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Die Europäische Union in der Welt
Wirtschafts-, handels- und währungspolitisch ist die Europäische Union zu einer Weltmacht geworden. Wenn bisweilen gesagt wird, die EU sei ein wirtschaftlicher Riese, aber ein politischer Zwerg, ist dies jedoch eine Übertreibung. Sie hat erheblichen Einfluss in internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation (WTO), den Fachgremien der Vereinten Nationen (UN) und bei Weltgipfeln zum Thema Umweltschutz und Entwicklung. Gleichwohl ist zutreffend, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten diplomatisch und politisch noch einen langen Weg zurücklegen müssen, bevor sie in wichtigen internationalen Fragen wie Frieden und Stabilität, Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, Terrorismus, Naher und Mittlerer Osten und der Rolle des UN-Sicherheitsrates mit einer Stimme sprechen können. Darüber hinaus verbleiben die Verteidigungssysteme, die Grundpfeiler der nationalen Souveränität, weiterhin in Händen der nationalen Regierungen, und die einzigen Verbindungen untereinander bestehen im Rahmen von Bündnissen wie der NATO. I. Eine sich entwickelnde gemeinsame Verteidigungspolitik Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), die durch die Verträge von Maastricht (1992), Amsterdam (1997) und Nizza (2001) eingeführt wurden, legen die wichtigsten Aufgaben der EU im Verteidigungsbereich fest. Damit hat die EU ihren „zweiten Pfeiler“ entwickelt, nämlich den Politikbereich, in dem Maßnahmen durch Vereinbarungen auf Regierungsebene getroffen werden, und in dem Kommission und Parlament nur eine kleine Rolle spielen. Entscheidungen in diesem Bereich werden im Konsens getroffen, wobei sich einzelne Staaten enthalten können. (a) Das politische und strategische Umfeld 2006 Über 50 Jahre Kalter Krieg sind vorbei — Russland hat sich neu orientiert, und die ehemaligen kommunistischen Länder sind fast gleichzeitig der NATO und der EU beigetreten. Der europäische Kontinent wird friedlich geeint, und die europäischen Länder arbeiten zusammen, um das internationale Verbrechen, Schleuserkriminalität, illegale Zuwanderung und Geldwäsche zu bekämpfen. Die erweiterte EU ist eine Partnerschaft mit ihren großen Nachbarn eingegangen, von denen einige mittelfristige Aussichten auf einen Beitritt zur Europäischen Union haben. Die Vereinigten Staaten haben akzeptiert, dass Europa bei Militäreinsätzen, an denen Amerika nicht beteiligt ist, auf logistische Kapazitäten der NATO wie Aufklärungs-, Kommunikations-, Kommando- und Transportstrukturen zurückgreifen kann. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 auf New York und Washington und die Bombenattentate von Madrid 2004 und von London 2005 haben die strategische Landschaft grundlegend verändert. Die europäischen Länder müssen beim Informationsaustausch stärker zusammenarbeiten, um Terroristen und ihre Hintermänner daran zu hindern, derartige Anschläge auszuführen. Die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und Ländern, für die Demokratie und Menschenrechte eintreten, geht mittlerweile über den Rahmen herkömmlicher Verteidigungsbündnisse hinaus.
(b) Greifbare Errungenschaften in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik Entsprechend dem Vertrag von Amsterdam wurde Javier Solana 1999 zum ersten Hohen Vertreter der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ernannt. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik das besondere Ziel gesetzt, eine schnelle Eingreiftruppe mit Unterstützung von See- und Luftstreitkräften einzusetzen und für ein Jahr zu finanzieren. Bei dieser schnellen Eingreiftruppe handelt es sich noch nicht um eine echte europäische Armee. Sie setzt sich vielmehr aus Kontingenten der bestehenden nationalen Streitkräfte zusammen. Durch die Einrichtung eines Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK), eines EU-Militärausschusses (EUMC) und eines EU-Militärstab (EUMS) unter Aufsicht des Rates und mit Sitz in Brüssel verfügt die Europäische Union jedoch bereits jetzt über ein politisches und militärisches Instrument zur Durchführung der von ihr vorgesehenen Einsätze: humanitäre Einsätze, friedenserhaltende Maßnahmen und andere Formen des Krisenmanagements. Da die Militärtechnik immer ausgefeilter und teurer wird, ist es für die EU-Mitgliedstaaten immer notwendiger, bei der Herstellung von Rüstungsgütern zusammenzuarbeiten. Hinzu kommt, dass ihre Systeme interoperabel und ihre Ausrüstungen ausreichend genormt sein müssen, wenn ihre Streitkräfte gemeinsame Missionen durchführen sollen. Der Europäische Rat von Thessaloniki hat 2003 beschlossen, eine Europäische Verteidigungsagentur einzurichten. Seit 2003 hat die EU zahlreiche friedenserhaltende Maßnahmen durchgeführt und andere Formen des Krisenmanagements demonstriert. Der wichtigste Einsatz war in Bosnien und Herzegowina, wo 7000 Mann starke Streitkräfte der Europäischen Union (EUFOR) im Dezember 2004 die NATO-Friedenstruppen ablösten. II. Eine weltoffene Handelspolitik Die Europäische Union hält sich an die Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO), die im Welthandel für Rechtssicherheit und Transparenz sorgen. Die WTO legt die Bedingungen fest, wie die Mitglieder sich vor unfairen Praktiken wie Dumping (Verkauf unter Preis), mit denen Konkurrenten ausgeschaltet werden sollen, schützen können. Ferner bietet sie ein Verfahren, um Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Handelspartnern beizulegen.
