrag von Lissabon

Hintergrund

Um die Herausforderungen zu meistern, die sich aus dem Beitritt der neuen Mitgliedsländer aus Mittel- und Osteuropa ergaben, berief der Europäische Rat im Dezember 2001 einen Konvent ein und beauftragte ihn mit dem Entwurf eines Verfassungsvertrags.

Der Konvent schloss seine Arbeiten im Juni 2003 ab. Im Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs den Vertrag in Rom und leiteten ihn zur Ratifizierung an sämtliche Mitgliedstaaten weiter.

Der Entwurf des Verfassungsvertrags wurde zwar von der Mehrheit der EU-Länder ratifiziert, jedoch von den französischen und niederländischen Wählern im Mai bzw. Juni 2005 abgelehnt.

Aufgrund dieses Ergebnisses wurde der Reformprozess 18 Monate lang ausgesetzt, bis schließlich 2007 ein Reformvertrag ausgehandelt und von den Staats- und Regierungschefs im Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet wurde. Gegenwärtig unterliegt der Vertrag von Lissabon der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten. Er soll noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten.

Die wichtigsten Bestimmungen des Vertrags

  • Das Europäische Parlament erhält größere Rechtsetzungs- und Haushaltsbefugnisse.
  • Die nationalen Parlamente werden stärker in die Überwachung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die EU einbezogen.
  • Die Beschlussfassung im Rat mit qualifizierter Mehrheit wird auf weitere Politikbereiche ausgedehnt.
  • Die Befugnisse und Zuständigkeiten werden klarer zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten aufgeteilt.
  • Die Grundrechtecharta, die den europäischen Bürgern Freiheiten und Rechte garantiert, wird rechtsverbindlich.
  • Ein Präsident des Europäischen Rates wird für eine einmal verlängerbare Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt.
  • Es wird ein neuer Posten des Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik eingerichtet. Dadurch sollen das Durchsetzungsvermögen, die Stimmigkeit und die Sichtbarkeit der EU‑Außenpolitik erhöht werden.

 

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