Die Handelspolitik der EU ist eng verknüpft mit ihrer Entwicklungspolitik. Im Rahmen ihres Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt die Union den Entwicklungsländern und den im Übergang befindlichen Volkswirtschaften zollfreien oder präferenziellen Zugang zu ihrem Markt. Für die 49 ärmsten Länder der Welt geht dieses System sogar noch weiter: Ihre Ausfuhren, mit Ausnahme von Waffen, erhalten im Rahmen eines im Jahr 2001 ins Leben gerufenen Programms zollfreien Zugang zum Gemeinschaftsmarkt. Mit ihren wichtigsten Handelspartnern unter den Industrieländern, wie beispielsweise den Vereinigten Staaten und Japan, wurden jedoch keine spezifischen Handelsabkommen geschlossen. Dieser Handel wird über die WTO-Mechanismen geregelt. Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union bemühen sich um Beziehungen auf der Grundlage von Gleichberechtigung und Partnerschaft. Allerdings sind sich die EU-Mitgliedstaaten nicht immer einig, welche diplomatischen, politischen und militärischen Verbindungen zu den USA bestehen sollen. Die Europäische Union baut ihren Handel mit den Schwellenländern in anderen Teilen der Welt, beispielsweise mit China, Indien sowie den Ländern Mittel- und Südamerikas, aus. Die Handelsabkommen mit diesen Ländern umfassen ebenfalls eine technische und kulturelle Zusammenarbeit. III. Beziehungen zwischen der EU und den Mittelmeerländern Aufgrund geographischer, historischer und kultureller Verbindungen und der gegenwärtigen und künftigen Migrationsströme sind die Länder an der Südküste des Mittelmeers besonders wichtige Partner. Deshalb hat sich die EU von jeher um eine regionale Eingliederung des Mittelmeerraums bemüht. Im November 1995 legte die EU bei der Konferenz von Barcelona, an der alle EU-Mitgliedstaaten und die Mittelmeeranrainerstaaten (mit Ausnahme Albaniens, Libyens und der Länder des ehemaligen Jugoslawien) teilnahmen, den Grundstein für eine neue Partnerschaft Europa-Mittelmeer. Bei dieser Konferenz wurden die Leitlinien der neuen Partnerschaft skizziert:
Die EU hat den Mittelmeerländern im Zeitraum 2000-2006 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5,3 Mrd. EUR gewährt. Im Haushaltszeitraum 2007–13 löst ein Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument die Förderprogramme für die Mittelmeerländern und die anderen Nachbarstaaten, die zur ehemaligen Sowjetunion gehörten, ab. IV. Afrika Die Beziehungen zwischen Europa und dem Afrika südlich der Sahara haben eine lange Tradition. Mit dem Vertrag von Rom im Jahre 1957 wurden die ehemaligen Kolonien und überseeischen Gebiete der Mitgliedstaaten mit der Gemeinschaft assoziiert. Mit der Entkolonialisierung, die Anfang der 60er Jahre begann, wurde diese Verbindung zu einer Assoziierung zwischen souveränen Staaten.
Das in Cotonou, der Hauptstadt Benins, im Jahr 2000 unterzeichnete Cotonou-Abkommen kennzeichnet eine neue Phase in der Entwicklungspolitik der EU. Dieses Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP), das ehrgeizigste und weitest reichende Handels- und Hilfsabkommen, das je zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern geschlossen wurde, ging aus dem 1975 in Lomé, der Hauptstadt Togos, unterzeichneten und anschließend regelmäßig aktualisierten Abkommen von Lomé hervor. Das Hauptanliegen dieses Abkommens entspricht dem des Lomé-Abkommens: „die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung der AKP-Staaten zu fördern und zu beschleunigen und ihre Beziehungen [zur Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten] im Geiste der Solidarität und im beiderseitigen Interesse auszubauen und zu diversifizieren“. Das neue Abkommen geht deutlich weiter als bisherige Abkommen, da sich der Schwerpunkt von Handelsbeziehungen auf der Grundlage von Marktzugang zu Handelsbeziehungen im weiteren Sinne verlagert hat. Es führt auch neue Verfahren für den Umgang mit Menschenrechtsverletzungen ein. Die Europäische Union hat den am wenigsten entwickelten Ländern, von denen 39 das Cotonou-Abkommen unterzeichnet haben, besondere Handelserleichterungen gewährt. Seit 2005 konnten sie nahezu alle Erzeugnisse zollfrei in die EU einführen. Der Europäische Entwicklungsfonds stellt für AKP-Programme zwei bis drei Mrd. € jährlich bereit. |
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